Auszug - Teupe-Standort für wohnungslose Menschen sichern  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: gegenstandslos
Datum: Mi, 06.03.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Seniorenfreizeitstätte Bruno Taut
Ort: Fritz-Reuter-Allee 50, 12359 Berlin
1134/XXI Teupe-Standort für wohnungslose Menschen sichern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEStadtentwicklung
Verfasser:Aßmann, Carlavon Chelstowski, Max
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
 
Beschluss


Die Ausschussvorsitzende ruft den Antrag zur Drs. 1134/XXI „Teupe – Standort für wohnungslose Menschen sichern auf.

Herr Pohl begründet den Antrag, da die Teupe eine wichtige ASOG Einrichtung in Neukölln nicht länger tragbar sei. Es ist unklar, was die Eigentümerin Vita e.V. vor hat. Es geht im Antrag darum, die Versorgung von wohnungslosen Menschen zu unterstützen.

Das Gelände soll weiter für wohnungslose Menschen genutzt werden. Es soll eine Debatte zur Weiterentwicklung des Standortes bzw. Neubau des Standortes für ASOG, Housing First oder 24/7 Nutzung angestoßen werden.

Herr Koglin hält das Anliegen für sinnvoll, jedoch den Antrag im Sozialausschuss für verkehrt.

Herr Pohl ergänzt, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung federführend ist und der Sozialausschuss beratend einwirken soll.

Herr BzStR Rehfeldt verweist auf eine von ihm erbetene Stellungnahme des Geschäftsbereichs SUV. Demnach wurde im November 2020 ein Bauantrag zur Errichtung einer "Vertragsfreien Unterkunft für wohnungslose Familien" auf dem Grundstück Kiehlufer 147 / Teupitzer Straße 35, 38 gestellt und im April 2021 genehmigt. Die Nutzungsaufnahme wurde für den 26.09.2022 angezeigt. Die Genehmigung wurde auf Grundlage einer planungsrechtlichen Befreiung von der zulässigen Art der Nutzung erteilt. Die Ausnahmeregelung war notwendig, da der gültige übergeleitete Bebauungsplan keine Wohnnutzung vorsieht.

 

Der im Januar 2016 eingeleitete Bebauungsplan 8-76B hat neben der Sicherung der nördlich angrenzenden Gewerbenutzungen auch die bestandsbezogene Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zum Ziel. Die Konkretisierung der Zweckbestimmung sowie die Prüfung einer möglichen Einbeziehung des durch die KGA Rübezahl genutzten Grundstücks Teupitzer Straße 44 in die festzusetzende Gemeinbedarfsfläche soll im weiteren Verfahren erfolgen.

Verfahrensschritte haben bisher jedoch nicht stattgefunden. Der Einleitungsbeschluss versetzt das Bezirksamt aber in die Lage, Vorbescheids- oder Bauanträge, die Vorhaben zum Ziel haben, die den Zielen und Zwecken der Bauleitplanung entgegenstehen zurückzustellen und ggf. eine Veränderungssperre zu erlassen.

 

Das mit dem Antrag 1134/XXI verfolgte Ziel ist nach Einschätzung des GB SUV also bereits erreicht. Im Detail wird dazu sicherlich im federführenden Ausschuss für Stadtentwicklung beraten.

 

Herr Kringel dankt dem Dezernenten. Für die CDU hat sich der Antrag damit erledigt und sie brauchen nicht zustimmen. Er schlägt vor, dass der Antrag zurückgezogen wird.

Herr Pohl dankt dem Stadtrat und ist beruhigt, dass es Gestaltungsmöglichkeiten gibt, findet die Debatte jedoch wichtig und wird diese zu gegebener Zeit fortführen. Der Sozialausschuss ist dann nicht zuständig und gibt es zurück an den Ausschuss für Stadtentwicklung.

Herr Hecht sieht es wie Herr Koglin und stellt fest, dass der Standort für gemeinsame Nutzung für Obdachlose erhalten bleiben soll. Der Antrag sei jedoch nicht zustimmungsfähig.

Herr Frankl sieht das Verfahren und dankt dem Stadtrat. Da die Tage des Geländes gezählt sind, sollte auf die Eigentümerin zugegangen werden. Die große Frage bleibt der Übergangszeitraum bis zum Neubau und was die Eigentümerin für Pläne hat.

Die Ausschussvorsitzende stellt fest, dass über den Antrag nicht abgestimmt wird, da der Ausschuss fachlich nicht zuständig ist. Bei Bedarf erfolgt die Unterstützung des Ausschusses aus sozialer Sicht.


 
 

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