Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.03.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:43 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Bhf. Rudow

Die aktuellen Entwicklungen sind bekannt. Dem Investor wurde mitgeteilt, dass unter den gegebenen Umständen eine weitere Bearbeitung des Bebauungsplans durch den Bezirk Neukölln nicht mehr stattfinden kann. Ende Februar ging das Antwortschreiben des Investors ein, wie Herr BzStR Biedermann berichtet. Dieses sollte auch an die Fraktionen in der BVV gehen. Sein Büro hat das Schreiben dann auch an die Fraktion der CDU weitergeleitet, die im Verteiler nicht aufgeführt war.

 

Die im Schreiben des Investors angeführten Gründe für sein Agieren sind für die Verwaltung allerdings nicht relevant. Der FNP entfaltet keinerlei verbindliche Wirkung gegenüber Privaten, er ist ausschließlich bei der planerischen Entwicklung für die Verwaltung bindend. Die gewerbliche Nutzung kann also nicht durch Änderungen im FNP ausgeschlossen werden. Die mitgesandten Auszüge von damaligen Entscheidungen beziehen sich ausschließlich darauf, dass eine gewerbliche Nutzung nicht einer eventuellen Wiederaufnahme des Bahnbetriebes im Wege stehen sollte. Die Aufhebung der Planfeststellung, die Einleitung des Bebauungsplans und die Absicht, Wohnungsbau auf der Fläche zu realisieren, können jedenfalls nicht zu einem Widerruf der Genehmigung führen.

 

Im Ergebnis ändert das Schreiben des Investors nichts an der gegenwärtigen Handhabung in der Sache.

 

Gewerbestandort Kiehlufer

Mehrere Neuköllner Gewerbetreibende aus der Gegend am Kiehlufer haben sich an Herrn BzStR Biedermann gewandt, weil ihnen die Grundsteuer-Neubemessung Sorgen bereitet. Dort besteht ein traditioneller Gewerbestandort, für einen Teil davon - die ehemaligen Geyer-Werke - hat der Bezirk Planungsrecht für Wohnungsbau geschaffen. Der Bodenrichtwert für die Betriebe orientierte sich in der Vergangenheit an der Nutzung als Gewerbe. Durch die Entwicklung von Wohnbebauung auf angrenzenden ehemaligen Gewerbeflächen hat sich die Kategorisierung geändert und die Grundstücke der Gewerbetreibenden werden wie Wohnen – und damit entsprechend höher – bewertet. Er hat sich dazu an SenStadt, SenFin und SenWEB gewandt und darum gebeten, eine Lösung im Sinne der Standortsicherung zu finden.

 

Von allen drei Senatsverwaltung liegen auch bereits Antworten vor, welche allerdings keine Lösung bieten. SenStadt sieht keine eigenen Möglichkeiten und verweist an SenFin. SenFin teilt mit, dass die Grundsteuerbemessung korrekt ist. SenWEB nimmt das Schreiben zum Anlass, um mit SenStadt zu sprechen.

 

Es stellt sich somit die Frage, wie mit der Planung von Wohnbebauung in gewerblich genutzten Gebieten künftig umgegangen werden und ob dies bei Bebauungsplänen in die Abwägung mit einbezogen werden muss (Nachfragen Herr Augustin, Frau Avci). Herr Stemmermann appelliert an die Fraktionen von CDU und SPD, sich für eine Lösung an die eigenen Fraktionen im Abgeordnetenhaus zu wenden. Herr von Chelstowski fragt, ob dies ein generelles Problem wird. Sodann ist dadurch auch der Bebauungsplan 8-70b ("Harzer Straße / Treptower Straße / Kiehlufer“) betroffen. Herr Groth muss beide Fragen bejahen. Frau Avci möchte wissen, ob die Gewerbetreibenden Schadensersatzansprüche gegen den Bezirk haben, was Herr Groth verneint. Herr Stemmermann erfragt, ab wann die Grundsteuer-Neubemessung gilt. Herr BzStR Biedermann teilt mit, dass die Gewerbetreibenden ihre Bescheide erhalten haben und diese der Verwaltung mit der Bitte um Unterstützung zur Kenntnis gegeben haben. Über die Antworten der Senatsverwaltungen wird noch eine Information an die Gewerbetreibenden folgen (Nachfrage Herr Augustin). Der Bezirk hat hier keine Entscheidungskompetenzen, weshalb es Herrn BzStR Biedermann wichtig war, hier heute im Ausschuss darüber zu berichten.

 

Erhaltungsverordnung Rudow

Herr Groth fragt, ob die Fraktionen das Thema erörtern konnten und ein Votum abgeben können, ob die Erhaltungsverordnung weiterverfolgt werden soll.

 

Die Fraktion der CDU hat sich noch kein abschließendes Meinungsbild verschaffen können und bittet um Vertagung. Die Fraktion der SPD schließt sich an. Die Fraktion der Grünen spricht sich für eine Beibehaltung aus. Die Fraktion der Linken bittet ebenfalls um Vertagung.

 

Herr Groth ergänzt, dass die Verordnung bei einem Fortbestand überarbeitet wird, dazu soll es eine Informations- und Beteiligungskampagne geben. Der Vorsitzende wird das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung im April setzen.


 
 

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