Auszug - Vorstellung der Theodor-Storm-Schule  

 
 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur gemeinsam mit der 24. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 10.01.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Theodor-Storm-Grundschule
Ort: Hobrechtstraße 76, 12043 Berlin
 
Beschluss


Frau Reichenbach leitet den Tagesordnungspunkt ein. Die Schulleiterin Frau Bergup stellt die Schule vor. Im Moment besuchen rund 180 Schüler*innen die Schule, die damit unternachgefragt ist. Es gibt eine Vielzahl von AGs, die Schulsozialarbeit spielt eine große Rolle. Die Schule hat sich bewusst dafür entschieden, geflüchtete Kinder aufzunehmen (40 im Jahr 2023) und sie sofort in Regelklassen zu unterrichten und damit gute Erfahrungen gemacht. Das Kollegium besteht zu einem großen Teil aus Quereinsteiger*innen. Für die Schüler*innen gibt es viele Mitgestaltungsmöglichkeiten; so gibt es ab Klassenstufe 1 einen Klassenrat.

Frau Korte nimmt kurz Stellung zum Projekt „Gerüst fürs Leben“, das kürzlich an der Schule gestartet wurde. Die Ausschussmitglieder haben die Projektbeschreibung vorab erhalten. Frau Korte bietet an, das Projekt im Ausschuss ausführlicher vorzustellen.

 

Frau Dr. Worschech erkundigt sich, ob die Möglichkeit besteht, den Hort an den Schulstandort zu verlegen und fragt nach der Essensversorgung. Frau Bergup antwortet, dass die Schule keine Mensa hat, aber eine Cafeteria, und dass das Essen geliefert wird. Über einen Hort am Standort der Schule wäre sie erfreut.

 

Frau Korte bemerkt, dass der MUR auf dem Schulgelände abgängig ist und nur noch geduldet wird. Sie weist darauf hin, dass die Schule unternachgefragt ist, was die Begründung für Neubauten gegenüber der SenBJF wegen des Überschusses an Grundschulplätzen im Bezirk schwierig macht.

 

Herr Dehne regt an, das Thema Wechselwünsche im Ausschuss zu besprechen.

 

Herr Schulze beantragt, die beiden überwiesenen Drucksachen zu vertagen. Dazu gibt es keinen Widerspruch.


 
 

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