Auszug - Wahl von Mitgliedern des Ehrenamtlichen Dienstes in Sozialkommissionen bzw. Sondersozialkommissionen  

 
 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 7.6
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: gewählt
Datum: Mi, 13.12.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1088/XXI Wahl von Mitgliedern des Ehrenamtlichen Dienstes in Sozialkommissionen bzw. Sondersozialkommissionen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/SozGesBA/SozGes
  Rehfeldt, Hannes
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
 
Beschluss


Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der beigefügten Liste aufgeführten

 

Sozialkommissionsmitglieder/Sondersozialkommissionsmitgliedern

 

für die Dauer der bestehenden Amtszeit nach.

 

Begründung: Die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes werden gemäß § 16 Abs. 1 lit. C) BezVG auf Vorschlag des Bezirksamtes für die Dauer von 4 Jahren von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt - zuletzt im September 2023. Die laufende Amtszeit endet am 30.09.2027.

Die Nachwahl wird erforderlich, da Sozialkommissionen bzw. Sondersozialkommissionen zum Teil unbesetzt bzw. auch unterbesetzt sind. Die in der beigefügten Liste aufgeführten Sozialkommissionsmitglieder/Sondersozialkommissionsmitglieder erfüllen die Voraussetzungen für die sich aus der Praxis ergebenen Anforderungen. Sie besitzen für eine moderne Sozialhilfe in der Vielgestaltung ihrer heutigen Aufgaben Verständnis und Aufgeschlossenheit. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird diese Liste nicht veröffentlicht und steht den Bezirksverordneten nur im Rahmen der Beschlussfassung zur Verfügung.

 

Rechtsgrundlage: Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) vom 1. Oktober 2016, Bezirksverwaltungsgesetz in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. November 2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 27. August 2021

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für die Entschädigung der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes stehen im Kapitel 3910/412 10 ausreichende Mittel zur Verfügung.

 

Die Liste ist nicht für eine Veröffentlichung vorgesehen.

 

Berlin-Neukölln, 02. November 2023

 

 

Martin Hikel Hannes Rehfeldt

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Der Vorlage zur Wahl wird mit den Stimmen der CDU(12), der SPD(13), der Grünen(9), der LINKEN(4) und der AfD(3) bei Enthaltung LINKEN(1) zugestimmt.


 
 

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