Auszug - Vorstellung der Planungen für das Vollgut  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.12.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:08 - 18:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Herr Groth erhält das Wort und stellt den aktuellen Stand der Planungen kurz anhand einer Präsentation dar. Er berichtet zunächst, dass man sich mit dem Vorhabenträger in guten Abstimmungsgesprächen befindet, sich der Abschluss jedoch noch etwas verzögert. Insofern ist der Vorhabenträger heute noch nicht mit im Ausschuss dabei. Die Präsentation stellt Inhalte bereit, die noch nicht final abgestimmt sind. Sie kann entgegen der üblichen Verfahrensweise daher nicht über die Ausschusswebseite abgerufen werden. Eine detaillierte Vorstellung ist – zusammen mit dem Vorhabenträger - für die Sitzung im März vorgesehen.

 

Der vorliegende Konglomeratsplan ist das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens aus dem Jahr 2021 und mündete in den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags im Februar 2022. Neben maximal 65 % Gewerbeflächen waren sich beide Vertragsparteien einig, dass die Unterbringung der Freien Interkulturellen Waldorfschule das gemeinsame Ziel ist (mind. 30 % Flächenanteil). Nach dem Vertragsschluss Anfang 2022 haben sich die Beteiligten vor Ort um den Aufbau einer organisatorischen und finanziellen Struktur zur Übernahme des Geländes im Erbbaurecht unter Selbstverwaltung bemüht. Dabei ist die VOLLGUT eG entstanden, die am 01.09.2023 am Standort gegründet wurde. Leider ist es nicht gelungen, die Waldorfschule in dieses Konstrukt mit einzubinden.

 

Infolgedessen kommt es nun zu einer neuen Zusammensetzung bei den Nutzungen und daraus resultierend zu einer neuen Flächenaufteilung. Die VOLLGUT eG hat als designierte Erbbaurechtsnehmerin das Bezirksamt Neukölln daher gebeten, sich über die Genehmigungsfähigkeit alternativer Nutzungen (überwiegend Einrichtungen, die ein nachbarschaftsorientiertes, gemeinnütziges Angebot darstellen) im Geltungsbereich des städtebaulichen Vertrages abzustimmen. Hierzu haben bereits zwei Steuerungsrunden stattgefunden.

 

Herr Groth geht in diesem Zusammenhang kurz auf die geplante neue Aufteilung und die Nutzergruppen ein. Er erläutert dabei die Veränderung der Einschnitte (“Werkhöfe”) als auch die veränderte Größe der Nutzungseinheiten. Für Mitte Januar ist die nächste Steuerungsrunde vorgesehen und dann, wie eingangs bereits erwähnt, die konkrete Vorstellung im März hier im Ausschuss. Der Einreichung des Bauantrags ist für Juni 2024 geplant.

 

Es folgen Redebeiträge von Frau Jahke, Herrn von Chelstowski und Herr Stiermann. Die dabei gestellten Fragen werden von Herr Groth und ergänzend von Herrn BzStR Biedermann beantwortet.


 
 

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