Auszug - Wahl der Mitglieder des Widerspruchsbeirates nach dem SGB IX und SGB XII  

 
 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: gewählt
Datum: Mi, 13.12.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1082/XXI Wahl der Mitglieder des Widerspruchsbeirates nach dem SGB IX und SGB XII
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/SozGesBA/SozGes
  Rehfeldt, Hannes
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
 
Beschluss


Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Widerspruchsbeirat nach dem SGB IX und SGB XII beim Amt für Soziales des Bezirksamtes Neukölln die folgende Person als ordentliches Mitglied:

 

Maimouna Ouattara (Bündnis 90/Die Grünen Neukölln)

 

und folgende Person als stellvertretendes Mitglied

 

Wolfgang Ewert (Bündnis 90/Die Grünen Neukölln) für die Dauer der laufenden Wahlperiode.

 

Begründung: Das Amt für Soziales darf über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe gemäß § 116 Abs. 2 SGB XII (Träger der Sozialhilfe) bzw. gemäß § 6 AG-SGB IX Berlin (Träger der Eingliederungshilfe) nur entscheiden, wenn „sozial erfahrene Dritte beratend beteiligt“ wurden. Dem Widerspruchsbeirat gehören gemäß § 34 Abs. 3c AZG Vertretungen von Vereinigungen an, die Bedürftige betreuen. Sowohl Herr Szczepanski als ordentliches Mitglied als auch Frau Dr. Worschech als stellvertretendes Mitglied haben ihr Amt niedergelegt. Die Nachwahl ist daher erforderlich. Das Büro der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Neukölln für den Widerspruchsbeirat als ordentliches Mitglied Frau Maimouna Ouattara und als stellvertretendes Mitglied Herrn Wolfgang Ewer vorgeschlagen haben. Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer einer Wahlperiode gewählt.

 

Gesetzliche Grundlage: /§ 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz – AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996, § 116 Abs. 2 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), § 6 Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (AG SGB IX)

 

 

Berlin-Neukölln, 09. Oktober 2023

 

 

Martin Hikel Hannes Rehfeldt

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Der Vorlage zur Wahl wird einstimmig zugestimmt.


 
 

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