Auszug - RIAS-Gelände - Photovoltaik auf die Dächer  

 
 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 10.7
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 13.12.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0504/XXI RIAS-Gelände - Photovoltaik auf die Dächer
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/SUV
Verfasser:Stiermann, JanBiedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - ZB
 
Beschluss


Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 25.01.2023 ist das Bezirksamt gebeten worden, auf die Bauherrin für das RIAS-Gelände dahingehend einzuwirken, dass die maximal mögliche Fläche auf den Gebäuden mit Photovoltaikanlagen bebaut werden können und hierfür schon in der Planung die erforderlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist auf die Bauherrin einzuwirken, dass die Photovoltaikanlagen sich wirtschaftlich selbst tragen / refinanzieren und Baukostensteigerungen, damit negative Auswirkungen auf die Mieten hierdurch vermieden werden. Außerdem ist darauf hinzuwirken, dass Dachbegrünung durch eine dafür geeignete Bauweise der Photovoltaikanlagen auf der größtmöglichen Fläche realisiert werden. Hilfsweise wird das Bezirksamt gebeten zu prüfen, ob eine Verpflichtung zur Anbringung von Photovoltaikanlagen über das Maß des SolarG hinausgehend, unter Bezugnahme auf BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 23b in den B-Plan aufgenommen werden kann.

 

Der Vorhabenträger zur Entwicklung des RIAS-Areals strebt ein innovatives Energiekonzept für das gesamte Quartier an, möchte sich zum gegenwärtigen Planungsstand jedoch nicht verbindlich festlegen. Für eine Umsetzung des BVV-Beschlusses ist ein energetisches Konzept zur Nutzung erneuerbarer Energien Voraussetzung. Dem Vorhabenträger wurde der BVV-Beschluss übermittelt und darum gebeten, diesen bei der weiteren Planung zur berücksichtigen und ein energetisches Gutachten in Auftrag zu geben. Nach Vorlage der erforderlichen fachspezifischen Gutachten wird durch die Verwaltung geprüft, ob die Voraussetzungen für entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan 8-98 oder für entsprechende Verpflichtungen in einem städtebaulichen vorliegen.

 

Derzeit können durch das Bezirksamt keine seriösen Aussagen zur formellen Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens 8-98 erfolgen. Das Planungsvorhaben zum RIAS-Gelände unterliegt schwierigen Rahmenbedingungen (Geruchs- und Lärmbelastung, schwierige Verkehrsanbindung und Störfall-Achtungsabstand) und ist ausgesprochen komplex. Um Lösungsspielräume zu ermitteln, führt das Bezirksamt daher intensive Abstimmungen mit dem Vorhabenträger, den Fachplaner*innen, den Gutachter*innen, den Fachbehörden und den betroffenen Nachbar*innen. Aufgrund der Komplexität der Themen und der Vielzahl der Akteure handelt es sich um einen langwierigen und letztlich auch ergebnisoffenen Prozess.

 

Ob und inwieweit die Vorlage eines Schlussberichts noch in dieser Wahlperiode erfolgen kann, ist durch das Bezirksamt momentan nicht einzuschätzen.

 

Berlin-Neukölln, 21. November 2023

 

 

Martin Hikel Jochen Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.


  Beschluss: 13.12.2023 Bezirksverordnetenversammlung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Termin 13.06.2024 überschritten und noch nicht realisiert Verantwortlich:
BA/SUV  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 13.06.2024  
Vermerk:

 
 

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