Auszug - Energetische Sanierung Sportgelände - Fördermittel nutzen
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Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob das neu aufgelegte Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" für die Finanzierung der dringend benötigten energetischen Sanierung der Gebäude der Sportstätten genutzt werden kann. Bei positivem Prüfergebnis sind die Interessenbekundungen bis zum 15. September 2023 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einzureichen. Die Prüfung ist so zu priorisieren und planen, dass die Interessenbekundungen fristgerecht erfolgen können. Der Sportausschuss ist über das Prüfergebnis rechtzeitig vor Fristablauf zu informieren.
Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen. |
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