Auszug - Gespräch mit den Schaustellern der 43. Neuköllner Maientage 2008 - Herrn Richard Simmons
Herr Mahlo bedankt sich bei Herrn
Simmons für die freundliche Einladung und bittet um Berichterstattung über die
wirtschaftliche Situation der Schausteller. Herr Simmons erläutert, dass die wirtschaftliche
Situation der Schausteller immer prekärer wird. Erschwerend kommt die
Gebührenpolitik im Land Berlin hinzu. Aus Sicht von Herrn Simmons sind zum
Beispiel die Sondernutzungsgebühren viel zu hoch. Die Gebühren für einen Imbiss
betragen auf den Monat umgerechnet 112 -125 €/m². Dies ist mehr als die
Miete für einen Büroraum von ca. 40 €/m². Eine Lagerfläche kostet in
Berlin in etwa 2 - 5 €/m². Hieran sollte sich das Land Berlin mit seinen
Sondernutzungsgebühren orientieren, anderenfalls besteht die Gefahr, dass immer
mehr Schausteller aufgeben müssen. Auch im Hinblick auf die Einführung der Umweltzone
sehen sich die Schausteller überproportional belastet. Sie haben zwar eine
Ausnahmegenehmigung für drei Jahre erhalten, für die allerdings eine Gebühr von
690 € entrichtet werden musste. Ein Schausteller aus Minden, der die
Neuköllner Maientage mit seinem Fahrgeschäft bereichern wollte, musste 190
€ pro Zugmaschine bezahlen, um mit dem Geschäft in die Umweltzone einfahren
zu können. Dies hält Herr Simmons für absolut überzogen. Positive Regelungen im
Sinne der Schausteller haben Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg
getroffen. Dort haben Schausteller freie Fahrt. Die Kosten für sämtliche Genehmigungen sind in den
letzten Jahren erheblich gestiegen und machen den Schaustellern sehr zu
schaffen. Während vor 10 Jahren Fahrgeschäfte noch ein einträgliches Geschäft
waren, sind die Schausteller nun einem täglichen Überlebenskampf ausgesetzt.
Sie wünschen sich Hilfe in Form von reduzierten Kosten für Genehmigungen,
Gestattungen, Sondernutzungsgebühren, die Umweltzone und Mieten für
Volksfestplätze. Dies umso mehr, als die Preise im übrigen Bundesgebiet
wesentlich niedriger, die Berliner Schausteller also einem deutlichen
Wettbewerbsnachteil ausgesetzt sind. Hinsichtlich des Wunsches der Schausteller, dass das
Hermannstraßenfest nicht zeitgleich mit den Maientagen stattfindet, fand im
Januar im Bezirksamt eine Besprechung statt. Obwohl die Arbeitsgemeinschaft
Hermannstraße zugesagt hat, dass das Fest im Juni stattfindet, wurde es nun
doch wieder für die letzte Woche der Maientage anberaumt. Trotz aller Sorgen und Nöte, die die Schausteller
haben, bedankt sich Herr Simmons beim Bezirksamt für die Möglichkeit, ein
Volksfest in der Hasenheide durchführen zu können. Dies ist umso mehr von
Bedeutung, als in Berlin bereits mehrere Veranstaltungsplätze weggefallen sind. Auf Nachfrage von Herrn Mahlo bittet Herr Buschkowsky
um Verständnis, dass das Bezirksamt keinerlei Möglichkeiten zur Hilfestellung
hat. Die Gebühren werden vom Senat festgelegt. Die Bezirke sind hieran gebunden
und haben keinerlei Ermessensspielraum zur Erhebung niedrigerer Gebührensätze.
Insoweit wäre dies eher ein Betätigungsfeld für die Fraktionen im
Abgeordnetenhaus. Und hinsichtlich des Zeitpunkts des Hermannstraßenfestes hat
das Bezirksamt ebenfalls keine rechtliche Handhabe. Eine Versagung unter
Hinweis auf ein gleichzeitig in örtlicher Nähe stattfindendes Traditionsfest
würde einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Denn es gibt keinen
Konkurrenzschutz für Traditionsfeste. |
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