Auszug - Bericht und Vorstellung „Die Teupe“ - Erstaufnahmeheim Unterkunft, Clearing und sozialpädagogische Beratung für wohnungslose Menschen  

 
 
16. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 01.11.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Die Teupe
Ort: Teupitzer Straße 35, 12059 Berlin
 
Beschluss


Die Ausschussvorsitzende Frau Ouattara verschiebt nach Zustimmung der Ausschussmitglieder den TOP, da Herr Veltmann – Geschäftsführer der GEBEWO erst später dazu kommen kann.

Die Ausschussvorsitzende übergibt anlässlich dieses Tagesordnungspunktes das Wort an Herrn Veltmann – Geschäftsführer der GEBEWO. Dieser bedankt sich, dass der Sozialausschuss zu Gast ist und die Einrichtung sich vorstellen und positionieren darf.

 

Die Zulieferung der Zusammenfassung der Vorstellung von Herrn Veltmann wird zu diesem TOP zum Protokoll genommen:

 

„·Mein Name ist Robert Veltmann, ich bin Diplom-Sozialarbeiter und seit 1999 einer der Geschäftsführer der GEBEWO - Soziale Dienste - Berlin gGmbH (GEBEWO; Mitglied in der Diakonie)

  • Die GEBEWO ist in Berlin Trägerin von 35 Standorten der Berliner Wohnungsnotfallhilfe und der Eingliederungshilfe
  • Neben der Teupe ist die GEBEWO mit diversen anderen Angeboten im Bereich ASOG, Hilfen gem. § 67 SGB XII, SGB IX und mit niedrigschwelligen Angeboten der Wohnungslosenhilfe (z. B. Tagesstätte, Arztpraxis am Stralauer Platz, Notübernachtung für Frauen, Koordinierungsstelle der Berliner Kältehilfe, Frostschutzengel u. v. m) in Berlin tätig.
  • "Die Teupe" ist eine ordnungsrechtliche Unterkunft für wohnungslose Menschen auf Basis des "Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG)" und einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bezirksamt Neukölln und der GEBEWO. Die Zuweisung erfolgt vorrangig über das Sozialamt Neukölln.

 

  • Wir unterscheiden zwischen Haus 1 und Haus 2. In Haus 1 sind 150 Plätze für alleinstehende wohnungslose Menschen vorhanden. In Haus 2 werden Plätze für wohnungslose Familien mit minderjährigen Kindern vorgehalten.

 

  • Die GEBEWO betreibt Haus 1 seit 2002 und Haus 2 seit 2011.
  • Haus 1 wurde 1990 für eine Betriebsdauer von 10 Jahren errichtet (Containerbauweise), das ist nun im 33. Betriebsjahr, die tägliche Instandhaltung eine Herausforderung.
  • Die GEBEWO wurde 2002, nach der Insolvenz der damaligen Betreiberin DRK Landesverband, nach einem Interessenbekundungsverfahren Trägerin der Einrichtung
  • Das Gebäude/der Grund war bis 2010 im Eigentum der Bezirks Neukölln und wurde 2010 über die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) an Vita e. V. verkauft. Seitdem ist Vita e. V. Vermieterin.
  • Die Leistungen der "Teupe" sind einerseits Unterkunft und andererseits Beratung- und Unterstützungsleistungen für die Bewohner*innen. Haus 1 ist rund um die Uhr besetzt (werktäglich Tagdienst + Pforte (Dienstleister)) Die Standardbelegung findet im Doppelzimmer statt, sehr viele der Bewohner*innen haben aber aufgrund ihrer Problematik Einzelzimmer
  • Die Altersspanne im Haus 1 ist zwischen 18 - über 70 Jahre. In Haus 2 leben Familien mit Kindern, teils sogar Babys.
  • ·Bei den Bewohnerinnen und Bewohner gibt es eine hohe Quote an Menschen mit chronischen Suchterkrankungen, psychiatrischen Krankheiten und anderen psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben sich in den letzten 15 Jahren spürbar internationalisiert. So waren in 2022 Menschen mit mindestens 13 verschiedene Nationalitäten im Haus untergebracht. Das erschwert die Beratung, wird vom Team vor Ort aber recht gut gemeistert, z. T. auch mit Nutzung von Dolmetscherdiensten
  • Die Idee von ASOG ist ursprünglich eine schnelle, kurze Unterbringung zur Beseitigung von Gefahren durch Obdachlosigkeit. In der Praxis bewohnen jedoch nicht wenige Menschen die Einrichtung seit 10 Jahren und deutlich länger. Dennoch können Bewohnerinnen bzw. Bewohner auch regelmäßig bei der erfolgreichen Wohnungssuche begleitet werden.
  • In beiden Häusern sind zusammen aktuell 18 Personen mit zusammen 1.285 % Regelarbeitszeit beschäftigt, davon 10 sozialpädagogische Fachkräfte. 1 Person ist in befristeter EU-Rente, eine Stelle ist aktuell ausgeschrieben und konnte noch nicht besetzt werden. Die Fachkräfte kooperieren mit zahlreichen anderen Diensten (z. B. Schuldnerberatung)
  • Neben der Regelunterbringung per Kostenübernahme hält die Teupe eine Notaufnahme (24/7) und einen Katastrophenschutzbereich belegungsfähig vor. Zudem gibt es Plätze im Rahmen eines Modellprojektes, in denen schwerst suchtkranke Personen in der Teupe untergebracht sind, aber von Fachkräften der Berliner Eingliederungshilfe betreut werden. Im Haus sind Pflegedienste mehrmals die Woche präsent, um pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner zu versorgen.
  • Der aktuelle Mietvertrag von Haus 1 ist bis 31.05.2024 befristet. Die GEBEWO bemüht sich seit etwa 6 Monaten um eine Verlängerung des Mietvertrages, zuletzt wurde am 18.10. per Email um einen Verlängerungsmietvertrag angefragt. Das Thema ist dem Bezirksamt bekannt. Eine Schließung 2024 wäre für alle Beteiligten eine Katastrophe, daher muss eine baldige Lösung her.

 

Wir bedanken uns dafür, dass die Mitglieder des Sozialausschusses in ihrer Sitzung vom 01.11.2023 an den anwesenden Rechtsvertreter der Vermieterin Vita e. V. appelliert haben, den Mietvertrag endlich zu verlängern. Es eilt, die Zeit läuft langsam davon.“

 

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten Jahresbericht 2022 und der Selbstdarstellung der Kolleginnen und Kollegen aus Haus 2.

 

Herr Pohl dankt für die Vorstellung der Einrichtung und stellt folgende Fragen, die Herr Veltmann direkt beantwortet:

Wie viele Betten gibt es? 150 Betten + 1-13 Betten als Katastrophenplätze + 10 Notaufnahmebetten.

Wie ist die aktuelle Auslastung? Derzeit zwischen 80-90 %, was meist mit Bedarf der Reinigung, Entrümplung und Renovierung vor Neubelegung begründet ist.

 

Welche Zimmer werden angeboten? Doppelzimmer ist Standard, aktuell hohes Aufkommen an Einzelzimmer mit Begründung zum Beispiel durch den Sozialpsychiatrischen Dienst

Wie läuft die Prüfung der Kostenübernahme bei Nicht EU Bürgerinnen und Bürgern? Im Haus 1 und 2 unterschiedlich, enger Kontakt mit der Verwaltung erforderlich, bei Nicht EU –Bürgern dauert es wegen der Ausnahmen länger, hier besteht auch enger Kontakt zu einem Anwalt zur Prüfung. Auch wenn eine Person arbeitet, dauert es wegen der Berechnung eines evtl. Eigenanteils etwas länger. Herr BzStR Rehfeldt führt zu diesem Thema aus, dass nach Art 1 und Art 2 GG jeder das Recht auf eine ASOG Unterbringung hat, egal, ob sie oder er sich legal oder illegal in Deutschland aufhält. Dies hat dann nicht primär mit Leistungsbezug zu tun. Die Zuständigkeit ergibt sich dann wegen der Gefahr für die Sicherheit und Ordnung, konkret die gesundheitliche Gefahr durch Obdachlosigkeit. Bezahlt wird das dann bei Vorliegen von Leistungsbezug aus dem jeweiligen Gesetzbuch. Bei fehlendem Leistungsbezug gibt es einen ASOG Titel mit Basiskorrektur durch den Senat.

 

Frau Bayraktar fragt, wie die Zuständigkeit bei Menschen geregelt ist, die sich hier nicht legal aufhalten.

 

Herr BzStR Rehfeldt beschreibt das Verfahren:  1. Prüfung nach einer Meldeadresse, 2. Prüfung nach einer ehemaligen Meldeadresse, 3. Geburtsdatenregelung (in Neukölln – August)

 

Die folgenden Fragen der Bezirksverordneten beantwortet Herr Feldmann direkt:

 

Frau Hascelik fragt nach der Anzahl der Mitarbeitenden in der Teupe und nach der Sprachbarriere. Zur Anzahl der Mitarbeitenden wird auf die Anlage zum Protokoll verwiesen. Bei Sprachbarrieren werden Dolmetscher, mehrsprachige Kolleginnen und Kollegen, ein Übersetzungsgerät eingesetzt. Oft helfen viele Rückfragen und einfache Sprache auch weiter.

 

Herr Ewert fragt, ob es Formulare in verschiedenen Sprachen gibt? Diese liegen nicht vor, können aber bei Bedarf besorgt werden.

 

Herr Hecht fragt nach vorhandenen Kooperationen – die GEBEWO ist ein großer Träger und weit vernetzt und hat 35 Einrichtungen.

 

Herr Frankl dankt für die Arbeit und fragt nach dem Stand der Mietvertragsverhandlungen und fragt ob der Sozialausschuss unterstützen kann. Beide Gesprächsparteien sind in Verhandlungen, die noch nicht abgeschlossen sind, aktuell sind die Plätze gesichert. Es wird ein Appell des Sozialausschusses durch die Vorsitzende an den ebenfalls anwesenden Vertreter der Vermieterin ausgesprochen, den Mietvertrag zu verlängern.

 

Wegen der Wünsche nennt Herr Veltmann exemplarisch einen Zebrastreifen an der Kreuzung Teupitzer Str/ Kiehlufer (Unfallschwerpunkt), da viele Menschen, auch Kinder und Jugendliche des Geländes Richtung S- Sonnenallee gehen müssen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bedankt sich die Ausschussvorsitzende bei Herrn Veltmann und seine Kolleginnen für die ausführliche Berichterstattung und schließt diesen Tagesordnungspunkt.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 TOP 3 Haus2 (456 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 TOP 3 Jahresbericht 2022 (831 KB)    

 
 

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