Auszug - Situation Hochzeitsgesellschaften
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Zu dem TOP berichtet Frau Kerk.
Hintergrund: Seit dem Jahr 2018 habe das Bezirksamt für die Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs im Dienstgebäude und auch auf dem Außengelände in der Blaschkoallee 32 den Einsatz von Ordnungskräften beschlossen. Diese Maßnahme war leider erforderlich geworden, da sowohl verbale aber auch tätliche Angriffe auf Mitarbeitende in den Bereichen Bürgeramt und Standesamt erfolgten. Zusätzlich war eine Einlasskontrolle in die Trauräume aufgrund der Beschränkung auf die maximal zulässige Personenzahl sowie die Sicherung der Ordnung vor dem Haupteingang (Fahrzeuge, Verhalten der Gäste) notwendig.
Anzahl der Personen im Trauraum: In der letzten Zeit sei es zu Beschwerden hinsichtlich der Anzahl der in den Trauräumen zugelassenen Personenzahl gekommen. Die Anzahl der maximal möglichen bzw. zugelassenen Gäste sei durch ein Gutachten des Brandschutzbeauftragten festgelegt und somit einzuhalten. Irrtümlicherweise werde oftmals angenommen, dass dies noch ein Relikt aus Coronazeiten aufgrund der einzuhaltenden Mindestabstände darstellte. Im Bezirksvergleich hätten wir bereits mit zwei anderen Trauorten (Reinickendorf und Charlottenburg-Wilmersdorf) die höchste Gästezahl zugelassen.
Alle Personen, die beabsichtigen eine Ehe in Neukölln schließen zu wollen, seien bereits durch die Informationen im Internet über die Personenzahl und die am Standort zu berücksichtigenden Gegebenheiten informiert und würden bei der Anmeldung der Eheschließung in einem persönlichen Gespräch ausführlich darauf hingewiesen.
Jedem Brautpaar stünde es frei, sich aufgrund der standortbedingten Einschränkungen für einen anderen Trauort zu entscheiden. Lediglich die Anmeldung für die beabsichtigte Eheschließung müsse im Wohnsitzstandesamt erfolgen.
Frau Kerk berichtet darüber hinaus von einer beabsichtigten Evaluation am Standort Blaschkoallee. Die Ausschussvorsitzende regt an, im Rahmen der Evaluation andere Verwaltungsgebäude, die mit der Kombination aus Verwaltungshandeln und Feiernden konfrontiert sind (wie bspw. das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg) zu konsultieren. |
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