Auszug - Schule und Sport Einzelplan 37  

 
 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur gemeinsam mit der 12. öffentlichen Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.09.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:47 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Im Titel 42701 besteht ein ähnliches Problem mit den Honorarsätzen wie bei dem Amt für Weiterbildung und Kultur. Zusätzlich sind aber auch Honorarmittel für die als außerschulischer Lernort anerkannte August-Heyn-Gartenarbeitsschule enthalten.

 

Herr Schulze erkundigt sich, wie hoch die Eintreibequote im Titel 11201 ist.

Antwort: Aktuell liegt das Schulamt hier über dem Ansatz. Es gibt in diesem Bereich Vorgaben, die erbracht werden müssen. Es gibt keine Eintreibequote in Bezug auf die Schuldistanz.

 

Frau Dr. Worschech fragt, ob das Bezirksamt in Titel 52601 mit weniger Klagen bzw. weniger Kosten für Schulplatzklagen rechnet.

Antwort: Das Bezirksamt hofft, dass 5.000 € ausreichen. Sollten diese nicht ausreichen, müssen Gelder aus anderen Titeln zur Verfügung gestellt werden.

 

Des Weiteren erkundigt sie sich, wie in Titel 51420 - kostenbeteiligungsfreies Schulmittagessen -  mit der steigenden Inflation umgegangen wird.

Antwort: In dem Ansatz wird mit dem in Berlin vorgegeben Satz von 4,36 € gerechnet. Sollten diese Gelder in den kommenden Jahren aufgrund steigender Kosten nicht ausreichen, muss an dieser Stelle mit der Senatsverwaltung nachverhandelt werden.

 

Abschließend erfragt sie, warum der Titel 71434 komplett entfällt.

Antwort: Die Hortsanierungen in der Schule am Regenweiher werden in 2023 abgeschlossen, sodass der Titel im kommenden Jahr nicht mehr benötigt wird.

 

Herr Frankl erkundigt sich, was in den Titeln 91921/91922 unter dem Begriff Rücklagenbildung verstanden werden kann.

Antwort: Lehr- und Lernmittel der Schulen sind generell rücklagenfähig. Das bedeutet, dass die Mittel nicht komplett bis zum Jahresende ausgegeben werden müssen.

Schulen können demnach Gelder ansparen, um im Folgejahr größere Investitionen tätigen zu können.

 

Herr Schulze fragt zu Punkt 8 der allgemeinen Erläuterungen, ob für die Instandsetzung des alten Schulgebäudes der Clay-Schule Mittel benötigt werden und wenn ja, wie viele.

Antwort: Das alte Gebäude der Clay-Schule soll für die Kepler-Schule als Drehscheibenstandort genutzt werden. Dieses Vorgehen wurde in der Vergangenheit auch mit den Schülern und Lehrern abgestimmt. Welche baulichen Maßnahmen dort vorgenommen werden müssen, kann derzeit noch nicht erhoben werden, da der Standort noch nicht komplett freigeräumt ist. Diese Informationen können gern im Ausschuss nachgereicht werden.

 

Herr Dehne hinterfragt, warum der Ansatz in Titel 52509 von 2024 auf 2025 sinkt. Antwort: Grundsätzlich sinken in dem Bereich alle Ansätze, weil es eine Leitlinie der Senatsverwaltung gibt, die weiter heruntergefahren wird. Hier werden die Mittel reduziert, weil zukünftig gewissen Leistungen im Rahmen des Digitalpakts von der Senatsverwaltung übernommen werden. Somit steht den Schulen weniger Budget zur Verfügung.

 

Abstimmung (Ausschuss Bildung, Kultur und Sport:

J: SPD, CDU, Grüne

N: Linke (1), AfD

E: Linke (1)

 

Damit ist die Vorlage zur Beschlussfassung angenommen.


 
 

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