Auszug - Haushaltsberatungen: Band I  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 04.09.2023 Status: öffentlich
Zeit: 18:05 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Einführend gibt Frau Stolze einen zeitlichen Überblick zur Aufstellung und Hintergründe zur Erarbeitung des vorliegenden Haushaltsplanentwurfes für 2024/2025.

 

Demnach umfasst der nächste Doppelhaushalt für das Jahr 2024 rund. 1,041 Milliarden Euro und rund 1,046 Milliarden Euro für das Jahr 2025. Mit 755 Millionen Euro in 2024 und 761 Millionen Euro in 2025 bilden die Transferausgaben den größten Teil der bezirklichen Ausgaben. Für Personal- und Sachausgaben sind 226 Millionen Euro in 2024 und 232 Millionen Euro in 2025 vorgesehen; die Investitionsausgaben sind mit 22 Millionen Euro in 2024 und 14 Millionen Euro in 2025 veranschlagt.

 

In die Haushaltsplanaufstellung gestartet ist das Bezirksamt mit einer Bedarfsabfrage, die plausible Mehrbedarfe (z.B. durch Inflation/Kostensteigerungen) in Höhe von 23,1 Millionen Euro ergeben hat, von denen allerdings lediglich 0,4 Millionen anerkannt werden konnten. Eine Ursache ist, dass gemäß der Globalsummenzuweisung von SenFin an die Bezirke lediglich ein Inflationsausgleich in Höhe von 2% berücksichtigt ist, die reale Kostenentwicklung aber ungleich höher ist.

 

Mit der 1. Fortschreibung des Haushaltes konnten dann zwar die meisten titelkonkreten Einsparungen zurückgenommen werden (mit Ausnahme Wachschutz und einzelner Investitionsmaßnahmen) sowie der Personalansatz von 90% auf 93,5% angehoben werden, was dazu führt, dass die Nachbesetzung offener Stellen nicht aus haushalterischen Gründen verzögert werden muss. Ebenfalls nicht finanziert sind bisher die vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Honorarerhöhungen für die VHS, da die Bezirke hierfür keine Mittel erhalten haben. Unverändert ergibt sich nach aktuellem Stand für den Doppelhaushalt ein jährlicher Fehlbetrag von rund 9,3 Millionen Euro (pauschale Minderausgaben). Um die Finanzsituation zu verbessern, sind die Bereiche, die erhebliche Defizite in der Budgetierung verursachen (insbesondere Schule und Jugend) aufgefordert, Maßnahmen zur Verbesserung der Kostenstruktur zu ergreifen.

 

Zum Ausgleich der Pauschalen Minderausgaben besteht auch noch im laufenden Haushaltsjahr Handlungsbedarf. Mit Umsetzung der Fortschreibung 2023 sind die Pauschalen bereits zum Teil finanziert worden. Der noch offene Betrag von rd. 2,6 Mio. € soll im Rahmen des Jahresabschlusses erbracht werden, soweit dem negative Haushaltsentwicklungen in diesem Jahr nicht entgegenstehen. Eine Haushaltssperre im laufenden Jahr kommt ggf. auch in Betracht, um ein positives Jahresergebnis 2023 zum Teilausgleich der Pauschalen Minderausgaben in 2024 zu erreichen.

 

Auf die Nachfrage zur Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen wurde aufgeschlüsselt:

  • Festlegungen auf VE 2022: 13,1 Mio. €, davon EP 33 7 Mio. € und EP 37 6,1 Mio. € (Ansatz gesamt 24,4 Mio. €)
  • Festlegungen auf VE 2023 (30.08.2023): 0,9 Mio. € EP 33 (Ansatz gesamt 29,9 Mio. €)
  • Bindungen aus VE in 2024: 2,6 Mio. € (1,6 Mio. € EP33 und 1 Mio. € EP 37 in 2025: 0,3 Mio. € (EP 33)

 

Weitere Fragen der Ausschussmitglieder zu Investitionsausgaben wurden beantwortet.

Die Fraktion der AfD bittet um Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand der Gender Budgetierung. Frau Stolze verweist auf die dezentrale Erfassung dieser Angaben, was eine Abfrage in den Fachämtern notwendig macht.


 
 

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