Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 06.09.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Der Ausschussvorsitzende bittet Herrn BzStR Rehfeldt um Mitteilungen der Verwaltung.

 

Zwischenstand Baumaßnahme Alt-Buckow 16

Nach Rücksprache mit der zuständigen Bauleiterin für die Freizeiteinrichtung für Menschen mit Behinderung wird Ende Juli der Fliesenspiegel angebracht, im August erfolgt die Baufeinreinigung und Anfang September wird der Graben ausgehoben um das für die Elektrik notwendige Kabel zu verlegen (vom Bürgeramt zur BFSt). Der Graben liegt hinter den Häusern, so dass das Sommerfest der SVN nicht beeinträchtigt wird. Es wird trotzdem seitens der Bauleiterin ein Bauzaun aufgestellt, damit eindeutig wird, dass sich dort niemand aufhalten soll. Voraussichtlich in der 39. KW erfolgt dann der Kücheneinbau. Der Zeitplan wird also bisher eingehalten.

 

Aufgrund des Einbaus der Küche und des anschließenden Einräumens der Einrichtung bleibt die Einrichtung noch bis zum 6. Oktober 2023 geschlossen.  Für den 9. Oktober 2023 ist eine feierliche Neueröffnung geplant.

 

Betreuung der Jugendlichen unter 25 Jahren

In den Medien wurde über den Plan des BMAS berichtet, die Betreuung der Jugendlichen unter 25 Jahren aus dem steuerfinanzierten SGB II in das beitragsfinanzierte SGB III zu übertragen. Diese Überlegung wurde seitens des BMAS gegenüber der BA bestätigt.

 

Zum 1. Januar 2025 sollen danach die Dienstleistungen der Berufsberatung, Arbeitsvermittlung und aktiven Arbeitsmarktpolitik für junge Menschen unter 25 Jahren aus dem Rechtskreis SGB II durch die Agenturen für Arbeit aus dem Rechtskreis SGB III erbracht werden.

 

Diese politische Festlegung erfolgte ohne vorherige fachliche Beratung. Die Kommunen als Träger der Jobcenter waren nicht einbezogen.

 

Drogenkonsumraum

Der Drogenkonsumraum hat seit Juli wieder geöffnet und kann wieder mit der vollständigen Angebotspalette genutzt werden.

 

Kältehilfe

Herr BzStR Rehfeldt informiert die Anwesenden über ein Unterstützungsersuchen der Koordinierungsstelle der Berliner Kältehilfe. Die Koordinierungsstelle der Berliner Kältehilfe ist immer auf der Suche nach Immobilien, die im Winter temporär, ggf. auch ganzjährig, als Notübernachtungen für obdachlose Menschen genutzt werden können. Die Akquise ist in den letzten Jahren immer schwieriger geworden. Dies wurde auch beim Kältehilfegipfel am 12.06.2023 ausführlich thematisiert.

 

Die GEBEWO pro Kältehilfe Koordination hat sich mit der Bitte um Unterstützung unter anderem an Herrn BzStR Rehfeldt gewendet, ob es im Bezirk Gebäude gibt, welche eine Möglichkeit der Zwischennutzung bieten, die ansonsten leer stünden oder partiell ungenutzt blieben. Dabei ist die Koordinierungsstelle auch interessiert an Objekten, die den aktuellen Anforderungen von Beherbergungsstätten nicht genügen. Aufgrund der nur temporären Nutzung als Notübernachtung ist es i.d.R. möglich, dass Immobilien, bei denen die Rahmenbedingungen für den dauerhaften und langfristigen Betrieb einer Beherbergungsstätte nicht gegeben ist, auf Basis einer Duldung durch die Bauaufsicht freigegeben werden können.

 

Der Nachricht war eine Übersicht der Rahmenbedingungen für die Nutzung von Immobilien für die Kältehilfe sowie ein Schreiben von Frau Senatorin Kiziltepe beigefügt. Darin bittet sie alle Personen und Institutionen, die Zugriff auf Immobilien haben, die Kältehilfe-Koordinierungsstelle zu unterstützen.

 

Die Rahmenbedingungen und das Schreiben werden auf Wunsch als Anlage zum Protokoll genommen. (siehe Anlage 1)

 

Safe Places

Im Kern geht es darum, Ausgleichsflächen für den Bau der Autobahn für soziale Zwecke zu nutzen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind aber auch nach längerem Austausch mit der Autobahn GmbH kompliziert.

 

Herr BzStR Rehfeldt möchte behelfsmäßige Wohnboxen im (teil)öffentlichen Raum aufstellen, um von Obdachlosigkeit betroffenen Menschen eine Alternative zwischen ASOG-Einrichtung und Straße anzubieten. Dafür werden Stellflächen benötigt, die beispielsweise auf dem Gelände der Autobahn GmbH gut geeignet wären. Die sogenannten "Safe Places" werden mit aufsuchender Sozialarbeit ausgestattet. Ziel ist es, die Menschen insoweit zu stabilisieren, dass sie perspektivisch in die Lage versetzt werden, die Regelsysteme der sozialen Sicherung in Anspruch zu nehmen.

 

Am 28. August 2023 gab es dazu einen Vor-Ort-Termin mit Vertreterinnen bzw. Vertretern der Autobahn GmbH sowie Herrn BzStR Biedermann. Aus Sicht der Autobahn GmbH verstößt dieser Zweck gegen den jeweils geltenden Planfeststellungsbeschluss. Gleichwohl wird das Anliegen im Grundsatz gut gefunden, da auch in Aussicht steht, den Reinigungs- und Pflegeaufwand für tatsächlich durch Obdachlose genutzte Flächen zu reduzieren. Gleichzeitig wird kein rechtlicher Spielraum und fürchtet die Bemängelung durch das Fernstraßenbundesamt als Aufsichtsbehörde über die Autobahn GmbH gesehen.

 

Als nächster Schritt ist daher geplant an das Fernstraßenbundesamt heranzutreten und dort mit den Verantwortlichen dahingehend ins Gespräch zu gehen, der Autobahn GmbH diese Nutzung im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses zu erlauben.

 

AG Leitfaden Obdachlosigkeit in Neukölln

Auf Einladung von BzStR Rehfeldt hin haben sich die folgenden Organisationen bisher für eine Mitarbeit angemeldet:

 

Frau Protschky

Caritas Berlin

GEBEWO Soziale Dienste

Gangway Straßensozialarbeit

Diakoniewerk Simeon

Berliner Stadtmission

Union für Obdachlosenrechte Berlin

Sozialdienst katholischer Frauen

Diakonie Eingliederungshilfe Simeon

 

Weitere Organisationen haben sich bisher nicht zurückgemeldet oder erwarten noch eine interne Klärung zur Teilnahmemöglichkeit. BzStR Rehfeldt hält es daher grundsätzlich für möglich, dass sich noch weitere Beteiligte dem Prozess im weiteren Verlauf anschließen.

 

Um dennoch bereits die Arbeit aufzunehmen, möchte er gerne mit der zweiten Stufe des von ihm vorgeschlagenen Verfahrens starten und bittet um Zulieferung der von seitens der einzelnen Organisationen als wichtig erachteten Themen im zu ergänzenden Leitfaden bis zum 01. Oktober 2023. Dabei bitte er in diesem Schritt zunächst um Nennung eines Schlagwortes je Thema sowie um eine möglichst kurze Erläuterung, worum es inhaltlich geht. Beispielhaft könnte das so aussehen:

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Konsumtolerierende Notunterkünfte

Das bisherige Angebot an Notunterkünften bzw. ASOG-Einrichtungen ist in manchen Fällen nicht geeignet, die für wohnungslose Menschen notwendigen Grundbedürfnisse sicherzustellen und eine Inanspruchnahme zu ermöglichen. Um eine Unterbringung auch für suchtkranke Personen akzeptabel zu machen und damit den Verbleib in der Obdachlosigkeit zu vermeiden, ist die Schaffung von Unterkünften erforderlich, in denen der Konsum illegaler Betäubungsmittel möglich ist.

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Da Herr BzStR Rehfeldt von Doppelnennungen und thematischen Überschneidungen ausgeht, wird er anschließend eine Clusterung der Themen vornehmen. Gerne möchte er darauf aufbauend mit den Interessierten gemeinsam über die Gewichtung und Prioritätensetzung sprechen. Das wird sicherlich im Rahmen einer Videokonferenz am besten möglich sein, zu der er gerne zeitnah mit ausreichend Vorlauf für Ihre Terminplanung einladen wird.

 

Beschlagnahme von Wohnraum

Herr BzStR Rehfeldt informiert über einen Prüfvermerk des Rechtsamtes, ob eine Beschlagnahme von Wohnraum privater Eigentümer zur Schaffung von Wohnraum für von Obdachlosigkeit betroffene oder bedrohte Personen rechtlich möglich ist. Im Ergebnis ist die Beschlagnahme von privatem Wohnraum zur Schaffung von Wohnraum für von Obdachlosigkeit betroffenen oder unmittelbar bedrohten Personen aus rechtlicher Sicht grundsätzlich möglich, kommt jedoch nur als letztes Mittel in Betracht und ist an hohe Voraussetzungen geknüpft, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Herr BzStR Rehfeldt verweist an dieser Stelle auch auf das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags „Polizeirechtliche Beschlagnahme von Wohnungen zur Unterbringung von Obdachlosen“.

 

Haushalt

Herr BzStR Rehfeldt informiert über das Antwortschreiben der Senatorinnen Frau Kiziltepe und Dr. Czyborra hinsichtlich der knappen finanziellen Ressourcen und den damit verbundenen Herausforderungen in den nächsten Jahren mit Blick auf Hilfen für obdachlose Menschen, Seniorinnen und Senioren, die Präventionskette sowie die Finanzierung von Impfstoffen. Im Ergebnis werden die in Rede stehenden Probleme auch auf Senatsebene gesehen und es ist eine entsprechende Begleitung in den Haushaltsberatungen vorgesehen.

 

Zielvereinbarung

Herr BzStR Rehfeldt informiert über die Zielvereinbarung 2023 zwischen der Geschäftsführung des Jobcenters Berlin Neukölln und dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit sowie dem kommunalen Vertreter des Bezirksamtes Neukölln von Berlin, die als Anlage zum Protokoll genommen wird. (siehe Anlage 2)

 

Wiederwahl der Sozialkommissionsmitglieder

Die Vorlage zur Wahl für die Sozialkommissionsmitglieder für die nächsten vier Jahre wird in die kommende BVV eingebracht.

 

Die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes werden gemäß § 16 Abs. 1 lit. C) BezVG auf Vorschlag des Bezirksamtes für die Dauer von 4 Jahren von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt - zuletzt im September 2019. Die laufende Amtszeit endet am 30.09.2023.

 

Die Sozialkommissionsmitglieder erfüllen die Voraussetzungen für die sich aus der Praxis ergebenen Anforderungen. Sie besitzen für eine moderne Sozialhilfe in der Vielgestaltung ihrer heutigen Aufgaben Verständnis und Aufgeschlossenheit. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird die Liste mit den Namen nicht veröffentlicht und steht den Bezirksverordneten nur im Rahmen der Beschlussfassung zur Verfügung.

 

Nachbarschaftsheim

Herr Frankl bittet um Mitteilung, ob das Projekt des Nachbarschaftsheims zur Betreuung von Problemimmobilien in der Nogatstraße/Kirchhofstraße fortgeführt wird. Herr BzStR Rehfeldt ist nicht bekannt, dass das in Rede stehende Angebot aus Mitteln des Geschäftsbereiches Soziales und Gesundheit finanziert wird. Möglicherweise erfolgt die Finanzierung aus dem Geschäftsbereich des Bezirksbürgermeisters.

 

Schlichtungsverfahren Bürgergeld

Auf Nachfrage von Herrn Pohl informiert Herr BzStR Rehfeldt, dass es ein Übergangsverfahren gibt, dass im Jobcenter Treptow- Köpenick für Neukölln und umgekehrt umgesetzt wird, um jeglichen Eindruck von Befangenheit oder ähnlichem auszuschließen. Hierbei handelt es sich aber nicht um das endgültige Verfahren, sondern um ein Übergangsverfahren, bis eine gesamtstädtische Lösung gefunden wurde.


 
 

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