Auszug - Aktueller Sachstand Vorkaufsrecht  

 
 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 04.07.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:56 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Der Vorsitzende leitet kurz ein und übergibt das Wort zunächst an Herrn BzStR Biedermann. Dieser führt aus, dass die Handlungsmöglichkeiten mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts größtenteils weggefallen sind. Eine Neuregelung steht bislang leider aus. Der Bezirk hat geprüft, welche Möglichkeiten im Lichte des Urteils noch bestehen. Herr Biedermann bittet Frau Nückel, dem Ausschuss einen Überblick zu verschaffen.

 

Frau Nückel beginnt mit einem kurzen Rückblick des bis dato im Bezirk Neukölln recht erfolgreich eingesetzten Instruments und erläutert anschließend, welche Folgen das Urteil für die Arbeit der Verwaltung hatte (Anzahl Prüffälle, Abwendungsvereinbarungen) und was nach dem Urteil nun noch möglich ist. Demnach greift das Instrument der Ausübung des Vorkaufsrechts zu Gunsten eines Dritten nur noch bei Objekten in Milieuschutzgebieten, die mit erheblichen Mängeln/Missständen behaftet sind und/oder überwiegend leer stehen, umgangssprachlich also Problemimmobilien. Die Beweiserhebung ist dabei sehr aufwendig und die Mieter*innen müssen umfassend kooperieren. Für öffentliche Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften sind solche Problemimmobilien aufgrund des hohen Investitionsbedarfs nicht sonderlich attraktiv. Eine weitere Möglichkeit außerhalb des Milieuschutzes ist die Mobilisierung von Bauland zu Wohnzwecken, also die Verhinderung von Spekulation. Im beplanten Innenbereichen wäre dies an Brachflächen, im unbeplanten Innenbereich auch an unbebauten Grundstücken möglich, aber: Neukölln ist überwiegend beplant. Abschließend erklärt sie den Ausschussmitgliedern die daraus resultierenden Probleme.

 

Weitere Einzelheiten können der Präsentation entnommen werden, die auf der Ausschusswebseite des Stadtentwicklungsamtes zur Verfügung steht.

 

Frau Avci spricht das Haus in der Nogatstraße/Ecke Kirchhofstraße an. Dies ist das für die Bau- und Wohnungsaufsicht mit Abstand arbeitsintensivste Haus im Bezirk, wie Herr BzStR Biedermann berichtet. Aber es bewegt sich etwas, sehr langsam und mühsam, aber es bewegt sich, da der Eigentümer dann doch tätig wird. Aktuell wurde mit der Fassadensanierung begonnen. Viele Verfahren konnten mittlerweile wieder geschlossen werden, dafür kommen aber leider auch viele neue hinzu. Der Bezirk hat hier in alle Richtungen geprüft, auch in Richtung treuhänderische Verwaltung nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz. Wenn ein Verkauf angestrebt wird, würde der Bezirk auch das Vorkaufsrecht prüfen, das aber nur bei einer Veräußerung greift. Herr Groth ergänzt, dass die Mängel vielfältig sind und Prioritäten hinsichtlich der Bewohnbarkeit gesetzt werden müssen. Die Fortschritte sind mittlerweile erkennbar. Der Bezirk steht zudem im direkten Kontakt mit den Bewohner*innen. Frau Nückel bestätigt auf Nachfrage von Herrn Stemmermann, dass immer ein Verkauf zugrunde liegen muss, um die Ausübung des Vorkaufsrechts prüfen zu können.

 

Herr von Chelstowski erfragt die Anwendung des § 25 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, die Verkaufszahlen solcher Problemimmobilien und ob Erfahrungen aus anderen Bezirken bekannt sind. Frau Nückel teilt mit, dass Neukölln die Überlegung zur weiteren Anwendung des verbliebenen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten bisher am weitesten vorangetrieben habe. Die Zahl von Problemimmobilien sei in der Vergangenheit nicht erfasst worden. Insgesamt gab es zwischenzeitlich deutlich weniger Verkäufe, nun steigen die Zahlen wieder. Herr BzStR Biedermann ergänzt, dass der Baunutzungsplan eine Anwendung nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 in Neukölln kompliziert macht. Herr Stiermann möchte wissen, ob eine Aufhebung der Befristung des § 201a BauGB absehbar sei. Frau Nückel verweist darauf, dass dies im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition vereinbart sei, dies aber nicht heißen müsse, dass es am Ende auch umgesetzt werde. Das von ihm angesprochene Baugebot wurde intern bereits diskutiert, aber auch dies gestaltet sich schwierig in der Umsetzung.

 

Frau Aßmann spricht die aktuellen Entwicklungen bei der Adler-Group an und fragt, ob bei einer Pleite das Vorkaufsrecht geprüft werde. Herr BzStR Biedermann teilt mit, dass er schon mehrfach bei der Senatsverwaltung entsprechende Gespräche geführt habe. Er bezweifelt allerdings, dass hier das Vorkaufsrecht greifen würde, da er ggf. eher von einer Veräußerung der Gesellschaft ausgeht (sog. Share-Deal). Frau Nückel ergänzt, dass auch bei einer Zwangsversteigerung das Vorkaufsrecht nicht greift. Ein Gast aus der Weichselstraße erfragt die Erfolgsaussichten für das Problemhaus, in welchem sie wohnt. Frau Nückel betont die Bemühungen des Bezirks. Die Entscheidung zur Finanzierung eines Ankaufs durch einen Dritten muss bis Ablauf der dreimonatigen Frist getroffen sein.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bedankt sich der Vorsitzende bei Frau Nückel für den Bericht und wünscht viel Erfolgt bei der weiteren Arbeit.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen