Auszug - Bürgeranliegen zur Blau-Grünen Infrastruktur  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.09.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:33 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Frau Bläse erhalt das Wort und trägt ihr Anliegen vor. Kurz skizziert geht es ihr um den Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima 2.0, welcher das Ziel der Klimaneutralität Berlins bis 2045 beinhaltet. Dieser Zeitraum ist deutlich zu lang. Es wird zu wenig für öffentliches Grün getan bzw. zu privatem Grün verpflichtet (z.B. Heckenpflanzungen, Erhalt von Lebensräumen für verschiedenste Tierarten). Sie kritisiert hierbei auch die Bauordnung für Berlin (BauO Bln). Ganz konkret geht es ihr auch um die Umgebungserhaltung für die Grasfrösche bei ihr im Blumenviertel und sie befürchtet durch weitere unkontrollierte Bautätigkeiten den Verlust der Lebensräume.

 

Herr BzStR Biedermann bedankt sich für das Engagement von Frau Bläse und kann sich den Appellen allgemein anschließen. Er hätte gern mehr bezirkliche Eingriffsmöglichkeiten. Für eine bessere Umsetzung müssten die Gebiete überplant werden. Hierzu sind aber komplette Bebauungsplanverfahren erforderlich, welche viele Ressourcen binden. Herr Groth ergänzt, dass neben den personellen Ressourcen auch der Zeitfaktor eine Rolle spielt. Die Verfahren sind wegen der rechtlichen Anforderungen sehr umfangreich. Zu jedem einzelnen Punkt im Verfahren ist eine sehr dezidierte Betrachtung erforderlich. Die Vorschläge bedeuten auch einen Eingriff in das grundgesetzliche geschützte Eigentum. Die Verwaltung selbst kann dieses umfangreiche Anliegen aus eigenen Kräften nicht realisieren. Gegebenenfalls könnte mit externer Hilfe – entsprechende finanzielle Mittel vorausgesetzt – exemplarisch ein Versuch unternommen werden.

 

Frau Bläse spricht die angekündigte Vereinfachung der BauO Bln an, bei der es doch möglich wäre, entsprechende Verpflichtungen zu verankern. Herr BzStR Biedermann betont, dass die BauO Bln (Landesrecht) dazu da ist, die Genehmigungsverfahren zu regeln. Bebauungspläne werden nach Bundesrecht aufgestellt. Es gibt bereits jetzt Regelungen, die eine Versiegelung von nicht überbauten Flächen verbieten. Es gibt hier also eher ein Vollzugsdefizit. Herr Groth ergänzt, dass die Verwaltung an die gesetzlichen Regelungen und die Rechtsprechung gebunden ist, darüber hinaus sind keine Verpflichtungen möglich. Da wo möglich wird sich sehr bemüht, Ausgleichsmaßnahmen verbindlich festzuschreiben (z.B. Nachweis zum Biotopflächenfaktor BFF - möglich, wenn Ausnahmen oder Befreiungen erfolgen). Aber auch hier gibt es eher ein Vollzugsdefizit. Die Zusammenarbeit der Fachämter ist entgegen der Annahme von Frau Bläse gut. Wenn der Artenschutz betroffen ist, gibt es auch jetzt bereits wirksame Regelungen. Es kommt hier allerdings zwingend darauf an, dass rechtzeitig Kenntnis erlangt wird, um ggf. einen Baustopp auszusprechen.

 

Da keine Wortmeldungen aus dem Ausschuss vorliegen, bedankt sich der Vorsitzende bei Frau Bläse und schließt den Tagesordnungspunkt.


 
 

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