Auszug - Erhalt der „Teupe“  

 
 
12. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 07.06.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:52 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0822/XXI Erhalt der „Teupe“
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SozialBA/Soz
  Rehfeldt, Hannes
Drucksache-Art:Beschlussempfehlung - 1. LesungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Der Ausschussvorsitzende begrüßt Frau Andrea Protschky von der Technischen Universität Darmstadt, die sich zunächst für die Einladung zu der heutigen Ausschusssitzung bedankt und einige Worte zu ihrer Person und ihrer Forschung im Rahmen Ihrer Doktorarbeit sagt. Sie ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der TU Darmstadt auf dem Arbeitsgebiet Stadt- und Raumsoziologie. Des Weiteren ist sie im Arbeitskreis Wohnungsnot aktiv. Sie macht deutlich, dass der in Rede stehende „Leitfaden Obdachlosigkeit„ aus ihrer Sicht ein verkürztes und zum Teil problematisches Bild obdachloser Personen zeichnet. Im Anschluss an eine Diskussion im AK Wohnungsnot, an der auch der ehemalige BzStR Liecke teilgenommen hat, wurde seitens der Mitglieder des Arbeitskreises eine Stellungnahme erstellt, die sie heute auf Wunsch des Ausschussvorsitzenden im Sozialausschuss zusammenfassend vorstellt.

 

Sie geht dabei auf drei Punkte ein, die aus ihrer Sicht besonders problematisch sind:

 

  1. Das Bild der freiwilligen Obdachlosigkeit
  2. Die Festlegung von Verbotszonen für wohnungslose Menschen
  3. Der Umgang mit wohnungslosen EU-Bürgerinnen und Bürgern

 

Die Räumung, die Abschiebung und das Aufstellen von Verbotszonen stellen aus Sicht des AK Wohnungsnot keine Lösung für das Problem der Wohnungslosigkeit dar. Im Folgenden stellt Frau Protschky mögliche Lösungsansätze vor, die im Arbeitskreis erörtert wurden:

 

  1. Angebote wie 24/7 Unterkünfte mit Einzelzimmern und Housing First zeigen, dass Angebote auch genutzt werden, wenn sie akzeptabel sind. Solche Angebote sollten daher drastisch ausgebaut werden.
  2. Ein Ausbau der Kältehilfe hin zu ganzjährigen Angeboten sowie mehr flankierende Straßensozialarbeit würden ebenfalls eine Verbesserung der bisherigen Maßnahmen darstellen und sind unterstützenswert, ersetzen aber nicht notwendige grundsätzliche Veränderungen.

 

  1. Um Wohnungslosigkeit nachhaltig zu verringern ist ein Bearbeiten der strukturellen Ursachen notwendig (z.B. Mietschulden und daraus resultierender Wohnraumverlust in Folge von Armut).

 

  1. Es bedarf einer stärkeren Regulierung von Mieten und eines besseren Kündigungsschutzes sowie eines Schutzes vor prekären Arbeitsbedingungen, sowie auskömmliche Löhne und Sozialleistungen.

 

  1. Des Weiteren bieten sich Ansätze einer akzeptierenden Drogenarbeit an.

 

Ihr ist natürlich bewusst, dass viele der Maßnahmen nicht durch den Bezirk umgesetzt werden können. Politische Akteure sollten jedoch hierauf hinwirken.

 

Den Ausführungen von Frau Protschky schließen sich zahlreiche Redebeiträge zur Entwicklung mit Blick auf Wohnungslosigkeit, zu hohen Tagessätzen in ASOG-Einrichtungen, zu möglichen Ursachen von Obdachlosigkeit, möglichen Nutzungskonflikten z.B. auf Friedhöfen, der Notwendigkeit vom Ausbau von bedarfsgerechten Unterbringungsplätzen, von Straßensozialarbeit sowie Hilfsangeboten an.

 

Der Ausschussvorsitzende fand vor allem wenig hilfreich, dass der Focus auf den ordnungbehördlichen Maßnahmen liegt. Entsprechend wurde dies auch im Rahmen der Presseberichterstattung bestimmter Medien besonders hervorgehoben. Er sieht dies als problematisch angesehen, da das Augenmerk eigentlich auf der Unterstützung der von Obdachlosigkeit betroffenen Menschen und möglichen Hilfen liegen sollte.

 

Auch eine seit 2009 von Obdachlosigkeit Betroffene macht deutlich, dass sich die Situation in Berlin in den vergangenen Jahren drastisch verschlechtert hat und es aus ihrer Sicht den Begriff der „freiwilligen Obdachlosigkeit“ nicht geben dürfte, denn niemand lebt freiwillig auf der Straße. Ziel muss es sein, preiswertes, menschenwürdiges Wohnen zu ermöglichen, um die Übernahme von Tagessätzen für die Unterbringung in ASOG Einrichtungen entbehrlich zu machen.

 

Herr Schaffranek von Gangway Straßensozialarbeit in Berlin e.V. weist darauf hin, dass es in Neukölln relativ wenig niedrigschwellige Angebote für obdachlose Menschen gibt, die für die Straßensozialarbeit schnell nutzbar sind, wie z.B. Notübernachtungen oder Tagesaufenthalte ohne anspruchsvolle Regeln. Er sieht in der Beschlagnahmung von zweckentfremdetem oder leerstehendem Wohnraum großes Potenzial, Wohnraum für die Betroffenen zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren wird seitens einer weiteren Mitarbeiterin von Gangway Straßensozialarbeit in Berlin e.V. darauf hingewiesen, dass psychisch kranke Betroffene teilweise auch nicht in der Lage sind Hilfsangebote anzunehmen oder in Mehrbettzimmern zu leben.

 

Eine weitere Teilnehmerin, die seit Februar 2020 aufgrund von Mietschulden und anschließender Zwangsräumung wohnungslos ist und seitdem in einer ASOG-Unterkunft lebt, berichtet ebenfalls von ihren Erfahrungen. Als Vertreterin von „UfO“ (Union für Obdachlosenrechte) macht sie deutlich, dass es ihr ein großes Anliegen ist, dass von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen gesehen und gehört werden, denn insbesondere wohnungslose Frauen neigen ihrer Erfahrung nach dazu, sich zu verstecken, um nicht aufzufallen. Sie macht deutlich, dass sie nicht nachvollziehen kann, weshalb Friedhöfe und Parks nicht zum Aufenthalt von Wohnungslosen genutzt werden dürfen.

 

Sowohl der Ausschussvorsitzende als auch Herr BzStR Rehfeldt danken insbesondere den direkt Betroffenen für Ihre Ausführungen und dafür, dass sie Ihre Erfahrungen den Ausschussmitgliedern vermitteln.

 

Zu den vorgetragenen Redebeiträgen führt Herr BzStR Rehfeldt zusammenfassend aus, dass es sich bei dem vorliegenden Papier weder um einen Wegweiser für Wohnungslose noch um ein Konzept zur Beendigung von Wohnungslosigkeit handelt. Vielmehr handelt es sich um einen Leitfaden zum Umgang mit Obdachlosigkeit im öffentlichen Raum. Er teilt viele der vorgetragenen Ausführungen, macht aber auch deutlich, dass es dem Bezirksamt allein nicht möglich ist, die in Rede stehende Problematik aufzulösen. Hier gilt es gesamtstädtische Lösungen zu entwickeln. Gleichwohl gibt es erste gute Ansätze im Land Berlin, wie z.B. das Housing First Konzept. Dem Bezirk werden für solche Projekte jedoch keine Mittel zugewiesen. Gleichwohl hat bereits der ehemalige BzStR für Soziales die Senatsverwaltung angeschrieben und um Hinweise gebeten, wie sich der Bezirk am dem Projekt beteiligen kann, um dies insbesondere im Bezirk Neukölln verstärkt umzusetzen. Hierzu konnte der vorangegangene Senat jedoch noch keine Auskunft geben. Herr BzStR Rehfeldt hat gleichwohl eine enge Einbindung des Bezirkes zum Ziel. Er gibt aber auch zu bedenken, dass auch der Housing First Ansatz nicht für alle Betroffenen eine Lösung darstellt und es weitergehender Hilfen bedarf.

 

Hinsichtlich des Kritikpunktes, der Leitfaden hätte einen zu großen ordnungsrechtlich Ansatz, bittet er zu berücksichtigen, dass nicht das Sozialrecht, sondern das Ordnungsrecht die Grundlage ist, um obdachlose Menschen unterzubringen und hier der individuelle Rechtsanspruch auf Unterbringung verankert ist.

In diesem Zusammenhang macht er auch noch einmal deutlich, dass nicht die von Obdachlosigkeit Betroffenen selbst als Problem definiert werden, sondern die Obdachlosigkeit, denn sie ist ein Problem vor allem für die Betroffenen. Obdachlose werden in dem vorliegenden Leitfaden nicht als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bezeichnet. Die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist, dass durch Obdachlosigkeit die Rechte der Betroffenen auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden. Dies bietet den Zugang zum ASOG.

 

Des Weiteren widerspricht er der Interpretation, es würde „Verbotszonen“ geben und macht deutlich, dass er auf die Form der Wortwahl in der Presseberichterstattung keinen Einfluss hat. Natürlich gibt es die „besonders schützenswerten Orte“ (z.B. Spielplätze), bei denen die Vermutung besteht, dass das öffentliche Interesse gegenüber dem individualen Interesse des Verbleibs überwiegt. Hier gilt es einen Nutzungskonflikt zu vermeiden.

 

Herr BzStR Rehfeldt informiert die Anwesenden auch darüber, dass es im Amt für Soziales ein Präventionsteam gibt, das hervorragende Arbeit macht und dadurch auch häufig den Verlust von Wohnraum verhindern kann. Durch die intensive Beratung und teils mehrmaliges Aufsuchen der Klienten ist der Bezirk hier in der Konsequenz mit Blick auf die Kosten-Leistungsrechnung teurer als andere Bezirke.

 

Zum Vorschlag der Beschlagnahmung von freistehendem bzw. zweckentfremdeten Wohnraum sagt Herr BzStR Rehfeldt zu nachzufragen, ob es hierzu bereits rechtliche Einschätzungen zur Umsetzung gibt bzw. wird eine Einschätzung seitens des bezirklichen Rechtsamtes erbitten.

 

Zur ebenfalls angesprochenen Hitzehilfe führt Herr BzStR Rehfeldt aus, dass auf Senatsebene bereits Angebote auf den Weg gebracht wurden und auch im Gesundheitsamt beschäftigen sich zwei Mitarbeiter mit Klimafolgeanpassungen. Informationen zu einem in diesem Zusammenhang eingerichteten Förderprogramm der SenIAS (jetzt SenASGIVA) wurden bereits zu Beginn des Jahres unter anderem durch das Büro des Bezirksstadtrats für Soziales an einen breiten Verteiler weitergeleitet. Rückmeldungen waren nicht zu verzeichnen. Erst auf nochmalige Nachfrage gab es eine Rückmeldung dahingehend, dass das Antragsverfahren zu kompliziert und kurzfristig ist. Der Ausschussvorsitzende ruft an dieser Stelle die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter von Trägern auf, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Fördergelder im Rahmen des Hitzeschutzes zu beantragen.

 

Dem schließen sich Redebeiträge unter anderem zu der Anzahl der untergebrachten Personen, zur Dauer des Aufenthaltes in den Einrichtungen, zu den Kosten für die ordnungsrechtlichen Unterbringungen, zu Befragungen der Betroffenen zu ihren Wünschen hinsichtlich der Versorgung, zu fehlenden Statistiken über den Leerstand von Mietwohnungen bzw. Zweitwohnungen, zum Wunsch des Verbotes von Zwangsräumungen, zum Wunsch nach einem Leitfaden zu Hilfsangeboten für obdachlose Menschen, zum Wunsch nach einem Runden Tisch zur in Rede stehenden Thematik, zu Angeboten zur Versorgung von suchtkranken Obdachlosen und zur Einbeziehung der Betroffenen an.

 

Der Ausschussvorsitzende bietet den hier heute anwesenden persönlich Betroffenen, die sich auch in der Interessenvertretung „Ufo“ engagieren, an, ihre Hinweise schriftlich entgegenzunehmen, um diese dem Protokoll beizufügen.

 

Herr Deck informiert unter anderem über die Angebote des Erstaufnahmewohnheims „Die Teupe“, das Unterkunft, Clearing und sozialpädagogische Beratung für wohnungslose Menschen anbietet. Er macht auch darauf aufmerksam, dass der Unterkunft womöglich das Aus droht, da der aktuelle Mietvertrag Ende Mai 2024 endet und es noch unklar ist, ob dieser verlängert würde. Der Ausschussvorsitzende merkt hierzu an, dass er eine Beschlussempfehlung zu dieser Thematik vorbereitet hat, die er im Anschluss den Ausschussmitgliedern vorstellen möchte.

 

Ein Mitarbeiter der Berliner Stadtmission berichtet von den Beobachtungen an den Bahnhofsmissionen am Bahnhof Zoo und am Hauptbahnhof und macht deutlich, wie wichtig es ist, dass alle Beteiligten (BVG, Sicherheitsdienste etc.) für die Problemlagen der obdachlosen Menschen sensibilisiert und in die Lage versetzt werden, nicht ausschließlich Platzverweise auszusprechen, sondern vielmehr auch auf vorhandene Hilfsangebote hinzuweisen (z.B. die Bahnhofsmission). Aus seiner Sicht werden in dem vorliegenden Leitfaden die Schnittstellen zu den betroffenen Menschen und den Hilfsangeboten nicht ausreichend betrachtet. Er regt an, all diese Akteure einzuladen, um über Synergieeffekte zu sprechen und Kooperationen zu bilden.

 

Nach einem deutlichen Apell einer von Obdachlosigkeit Betroffenen, in die Entwicklung eines solchen Leitfadens einbezogen zu werden, dankt der Ausschussvorsitzende allen Anwesenden, insbesondere den Vertreter*innen der Betroffenen, für die intensive Diskussion und spricht allen Akteuren der Wohnungslosenhilfe seinen Dank für die hervorragende Arbeit aus.

 

Abschließend informiert Herr BzStR Rehfeldt noch einmal darüber, dass im Bezirk durchaus eine Abstimmung zwischen den Akteuren stattfindet. Es gibt ein abgestimmtes Stufenverfahren, das im Leitfaden festgehalten wurde, in das unter anderem die soziale Wohnhilfe und Gangway eingebunden sind, damit es im Vorfeld einer Räumung mehrere Kontakte und Hilfsangebote an die Betroffenen gibt. Da eine Vertreterin von Gangway an dieser Stelle anmerkt, dass die aufsuchende Arbeit aus ihrer Sicht nicht optimal läuft, bietet Herr BzStR Rehfeldt an, für ein persönliches Gespräch auf ihn zuzukommen.

 

Anschließend stellt Frau Lüdtke in ihrer Funktion als Bereichsleiterin für die ambulanten sozialen Dienste der mitHilfe GmbH das Anfang Mai eröffnete Wohnhaus in der Silbersteinstraße 3 vor. Es ist ein Wohnhaus mit 18 Trägerwohnungen, die im Rahmen von Hilfen nach § 67 SGB XII zur Verfügung gestellt werden. Es geht im insbesondere um ältere Menschen, die z.B. seit längerem in ASOG-Unterkünften untergebracht sind. Sie führt weiter aus, dass es mit der Gewobag eine Vereinbarung gibt, dass Menschen, die eine Zeitlang erfolgreich in der Unterkunft leben, die Chance auf eine eigene Wohnung erhalten. Sie stellt den Anwesenden einen Flyer mit Kontaktdaten zur Verfügung.

 

Der Ausschussvorsitzende dankt für die Informationen und macht deutlich, dass es sich hier um ein wirklich sehr gutes Projekt handelt, wovon er sich im Rahmen der Eröffnungsfeier persönlich überzeugen konnte.

 

Anschließend bringt der Ausschussvorsitzende folgende Beschlussempfehlung zur Einrichtung „Die Teupe“ ein:

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Eigentümer des Grundstücks Teupitzer Straße 35 in 12059 Berlin-Neukölln dafür einzusetzen, dass der Mietvertrag des Erstaufnahmeheims „Die Teupe“ des Trägers GeBeWo über den 31.05.2024 hinaus verlängert wird.“

 

Herr BzStR Rehfeldt informiert darüber, dass auch das Bezirksamt ein Interesse daran hat, dass die Plätze vor Ort bestehen bleiben. Das Bezirksamt hat jedoch keinen Einfluss auf private Mietverhältnisse. Gleichwohl hat das Bezirksamt bereits die Akteure zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen, um zu erörtern welche Möglichkeiten hier bestehen, die Plätze zu erhalten. Seines Kenntnisstands nach, gibt es bisher noch keine so absolute Aussage seitens des Eigentümers, wie in der Begründung aufgeführt, den Mietvertrag nicht zu verlängern.

 

Der Ausschussvorsitzende macht deutlich, dass ihm sehr daran gelegen ist, dass der Träger das in Rede stehende Angebot vor Ort aufrechterhalten kann, da er von der Qualität der Arbeit vor Ort überzeugt ist. Ihm ist es wichtig, dass die BVV mit diesem Beschluss dem Träger in den Verhandlungen den Rücken stärkt.

 

Die Beschlussempfehlung wird anschließend einstimmig angenommen.

 

Im Folgenden kommt der Ausschussvorsitzende noch einmal auf den „Leitfaden Obdachlosigkeit“ zurück und verliest eine Beschlussempfehlung zur Überarbeitung des Leitfadens, die wie folgt lautet:

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, den „Leitfaden Obdachlosigkeit“ dahingehend zu überarbeiten bzw. neu zu fassen, dass die eigentlichen Aufgaben des Amtes für Soziales, also Prävention und Verhinderung von Obdachlosigkeit sowie die unterschiedlichsten Hilfsangebote für obdachlose Menschen vertieft und in den Mittelpunkt gestellt werden. Träger der Wohnungsnotfallhilfe und Interessenvertretungen der Betroffenen sollen an der Überarbeitung bzw. Neufassung beteiligt werden.“

 

Herr BzStR Rehfeldt nimmt wie folgt Stellung: Der Leitfaden war von Anfang an als „lebendes“ Produkt gedacht und es gab auch bereits erste wichtige Änderungen. Daher spricht nichts gegen eine weitere Überarbeitung, die es dann organisatorisch umzusetzen gilt. Er weist jedoch noch einmal darauf hin, dass es auch Aufgabe des Sozialamtes ist Ordnungsrecht umzusetzen. Der Ausschussvorsitzende merkt an, dass dies nicht verneint wird, es aber darum geht, die Hilfsangebote in den Mittelpunkt zu stellen und die Träger und Betroffenen zu beteiligen, um so eine größere Akzeptanz zu schaffen.

 

Die Beschlussempfehlung wird anschließend einstimmig angenommen.

 

Herr Frankl beantragt, in naher Zukunft als Sozialausschuss eine ASOG-Einrichtung zu besuchen. Der Ausschussvorsitzende nimmt diese Anregung entgegen und beendet diesen Tagesordnungspunkt.


 
 

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