Auszug - Gewalt auf Sportplätzen Welche Zusammenarbeit gibt es zwischen Vereinen, Bezirk und Polizei?  

 
 
11. öffentliche Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 21.06.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: TC Blau-Weiß Britz
Ort: Buschkrugallee 159, 12359 Berlin
 
Beschluss


Frau Korte leitet den Tagesordnungspunkt ein. Die Statistiken über Gewaltvorfälle sowie die Sportgerichtsbarkeit liegt in der Verantwortung und Zuständigkeit der Sportverbände, wie dem Berliner Fußballverband. Dadurch erlangen wir Informationen nur dann, wenn wir entweder in Ausübung unseres Hausrechts einzelne Platzverweise oder ganze Platzräumungen mit Unterstützung der Polizei durchsetzen oder wenn außer bei Fragen der Sportgerichtsbarkeit auch Straftaten auf unseren Sportanlagen begleitend zum Sportbetrieb verübt werden. In diesen Fällen stellen wir neben einer Sportgerichtsbarkeit immer parallel Strafanträge bei der Staatsanwaltschaft.

In Zusammenarbeit mit dem Berliner Fußballverband finden zwischen des Berliner Schul- und Sportämtern jährlich gemeinsame Abstimmungsrunden zur Gewaltprävention auf Sportanlagen statt. Um mutwillige Sachbeschädigungen oder Gewaltvorfälle außerhalb des Wettkampfbetriebes von Sportlern oder Vereinsmitgliedern zu melden und diesen gemeinsam nachzugehen, führt der Verband eine Datenbank auf Grundlage eines vereinheitlichten Meldeverfahrens.

 Herr Ewert erklärt, dass der Tod eines jugendlichen Fußballspielers am Rande eines Turniers durch Gewalteinwirkung eines Gegenspielers Anlass sei, dass er darum gebeten habe, das Thema auf die Tagesordnung zu nehmen. Im Jahr 2022 habe es in Berlin rund 2.000 Gewaltvorfälle gegeben, darunter rund 43 Prozent unter Jugendlichen. Es sei unklar, wie viele davon auf Neukölln entfielen. Er erkundigt sich, inwieweit das Thema auf Landesebene erörtert werde.

Herr Bleschke erwidert, dass die AG Gewalt, an der auch die Bezirke beteiligt waren, nicht mehr tage, so dass die Bezirke von Informationen abgeschnitten sind. Das Thema sei einmal pro Jahr auf der Tagesordnung der Sitzung der Fachbereichsleitungen Sport. Die Zuständigkeit insbesondere für das Meldewesen liege bei Polizei und Verbänden; letztere konzentrieren sich aber auf den Wettkampfbetrieb. Demgegenüber melden die Bezirke auch Vorfälle im Schulsport und im Trainingsbetrieb. Die Verfolgung von Gewaltmeldungen ist insbesondere dann schwierig, wenn Vereine Schlüsselverträge haben.

Herr Ewert bittet um Mitteilung an den Ausschuss, wenn dem Fachbereich aktuelle Zahlen übermittelt werden.

Herr Atashgahi erkundigt sich, inwieweit betroffene Vereine sanktioniert werden können. Herr Bleschke erwidert, dass wenn Gewaltvorfälle gemeldet werden, Sanktionen bis hin zu vertraglichen Konsequenzen möglich sind. Das sei aber bislang nicht vorgekommen. Entscheidend sei das Vereinsklima und die Frage, ob Vorfälle gemeldet werden.

Herr Stiermann erkundigt sich, ob es momentan konkrete Probleme gibt. Herr Bleschke erwidert, dass Vandalismus an den Schulen weit verbreitet ist. Hier verschwimme oft die Grenze zu grobem Unfug. Oftmals sei es schwer, konkrete Täter*innen zu ermitteln.

Herr Hertzberg erklärt, dass die Landesinformationsstelle Sport jede einzelne Sportveranstaltung im Hinblick auf Gefährdungslagen bewertet.


 
 

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