Auszug - Bürger*innenhaushalt überarbeiten - Beteiligung transparent gestalten!
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Die antragstellende Fraktion Die Grünen bringt den folgenden Änderungsantrag ein: Im Beschlussabsatz wird der Passus „Die Höhe des zur Verfügung stehenden Geldes…geschaffen werden.“ ersatzlos gestrichen. Aus Sicht der Verwaltung begrüßt Herr Hikel den Antrag. Die Beauftragte für Beteiligung und der Mitmach-Laden als bezirkliche Anlaufstelle haben gemeinsam das bisherige Prozedere des Bürger*innenhaushalts Neukölln ausgewertet. Die im Antrag dargelegten Eckpunkte waren Teil der Feststellungen und Auswertung des im Jahr 2021 durchgeführten Verfahrens. Perspektivisch besteht der Wunsch, die Beteiligung am Bürger*innenhaushalt stärker sozialräumlich zu denken, z.B. durch die Schaffung von sog. Bürger*innenbudgets, sodass Bürger*innen kiezbezogen Ideen äußern können. Die Durchführung eines Bürger*innenhaushalts ist von mehreren Blickwinkeln zu betrachten. Für die Bürger*innen muss ein transparentes und „beteiligungs-freudiges“ Verfahren gefunden werden. Die eingereichten Vorschläge sollten von der Verwaltung angenommen und im besten Fall umgesetzt werden. Dabei müssen wiederum die ohnehin knappen personellen und finanziellen Ressourcen der Ämter berücksichtigt werden. In der Stellungnahme des RdB vom 15.04.2021, wurde bereits gegenüber der Senatsverwaltung auf die Notwendigkeit einer „substantiellen und zweckgebundenen Erhöhung der bezirklichen Haushaltsmittel und der Personalstellen in den planenden Bereichen (zumindest Stadtplanung, Straßen- und Grünflächen, Schule, ggf. Jugend-Kita/KJFE, SPK)“ hingewiesen, um die Umsetzung der Leitlinien für Beteiligung zu gewährleisten. Der Senat hat der Forderung nicht entsprochen und auf eine „ressourcenneutrale“ Verbesserung von Prozessen verwiesen (AGH, Drucksache 18/3759). Die Spielräume für die Umsetzung der Leitlinien sind somit von Verwaltungsseite begrenzt. Es braucht zudem eine Art „Bestenauslese“ der Vorschläge, die sich einerseits in die fachlichen Pläne und Priorisierungen einsortieren lassen und gleichzeitig die notwendigen Bedarfe der Bevölkerung herausarbeitet, damit diese in die Planungen der Fachämter übernommen werden können. Gleichzeitig sollen dabei die Bezirklichen Leitlinien für Beteiligung eingehalten werden. Die bezirklichen Planungen für einen Bürger*innenhaushalt sind darüber hinaus von der Durchführung des Landesbeteiligungshaushaltes abhängig. Aktuell gibt es leider noch keine Information aus der Senatskanzlei, ob der Landesbeteiligungshaushalt wie tatsächlich vorgesehen in diesem Jahr startet. Die bezirksamts-interne Auswertung des Verfahrens und ein Austausch über die Ausrichtung des Bürger*innenhaushalts ist ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Das laufende Jahr soll deswegen für die Neukonzeptualisierung genutzt werden. Zu den im Antrag genannten Eckpunkten sind folgende fachliche Einschätzungen zu geben:
Mit Ja-Stimmen der Fraktionen der SPD und Die Grünen, Nein-Stimmen der Fraktion der CDU sowie Enthaltung der Fraktion Die Linke und der AfD wird der BVV die Annahme des Antrags in geänderter Form empfohlen. |
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