Auszug - Sachstand zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Neukölln  

 
 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Ordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 07.06.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Der Stadtrat hält und paar einleitende Worte und erklärt, dass er dem Ausschuss den momentanen Sachstand aufzeigen wird, und dass Herr Korbjuhn ihn dabei unterstützen wird.

 

Sachverhalt:

Mit dem Beschluss der Bezirksamtsvorlage Nr. 206/2021 vom 10.08.2021 beschloss das Bezirksamt die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Neukölln.

Seit der Beschlussfassung wird die Einführung der Parkraumbewirtschaftung durch die zahlreichen beteiligten Stellen im Bezirksamt vorangetrieben. Nicht zuletzt aufgrund der vorläufigen Haushaltswirtschaft sowie dem Umstand, dass dem OA für die vorbereitenden Maßnahmen kein zusätzliches Personal zugesprochen worden ist, ist es zu nicht unerheblichen Verzögerungen beim ursprünglichen Zeitplan sowie zu diversen Veränderungen der Rahmenbedingungen gekommen. Der Wirtschaftsplan für die Jahre 2024/2025 befindet sich derzeit unter Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen in Planung.

 

Derzeit geplante Abfolge:

 

-       Erste Parkzone: Reuterkiez zum 01.11.2023

-       Zweite Parkzone: Flughafenstr./ Donaukiez ab 01.02.20214

-       Dritte Parkzone: Weichselplatz ab 021.04.2024

 

Die 5 übrigen Parkzonen sollen jeweils im Abstand von 3 Monaten eingeführt werden. Erforderliche Nachgutachten – insbesondere Schillerkiez – könnten nicht unwesentliche Auswirkungen haben.

 

Problemstellungen:

 

-       Der Markt für geeignetes Personal ist leergefegt

-       Die Verwaltungsakademie bietet keine erforderlichen Qualifizierungsmaß- nahmen für Neueinstellungen in 2023 an.

-       Für Stellenausschreibungen erforderliche Stellenbewertungsvorgänge im BA Neukölln sind noch nicht abgeschlossen. Nach Rücklauf wird das OA die Ausschreibungen unverzüglich in die Wege leiten.

 

Unterbringung Überwachungspersonal (Schreib-, Sozial-, Umkleide-, Sanitärräume)

 

-       Eine Anmietung von Räumlichkeiten für die Unterbringung des Überwachungspersonals ist aufgrund strenger Senatsvorgaben nicht zulässig.

-       Seit Beschlussfassung über die Einführung suchen die zuständigen Stellen geeignete Varianten in Bestandsliegenschaften einschließlich der Machbarkeitsprüfung einer Neubaumaßnahme.

-       Durch den Wegzug der Schulaufsicht aus dem DG Boddinstr. 34 hat sich Anfang 2023 schlussendlich eine weitgehend geeignete Unterbringungsmöglichkeit ergeben.

-       Neben der vorgesehenen Nutzung vorhandener Büroräume ist ein Ergänzungsbau für Umkleidebereiche/ Duschen vorgesehen.

-       Die in Zusammenarbeit mit der SE FM (Hochbau) erstellte Bauplanungsunterlage weist hierfür Kosten i.H.v. ca. 800 T€ aus.

-       Bis zur Fertigstellung ist eine provisorische Unterbringung der ersten Kontrollkräfte (maximal 30-40 Personen, d.h. ca. 3 Zonen) in den vorhandenen Räumen vorgesehen. Die Räumlichkeiten werden in den nächsten Wochen und Monaten hergerichtet.

 

Bewirtschafter-Vertrag:

 

-       Für die Pflege, Reparatur, Entleerung und Abrechnung der Parkscheinautomaten ist ein Dienstleistungsvertrag auszuschreiben.

-       Im Rahmen der Markterkundung haben die potenziellen Dienstleister mitgeteilt, dass ein exakter Starttermin Bedingung für deren Bewerbung als Bewirtschafter sei, da u.a. gezielt Personal eingestellt werden müsse.

-       Wegen der zuvor benannten Unwägbarkeiten, ist eine vorschnelle Ausschreibung der Dienstleistung mit Risiken behaftet (u.a. Vertragsstrafe).

 

Der Stellvertretende Amtsleiter Herr Korbjuhn ergänzt die Ausführungen von Herrn Bezirksstadtrat Kringel.

 

Nach eingehender Diskussion mit dem Plenum, wird der Punkt Parkraubewirtschaftung beendet.


 
 

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