Auszug - Priorisierung und Anmeldung von Bauprojekten in Quartiersmanagement Gebie-ten für eine Förderung aus dem Programm Sozialer Zusammenhalt für das Pro-grammjahr 2024  

 
 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 28.03.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:03 - 18:47 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Herr BzStR Biedermann erhält das Wort. Das Verfahren ist hier analog zu TOP 3, wie er kurz ausführt. Zu den Quartiersmanagementgebieten muss er allerdings aus einem anderen Grund (er hätte dies auch unter TOP 10 angesprochen) ausführlicher berichten.

 

Durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sind die Bezirke darüber informiert worden, dass alle QM-Gebiete in Berlin älter als 15 Jahre ab 2025 keine Bundesförderung mehr erhalten und damit aus der Förderung entlassen / verstetigt werden. Grund dafür ist die Ausführungsvorschrift des Bundes über die Förderfähigkeit. In Neukölln sind davon sechs der neun Gebiete betroffen. Lediglich die Gebiete Gropiusstadt Nord, Harzer Straße und Glasower Straße bleiben bestehen. Die Kommunikation seitens der Senatsverwaltung wird durch Herrn BzStR Biedermann deutlich kritisiert. Insbesondere im Kontext der bestehenden Debatten zu Großsiedlungen und Jugendgewalt ist diese Entscheidung als problematisch zu bezeichnen. In den betroffenen QM-Gebieten herrscht verständlicherweise große Frustration. Herr BzStR Biedermann hat die klare Erwartungshaltung an den Senat, dass auf Landesebene vernünftige Anschlusslösungen für die durch den Wegfall der Bundesförderung (1/3 der Förderung) betroffenen QM-Gebiete gefunden werden.

 

Diese Entwicklung war letztlich auch relevant für die Priorisierung der hier zu beschließenden Maßnahmen. Der Aufruf durch die Senatsverwaltung ging dabei erst Anfang Februar ein und forderte einen Bezirksamtsbeschluss bis Ende März. Nach dem Eingang wurden umgehend die Quartiersräte einbezogen. Wie eine Beratung/Priorisierung mit den Quartiersräten und anschließend den Fachämtern, Einbringung einer Bezirksamtsvorlage, Beratung im zuständigen Ausschuss vor Beschlussfassung und die Beschlussfassung durch BVV selbst in dieser sehr kurzen Zeit fristgerecht durchgeführt werden soll, ist für die Verwaltung nicht erkennbar. Herr BzStR Biedermann wird sich im Nachgang an die Senatsverwaltung wenden.

 

Das Bezirksamt hat heute die vorliegende Reihenfolge beschlossen, wie Herr BzStR Biedermann erläutert. Die ursprünglich an Position 2 gesetzte Maßnahme zur Sanierung der Jugendverkehrsschule wurde zurückgestellt, da zunächst die Sanierung des Gebäudes erfolgen soll. An Position 3 befindet sich die städtebauliche Konzeption für zusätzliche Infrastruktur auf der ehemaligen Carl-Legien Fläche. Es handelt sich hierbei um die Umsetzung eines BVV-Beschlusses, wie Herr BzStR Biedermann kurz erläutert. Für Fragen zu den anderen Maßnahmen steht er gern zur Verfügung.

 

Frau Aßmann bittet die Unterlagen beim nächsten Mal frühzeitiger zur Verfügung zu stellen. Herr BzStR Biedermann stimmt dem natürlich grundsätzlich zu, der derzeitige Workflow seitens der Senatsverwaltung ließ keinen Platz für eine zeitlich angemessene Befassung. Frau Aßmann könne zu den Maßnahmen natürlich auch jederzeit den Austausch mit den Quartiersräten suchen. Alle neun Maßnahmen wird der Bezirk auch nicht bewilligt bekommen, berlinweit stehen Mittel i.H.v. 15 Mio. Euro zur Verfügung. Herr Groth erläutert ergänzend den weiteren Ablauf des Verfahrens. Der Bezirk wird nach Beschluss durch die BVV die Maßnahmen bei der Senatsverwaltung anmelden. Diese befindet über die Auswahl der Maßnahmen und meldet den Bezirken zurück, für welche Maßnahmen konkrete Förderantrage eingereicht werden können (bis Ende September).

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet der Vorsitzende um Abstimmung. Im Ergebnis wird der BVV bei Enthaltung der AfD mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen und Linken mehrheitlich die Beschlussfassung empfohlen.


 
 

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