Auszug - Vorstellung der Einrichtung und des Trägers EJF Lazarus
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Herr Dr. Eckhoff, Mitglied des Vorstands des EJF-Lazarus,
entschuldigt Herrn Piekara, der es sehr bedauert, an dieser Sitzung nicht
teilnehmen zu können. Er stellt den EJF-Lazarus allgemein vor, dessen Träger
die Diakonie ist. Der EJF-Lazarus beschäftigt 3.000 Mitarbeiter im gesamten
Bundesgebiet mit Angeboten „von der Wiege bis zur Bahre“. Der EJF-Lazarus ist mit seinen Einrichtungen in den
Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Bayern, Sachsen und
Thüringen tätig. Allein in Berlin und Brandenburg werden 19 Kindertagesstätten
betrieben, hinzu kommen Einrichtungen der Behinderten- und Altenhilfe
(ambulante und stationäre Hospize) sowie Jugendhilfeeinrichtungen. Von den 900 stationären und teilstationären
Unterbringungsplätzen für Jugendliche befinden sich 400 in Berlin. Neben den
ambulanten und stationären Angeboten gibt es auch therapeutische Angebote, die
nicht nur delinquente Jugendliche, sondern auch deren Familien betreuen. Im Bezirk Neukölln hat der EJF-Lazarus am 1.12.2006 die
Einrichtung des Jugendaufbauwerkes im Girlitzweg übernommen. Frau Potschka,
Leiterin der Einrichtung Girlitzweg, informiert darüber, dass der EJF-Lazarus
34 Plätze für Jugendliche, junge Kinder und deren Familien im Girlitzweg bereit
hält. Für das 1970 gebaute Gebäude laufen die Verhandlungen über einen
Pachtvertrag mit dem Bezirksamt. Für den zur Zeit brachliegenden Standort Buckower Damm
bestehen Ideen für ein integriertes Wohn- und Schulprojekt. Angedacht ist ein
Wohngruppenangebot mit einem zusätzlichen Nachsorgeangebot besonders für Jugendliche,
die aus Forstenwalde zurückkehren. Zum Thema Migration und den damit verbundenen Problemen
arbeiten Herr Piekara und Herr Khalil eng im deutsch-arabischen Zentrum
zusammen, um den immer weiter zunehmenden Anteil an arabischen Jugendlichen ein
sinnvolles Angebot zur Verfügung stellen zu können. Die arabischen Vereine
sollen hierbei miteinander kooperieren. Der Gedanke des deutsch-arabischen Konzeptes ist, dass viele
Jugendliche für Monate untergebracht sind und sich danach die Frage der
Resozialisierung stellt. Werden die Jugendlichen aufgefangen, kann dies
weiteren Problemen vorbeugen. Ein Beirat steuert die Zusammenarbeit. Am
1.06.2008 wird das deutsch-arabische Zentrum in der Werkstatt der Kulturen
vorgestellt. Herr Schreiner ergänzt, dass auch das Jugendamt an diesem Projekt
in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Erziehung und Nachsorge mitarbeitet. Das
Projekt ist ein Berlinweites Unikat. Nachfragen bestehen zu der durchschnittlichen
Aufenthaltsdauer und den Altersgruppen, welche die Einrichtung in Anspruch
nehmen. Herr Arnold, Mitarbeiter des EJF-Lazarus, informiert, dass Kinder und
Jugendliche im Alter von 6 bis 14/15 Jahren sowie deren Familien die Angebote
der Einrichtung nutzen. Kinderschutzfälle können in der kurzen Krise bis zu 3 Monaten
untergebracht werden. Längeren Unterbringungen bieten die WAB-Gruppen
(wöchentlich alternierende Betreuung), bei denen bis zu sechs Kinder von drei
Erziehern betreut werden und dort eine zweite Heimat finden können. Zusätzlich
bestehen Familiengruppen, in denen Eltern unterstützt werden, aktiv etwas an
ihrer Situation zu ändern, und praktische Lösungen für den Umgang mit ihren
Kindern zu erlernen. Um einen Eindruck von den Einrichtungen zu erhalten, sind
die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses an einer Fahrt zu der Einrichtung in
der Uckermark interessiert und stimmen einer Sondersitzung zu, bei der die
Einrichtung Forstenwalde besucht werden soll. Frau Finger wird das Interesse
bei der nächsten Einladung konkret abfragen und die weiteren Schritte einleiten. Herr Rühlmann bittet um Auskunft zum in der Presse
veröffentlichen Fall einer Mutter, die darum bittet, ihren Sohn wegzusperren.
Frau Vonnekold informiert dazu, dass das Jugendamt bereits 70.000 Euro für
verschiedene Hilfen zur Erziehung investiert hat. Dem Sohn wurde ein Platz in
einem Schulz-Hencke-Heim außerhalb Berlins mit Beschulung zugewiesen. Bereits
zu Weihnachten ist er aus der Einrichtung geflohen. Die Mutter bittet nun
darum, dass der Sohn hier weiterhin die Schule besuchen soll. Von Seiten des
Jugendamtes wird ein Besuch einer Berliner Schule aus verschiedenen Gründen als
nicht Ziel führend erachtet, es lässt aber der Mutter die Wahl. Die
Schulpflicht besteht für den Jugendlichen nicht mehr. |
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