Auszug - Haltverbot Britzer Damm/Hannemannstraße
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Herr Koglin berichtet, dass in dem
Bereich des eingeschränkten Haltverbots lediglich drei Pkw stehen könnten. Es
gibt keinen ersichtlichen Grund, warum auf das Haltverbot nicht verzichtet
werden könnte. Herr Bezirksstadtrat Blesing
entgegnet, dass die Straßenverkehrsbehörde sich die Situation vor Ort angesehen
hat und das eingeschränkte Haltverbot an dieser Stelle weiterhin für notwendig
hält. Es gäbe ansonsten keine Belieferungsmöglichkeit für die dortigen
Geschäfte. Wenn die Verwaltung dem Ausschuss eine Empfehlung geben sollte, so
spricht sie sich für eine Aufrechterhaltung des eingeschränkten Haltverbots
aus, da ansonsten nur drei Dauerparkplätze geschaffen würden. In der
Hannemannstraße und im Buschrosensteig ist ein längeres Parken ohne weitere
Probleme möglich. Herr Koglin nimmt den Antrag für die
SPD-Fraktion zurück. |
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