Auszug - Menschenwürdiges Wohnen. Zwangsverwaltung jetzt!  

 
 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 07.02.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:26 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Gropiusstadt, Großer Saal
Ort: Bat-Yam-Platz 1, 12353 Berlin
0621/XXI Menschenwürdiges Wohnen. Zwangsverwaltung jetzt!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEStadtentwicklung
Verfasser:Ntonti, Antigonivon Chelstowski, Max
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Frau Aßmann begründet den Antrag. Der Vorsitzende bittet die Verwaltung um Stellungnahme.

 

Herr BzStR Biedermann steht der Zielsetzung des Antrags durchaus positiv gegenüber. Die Wiederherstellung vernünftiger Zustände ist das ausdrückliche Ziel des Verwaltungshandelns. Kein anderes Haus bindet derzeit so viele Ressourcen wie dieses. Die Verwaltung nutzt dabei alle ihr zur Verfügung stehenden (Zwangs-)Mittel. Dies ist mühsam, zäh und schwierig. Die Voraussetzungen für eine Treuhänderverwaltung sind für Herrn BzStR Biedermann gleichwohl nicht erfüllt, da es an sehr hohe Hürden gebunden ist. Dennoch wird regelmäßig geprüft, ob dieses Instrument zum Einsatz kommen könnte. Dem Prüfauftrag des Antrages wird somit bereits entsprochen. Erfolgsaussichten sind für ihn bisher jedoch nicht gegeben.

 

Es folgen Redebeiträge von Frau Jahke, Herrn Stiermann und Frau Aßmann, die sich für eine Zwangsverwaltung ausspricht.

 

Herr BzStR Biedermann betont erneut die äußerst schlechten Erfolgsaussichten. Zudem hat er gezeigt, dass die Verwaltung aktiv neue Wege und dabei auch – verantwortungsvoll – ins Risiko geht. Auch hat er stets deutlich gemacht, dass er versuchen würde, dieses Instrument einzusetzen, sobald es realistische Aussichten auf Erfolg gibt. Diese gibt es aber nicht. Er zitiert i.d.Z. aus einem Schreiben der SenFin aus Dezember 2022, nachdem sich die Bezirke in der Sache erneut an den Senat gewandt hatten. Demnach ist die Treuhandverwaltung ein sehr komplexes und kostenträchtiges Verfahren, das hohe Anforderungen an ein rechtsicheres Verwaltungshandeln stellt. So muss zweifelsfrei nachgewiesen sein, dass andere mildere Zwangsmaßnahmen, insbesondere das Zwangsgeld, erfolglos angewendet worden sind. Die rechtliche Lage gibt den Einsatz eines Treuhänders damit derzeit nicht her. Hier würde die Verwaltung definitiv auf die Nase fallen und das kann Herr BzStR Biedermann nicht verantworten.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet der Vorsitzende um Abstimmung. Im Ergebnis wird der BVV von den anwesenden Ausschussmitgliedern bei Ja-Stimme der Linken und Nein-Stimmen der SPD, CDU, Grünen, FDP und AfD mehrheitlich die Ablehnung des Antrags empfohlen.


 
 

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