Auszug - Abwahlantrag gegen die Stadträtin für Ordnung
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadträtin für Ordnung wird gem. § 35 Abs. 3 BezVerwG von ihrem Amt abberufen.
Herr BV Leppek begründet die Dringlichkeit des Antrages.
Redebeiträge: Herr BV Preuß, Herr BV Abed, Herr BV Dr. Hoffmann, Herr BV G. Kringel, Herr BV Kapitän
Die Dringlichkeit wird mit den Stimmen der SPD(15), der Grünen(9), der AfD(3) und der FDP(2) gegen die Stimmen der LINKEN(9) und der FDP(1) bei Enthaltung der CDU(9) abgestimmt.
Bei insgesamt 48 anwesenden Bezirksverordneten wurde die erforderliche 2/3 Mehrheit von 32 Stimmen mit nicht erreicht.
Damit ist die Dringlichkeit abgelehnt. |
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