Auszug - Verschiedenes  

 
 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 28.03.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Die Fraktion Die Linke hat ein Statement zur Auftragsvergabe Pfortendienst eingereicht und als TOP beantragt. Darin wird auf der Grundlage der Beantwortung einer Kleinen Anfrage die Wirtschaftlichkeit und Tarifeinhaltung bei der Auftragsvergabe thematisiert.

Die Ausschussmitglieder stimmen einer Beratung in der heutigen Sitzung unter dem TOP Verschiedenes zu.

Herr Hikel nimmt zu der dargestellten Problematik Stellung. Nach Prüfung durch die Fachkollegen wurde festgestellt, dass in der Beantwortung der KA/149/XXI ein Berechnungsfehler vorliegt. Die Verwaltung beantwortet die Anfragen nach bestem Wissen und Gewissen; aber, angesichts der Fristen, kann es dabei auch zu Unschärfen kommen kann. So scheint dies bei der Beantwortung der KA passiert zu sein.

Zur Auftragsvergabe Pfortendienst: Die Firma Ost West Security GmbH ist seit dem 01.09.2016 mit den Pfortendiensten im Rathaus Neukölln betraut, der Dienstleistungsvertrag endet nach dreimaliger Verlängerung am 30.04.2023.

In der Beantwortung der kleinen Anfrage KA/149/XXI scheint ein Berechnungsfehler vorzuliegen; nachfolgende Kosten liegen dem gesamten Vertragszeitraum zu Grunde:

Der Vergabemindestlohn kommt bei diesem Vertragsverhältnis nicht zur Anwendung. Gemäß des gemeinsamen Rundschreibens SenStadtWohn V M / SenWiEnBe II D Nr. 04/2020 findet der Vergabemindestlohn Anwendung auf alle Vergabeverfahren die nach dem 01.05.2020 begonnen haben. Die Erhöhung zum 01.10.2022 resultiert auf Grundlage des derzeit gültigen Entgelttarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg. Diese Erhöhung wurde ohne Vorliegen der Allgemeinverbindlichkeit vorgenommen, um der sozialen Verantwortung des öffentlichen Auftraggebers gerecht zu werden.

Die Auskömmlichkeit des damaligen Angebotes im Jahr 2016 wurde hinterfragt und von der Firma Ost West Security GmbH nachvollziehbar dargestellt. Die Einhaltung der Tarif- und Mindestlohnregelung wird durch die fortlaufenden Anpassungen des tariflichen Grundlohns unterstrichen.

Der Rahmenvertrag für die Sicherheitsdienstleistungen der SEFM beinhaltet unter anderem den Einzelvertrag für die Pfortendienste im Rathaus Neukölln, welcher ab dem 01.05.2023 beginnen soll. Gemäß der Leistungsbeschreibung wird die Hauptloge im Rathaus Neukölln dauerhaft (24/7) mit zwei Sicherheitsmitarbeiter*innen besetzt. Eine Einarbeitung durch die aktuellen Pförtner*innen ist nicht vorgesehen.

Die Zuschlagserteilung im aktuellen Vergabeverfahren ist noch nicht erfolgt, daher kann keine Auskunft über das zukünftige Unternehmen erteilt werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt unter den Kriterien 40% Preis und 60% Leistung. Der Rahmenvertrag beinhaltet folgende Vertragsbestandteile:

 

     das Angebot des Auftragnehmers

     die Leistungsbeschreibung inkl. des Leistungsverzeichnisses

     die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes des Auftragnehmers

     die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVB)

     die Besonderen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (BVB)

     die Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestlohn und Sozialversicherungsbeiträgen

     die Vereinbarung über den ausschließlichen Einsatz von sozialversicherungspflichtigem Personal

     die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung

     die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung

     die allgemein gültigen Richtlinien und Fachnormen

     Selbstverständlich kann das Bezirksamt Neukölln eine Übernahmeempfehlung für die bisherigen Pförtner*innen aussprechen, die tatsächliche Entscheidung der Übernahme obliegt jedoch dem neuen Auftragnehmer.


 
 

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