Auszug - Bebauungsplan 8-52bba („Dörferblick - Gärtnereien“)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
a) Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-52bba vom 30.05.2022 mit Deckblatt vom 10.08.2022 für die Grundstücke Gockelweg 18 und 19 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-52bba (siehe Anlage) werden nach § 6 Absatz 3 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 578), das zuletzt durch Gesetz vom 14. Oktober 2022 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 578) geändert worden ist, beschlossen. Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Absatz 3 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt III 4.6 der anliegenden Begründung beschrieben. c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-52bba ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Berlin-Neukölln, den 29. November 2022
Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD(16), der Grünen(9), der CDU(9), der AfD(3) und der FDP(3) bei Enthaltung der LINKEN(9) zugestimmt.
Realisierung:
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