Auszug - Bezirkliche Kitaentwicklungsplanung - Jahresplanung 2022  

 
 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 12.15
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 14.12.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:37 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0514/XXI Bezirkliche Kitaentwicklungsplanung - Jahresplanung 2022
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/JugGesJugendhilfe
  Jahke, Franziska
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Der Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der vorgelegten bezirklichen Kitaentwicklungsplanung (Jahresplanung 2022) gemäß § 19 Kindertagesförderungsgesetz Berlin wird zugestimmt.

 

Begründung: Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet gemäß § 12 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in den ihr vorbehaltenen Angelegenheiten. Durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982) sind unter dem § 12, Abs. 2 BezVG zusätzliche Vorbehalts-Angelegenheiten aufgenommen worden. Danach entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung gemäß Nr. 10 u. a. über die „bezirkliche Kitaentwicklungsplanung“.

Die Jugendämter Berlins sind im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung unter Einbeziehung der Träger der freien Jugendhilfe zur Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebotes der Kindertagesförderung nach § 19 KitaFöG verpflichtet. Dabei ist nach Absatz 4 der genannten Vorschrift eine Jahresplanung aufzustellen, in der das Platzangebot der Träger ausgewiesen ist, welches zur Bedarfsdeckung erforderlich ist. Nach § 7 der Verordnung zum KitaFöG sind die wesentlichen Schlussfolgerungen aus der Planung als „bezirkliche Maßnahmenplanung“ auszuweisen und zu beschließen. Insoweit wird in der Fachliteratur davon auszugehen, dass diese Jahresplanung der „bezirklichen Kitaentwicklungsplanung“ nach § 12, Abs. 2, Nr. 10 BezVG entspricht (Praxiskommentar zum Berliner Bezirksverwaltungsrecht, Ottenberg/Wolf, 01.01.22; link: https://bezirksverwaltungsrecht.berlin/kommentar-zum-bezirksverwaltungsgesetz/12-zustaendigkeit-der-bezirksverordnetenversammlung).

 

Berlin-Neukölln, 10. Oktober 2022

 

 

Martin Hikel Mirjam Blumenthal

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der CDU gegen die Stimmen der LINKEN bei Enthaltung der AfD und der FDP über die Konsensliste beschlossen.


 
 

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