Auszug - Bericht über Schuleingangsuntersuchungen/ Sprachstandserhebungen in Neukölln  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur gemeinsam mit der 13. öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 01.12.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Frau BzStRin Korte erläutert kurz den Inhalt des Tagesordnungspunktes zum Thema Sprachstandserhebungen und berichtet, dass die Sprachstandsermittlung in der Bezirksverwaltung mittels des Fachverfahrens ISBJ-Kita erfolgt. Weiter wird ausgeführt, dass das Schulamt alle betreffenden Eltern zwecks Terminvereinbarung zur Sprachstandserhebung anschreibt. In der weiteren Folge können nach der erfolgten Sprachstandserhebung entsprechende Sprachgutscheine an die Eltern der Kinder ausgegeben werden.

 

Herr Gebert (Amtsleitung Schul- und Sportamt) ergänzt die Ausführungen der BzStRin Frau Korte und informiert insbesondere zu möglichen Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Eltern im Zusammenhang mit der Sprachstandsermittlung. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Schuleingangsuntersuchungen immer erst nach der Sprachstandserhebung erfolgen.

 

Im Ausschuss werden anschließend verschiedene Rückfragen zu den Ausführungen von Frau BzStRin Korte und Herrn Gebert erörtert. Im weiteren Verlauf der Rücksprachen zu diesem Tagesordnungspunkt folgen hier weitere Ergänzungen von Herrn Erman (Fachsteuerung im Jugendamt), Frau Stehle (Fachliche Steuerung und Koordination Kindertagesstätten im Jugendamt) und Herrn Pade (Jugendhilfeplanung Kita im Jugendamt). Herr Erman legt hier ergänzend für die Ausschussmitglieder eine schriftliche Übersicht zu ‚Formen der Sprachförderung von Kindern in Institutionen in Neukölln‘ vor. Zudem wird eine schriftliche Übersicht über die Belegung von Plätzen in Neuköllner Kindertagesstätten vorgelegt.

 

Die Nachfrage aus dem Ausschuss zur tatsächlichen Anzahl erfolgter Sprachstandserhebungen oder zur Anzahl von Ordnungswidrigkeitsverfahren kann in der Sitzung seitens der Verwaltung mangels Vorlage entsprechender Zahlen nicht beantwortet werden.


 
 

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