Auszug - Recht auf Sprachförderung von Kindern im Vorschulalter sicherstellen  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur gemeinsam mit der 13. öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 01.12.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0552/XXI Recht auf Sprachförderung von Kindern im Vorschulalter sicherstellen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEJugendhilfe
Verfasser:1. Dehne, Philipp
2. Beitritt: SPD, Grüne
Jahke, Franziska
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Herr Dehne (Fraktion Die Linke) erläutert den Inhalt zur Drucksache und begründet inhaltlich den Antrag.

 

Es folgen verschiedene Redebeiträge zum Antrag aus dem Ausschuss als auch ein von der Fraktion Die Grüne erarbeiteter Änderungsvorschlag zum Antrag. Nach kurzeitiger Unterbrechung der Sitzung präsentiert Herr Dehne eine von einigen Ausschussmitgliedern erstellte geänderte Antragsfassung.

 

Die geänderte Fassung lautet wie folgt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, ähnlich wie bei dem Verfahren zur Schuldistanz im Rahmen der Kooperationsvereinbarung Schule, Jugend und Gesundheit zeitnah Vorschläge zu erarbeiten, wie und durch welche Maßnahmen, z.B. durch aufsuchende und informierende Sozialarbeit, sichergestellt werden kann, dass deutlich mehr Kinder an der für sie vorgesehenen Sprachfeststellung teilnehmen. Dazu soll unter anderem die Kooperation mit Migrantenselbstorgansiationen gefördert werden, damit diese als Multiplikatoren über die Bedeutung und Verpflichtung der Sprachstandsfeststellung informieren können. Insbesondere sollen Familien aufgesucht werden, die sich auf die erste schriftliche Einladung zur Sprachstandsfeststellung nicht zurückmelden.

 

Der Antrag wird in dieser geänderten Fassung zunächst von der Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur und anschließend von der Mehrheit der Mitglieder des Jugenhilfeausschusses angenommen.


 
 

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