Auszug - Mitteilungen der Verwaltung
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BzStR Schimmang berichtet: ·
Herr BzStR
Schimmang spricht einen Artikel des Berliner Kuriers vom 30.03.08 an zum Thema
„können Schülergerichtet unsere Schulen retten?“ und stellt die
darin zitierten – angeblich von ihm gemachten – Aussagen richtig.
Zwar halte er das Prinzip für denkbar, allerdings ausschließlich mit adäquater
pädagogischer Begleitung und nach entsprechendem Beschluss der Schulkonferenz.
Zudem müssten die Grenzen der Sanktionsmöglichkeiten gemäß Schulgesetz und ggf.
die allgemeine Rechtslage strikt beachtet werden. ·
Die
Vorbereitungen für die Neuausschreibung des Wachschutzes an Neuköllner Schulen
stehen vor dem Abschluss. Alle Neuköllner Schulen wurden befragt, ob sie sich
im kommenden Schuljahr an dem Projekt beteiligen wollen. Voraussetzung ist ein
entsprechender Beschluss der Schulkonferenz. Nach den eingegangen Mitteilungen
sind es 15 Grund- und Oberschulen, die teilnehmen wollen (bisher: 13 Schulen an
10 Standorten). Die Richard-Schule ist nicht an einer Fortsetzung des Projektes
interessiert. Allerdings ist dazu anzumerken, dass sie bereits jetzt nur
deshalb an dem Wachschutz-Programm teilnimmt, weil sie das Schulgrundstück mit
der Röntgen-Schule teilt. Nach Auszug der Röntgen-Schule in die
Wildenbruchstraße wird es am Schulstandort Richardplatz keinen Wachschutz mehr
geben. Bis dahin ist auch die Richard-Schule bereit, teilzunehmen. Gegenüber dem laufenden Programm
sind die Rixdorfer-Schule, die Hannah-Arendt-Schule und die
Walter-Gropius-Schule dazugekommen. Der Auftrag zur Bewachung muss
aufgrund seines finanziellen Volumens europaweit ausgeschrieben werden. Ziel
ist es, mit Beginn des kommenden Schuljahres 2008/2009 anzufangen. Nach den Berichten aus den bisher
teilnehmenden Schulen sei seit Einführung des Wachschutzes das Klima sorgloser
geworden. Zur Einhaltung des neuen Berliner
Vergabegesetzes (Vergabe ausschließlich an Bieter, die den Mindestlohn zahlen)
werden keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt. Obwohl das Berliner
Vergabegesetz begrüßt und befolgt werde, sei die Durchsetzung dieser Vorgabe
europaweit möglicherweise nicht durchsetzbar. |
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