Auszug - Katastrophenschutz  

 
 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Gesundheit
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste und Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 13.03.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Ort: Rütlistraße 7, 12045 Berlin
 
Beschluss

Herr Lenhart, Katastrophenschutzbeauftragter des Bezirksamtes, berichtet einleitend, dass der Katastrophenschutz im Katastrophenschutzgesetz von 1999 und in den Ausführungsvorschriften zur Katastrophenvorsorge und -bekämpfung geregelt ist

Herr Lenhart, Katastrophenschutzbeauftragter des Bezirksamtes, berichtet einleitend, dass der Katastrophenschutz im Katastrophenschutzgesetz von 1999 und in den Ausführungsvorschriften zur Katastrophenvorsorge und -bekämpfung geregelt ist. Dabei ist organisatorisch wie in der Verwaltung ein zweistufiger Aufbau vorgesehen. So ist zunächst die Senatsverwaltung für Inneres mit der Polizei und der Feuerwehr vorrangig für den Katastrophenschutz zuständig. Die Bezirke werden als nachgeordnete Katastrophenschutzbehörden lediglich im Bedarfsfall für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und für Ordnungsaufgaben herangezogen. Dies ist immer dann der Fall, wenn größere Schadensereignisse eintreten und Polizei, Feuerwehr und sonstige Hilfsorganisationen die Situation nicht mehr mit eigenen Kräften bewältigen können. Denkbar sind hier beispielsweise terroristische Anschläge oder großflächige Sturm- und Unwetterschäden, die eine Notunterbringung von Teilen der Bevölkerung erfordern.

 

Nach den Vorgaben der Ausführungsvorschriften zur Katastrophenvorsorge haben alle Bezirke einen Katastrophenschutzbeauftragten zu benennen, der mit der Koordination der Maßnahmen innerhalb der Behörde beauftragt ist und als Ansprechpartner für die Katastrophenschutzbehörden zur Verfügung steht.

 

In Neukölln wurde ein Katastrophenstab zusammengestellt, der im Katastrophenfall in einer örtlichen Einsatzleitung zusammentritt. Der Stab ist auf Grundlage einer Stabsordnung organisiert und gliedert sich in einzelne Arbeitsgruppen. Neben den Vertretern der einzelnen Fachbereichen ist ein Lagedienst (Verbindungsstelle zwischen Leitung und den einzelnen Fachbereichen), ein Innerer Dienst und ein Kommunikationsdienst (Telefon-, IT-Technik und Schreibdienst) vorgesehen. Weiterhin wird ein Vertreter des Bezirksamtes als sog. Fachbeauftragter zur Zentralen Einsatzleitung bei der Senatsverwaltung für Inneres gesandt, um eine direkte Verbindungsstelle zwischen Senatsverwaltung und Bezirksamt herzustellen.

 

Dem Katastrophenstab gehören zurzeit 70 Mitarbeiter aus allen Abteilungen des Bezirksamtes an. Darüber hinaus steht eine Geschäftsstelle als ständiger Ansprechpartner für die Mitglieder des Stabes zur Verfügung. Dort werden auch die Benachrichtigungs- und Alarmierungslisten laufend aktualisiert. Die hohe Anzahl der Mitarbeiter ist erforderlich, um alle Fachbereiche des Bezirksamtes abzudecken und im Katastrophenfall einen Zweischichtbetrieb zu gewährleisten. Die bezirkliche Einsatzzentrale wird im Einsatzfall im Rathaus Neukölln im Puschkin- und Köln-Zimmer eingerichtet. Die Materialien für den Aufbau und den Betrieb der Einsatzzentrale sind bereits in diesen Räumen gelagert. Faxgeräte und PC werden im Einsatzfall durch die IT-Stelle aufgebaut.

 

Der Katastrophenalarm wird durch die Senatsverwaltung für Inneres ausgelöst, wenn eine Katastrophe eingetreten ist oder der Eintritt unmittelbar bevorsteht. In diesem Fall wird der Katastrophenschutzbeauftragte als sog. Spitzenalarmempfänger informiert, der seinerseits die weitere Alarmierungskette in Gang setzt. Die Mitglieder des Stabes versammeln sich dann im Rathaus, bauen die örtliche Einsatzzentrale auf und nehmen Kontakt mit der Zentralen Einsatzleitung bei der Senatsverwaltung für Inneres auf. Die Öffentlichkeitsarbeit und Information der Presse erfolgt ausschließlich durch die Senatsverwaltung.

 

Für Evakuierungsmaßnahmen und die Notunterbringung verfügt der Bezirk über ein Katastrophenschutzlager in der Teupitzer Straße, das von der Abt. Soziales, Wohnen und Umwelt betreut wird. Dort sind u. a. Feldbetten, Bekleidung und haltbare Lebensmittel gelagert. Als Notunterkünfte stehen die Sporthallen im Sportpark Oderstraße, in der Albert-Einstein-Oberschule und in der Rose-Öhmichen-Grundschule zur Verfügung.

 

Der Katastrophenschutzstab tritt in regelmäßigen halbjährlichen Sitzungen zusammen und wird vom Katastrophenschutzbeauftragten über neue Entwicklungen und von den Sitzungen der Berliner Katastrophenschutzbeauftragten informiert. Weiterhin finden regelmäßig unangekündigte Alarmierungsübungen statt, um die Erreichbarkeit der Stabsmitglieder auch außerhalb der Dienstzeiten zu überprüfen.

 


 
 

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