Auszug - Katastrophenschutz
Herr Lenhart,
Katastrophenschutzbeauftragter des Bezirksamtes, berichtet einleitend, dass der
Katastrophenschutz im Katastrophenschutzgesetz von 1999 und in den
Ausführungsvorschriften zur Katastrophenvorsorge und -bekämpfung geregelt ist.
Dabei ist organisatorisch wie in der Verwaltung ein zweistufiger Aufbau
vorgesehen. So ist zunächst die Senatsverwaltung für Inneres mit der Polizei
und der Feuerwehr vorrangig für den Katastrophenschutz zuständig. Die Bezirke
werden als nachgeordnete Katastrophenschutzbehörden lediglich im Bedarfsfall
für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und für Ordnungsaufgaben herangezogen.
Dies ist immer dann der Fall, wenn größere Schadensereignisse eintreten und
Polizei, Feuerwehr und sonstige Hilfsorganisationen die Situation nicht mehr
mit eigenen Kräften bewältigen können. Denkbar sind hier beispielsweise
terroristische Anschläge oder großflächige Sturm- und Unwetterschäden, die eine
Notunterbringung von Teilen der Bevölkerung erfordern. Nach den Vorgaben der Ausführungsvorschriften zur
Katastrophenvorsorge haben alle Bezirke einen Katastrophenschutzbeauftragten zu
benennen, der mit der Koordination der Maßnahmen innerhalb der Behörde
beauftragt ist und als Ansprechpartner für die Katastrophenschutzbehörden zur
Verfügung steht. In Neukölln wurde ein
Katastrophenstab zusammengestellt, der im Katastrophenfall in einer örtlichen
Einsatzleitung zusammentritt. Der Stab ist auf Grundlage einer Stabsordnung
organisiert und gliedert sich in einzelne Arbeitsgruppen. Neben den Vertretern
der einzelnen Fachbereichen ist ein Lagedienst (Verbindungsstelle zwischen
Leitung und den einzelnen Fachbereichen), ein Innerer Dienst und ein
Kommunikationsdienst (Telefon-, IT-Technik und Schreibdienst) vorgesehen.
Weiterhin wird ein Vertreter des Bezirksamtes als sog. Fachbeauftragter zur
Zentralen Einsatzleitung bei der Senatsverwaltung für Inneres gesandt, um eine
direkte Verbindungsstelle zwischen Senatsverwaltung und Bezirksamt
herzustellen. Dem Katastrophenstab gehören zurzeit
70 Mitarbeiter aus allen Abteilungen des Bezirksamtes an. Darüber hinaus steht
eine Geschäftsstelle als ständiger Ansprechpartner für die Mitglieder des
Stabes zur Verfügung. Dort werden auch die Benachrichtigungs- und
Alarmierungslisten laufend aktualisiert. Die hohe Anzahl der Mitarbeiter ist
erforderlich, um alle Fachbereiche des Bezirksamtes abzudecken und im
Katastrophenfall einen Zweischichtbetrieb zu gewährleisten. Die bezirkliche
Einsatzzentrale wird im Einsatzfall im Rathaus Neukölln im Puschkin- und Köln-Zimmer
eingerichtet. Die Materialien für den Aufbau und den Betrieb der
Einsatzzentrale sind bereits in diesen Räumen gelagert. Faxgeräte und PC werden
im Einsatzfall durch die IT-Stelle aufgebaut. Der Katastrophenalarm wird durch die
Senatsverwaltung für Inneres ausgelöst, wenn eine Katastrophe eingetreten ist
oder der Eintritt unmittelbar bevorsteht. In diesem Fall wird der
Katastrophenschutzbeauftragte als sog. Spitzenalarmempfänger informiert, der
seinerseits die weitere Alarmierungskette in Gang setzt. Die Mitglieder des
Stabes versammeln sich dann im Rathaus, bauen die örtliche Einsatzzentrale auf
und nehmen Kontakt mit der Zentralen Einsatzleitung bei der Senatsverwaltung
für Inneres auf. Die Öffentlichkeitsarbeit und Information der Presse erfolgt
ausschließlich durch die Senatsverwaltung. Für Evakuierungsmaßnahmen und die
Notunterbringung verfügt der Bezirk über ein Katastrophenschutzlager in der
Teupitzer Straße, das von der Abt. Soziales, Wohnen und Umwelt betreut wird.
Dort sind u. a. Feldbetten, Bekleidung und haltbare Lebensmittel gelagert. Als
Notunterkünfte stehen die Sporthallen im Sportpark Oderstraße, in der
Albert-Einstein-Oberschule und in der Rose-Öhmichen-Grundschule zur Verfügung. Der Katastrophenschutzstab tritt in regelmäßigen
halbjährlichen Sitzungen zusammen und wird vom Katastrophenschutzbeauftragten
über neue Entwicklungen und von den Sitzungen der Berliner
Katastrophenschutzbeauftragten informiert. Weiterhin finden regelmäßig
unangekündigte Alarmierungsübungen statt, um die Erreichbarkeit der
Stabsmitglieder auch außerhalb der Dienstzeiten zu überprüfen. |
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