Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin stellt gem
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin stellt
gem. § 28 i.V.m. § 185 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine
Vorschlagsliste von mindestens 62 Personen auf, die als ehrenamtliche Richter
beim Verwaltungsgericht Berlin für die Amtsperiode ab 1. Januar 2009 vom
Ausschuss zur Wahl von ehrenamtlichen Richtern gewählt werden sollen.
Aufstellung und Verfahren:
Insgesamt wurden von allen Bewerbern die Fragebögen zur
Prüfung der Wahlvoraussetzungen abgefordert. Bei Überprüfung dieser Bögen
konnten bei drei Personen Ausschlussgründe gem. §§ 20 - 23 VwGO festgestellt
werden.
Die insgesamt 62 Personen wurden in der beiliegenden
Vorschlagsliste nach bereits beim Verwaltungsgericht (VG) tätigen bzw. in der
letzten Amtsperiode vorgeschlagenen Personen (Liste A) und freiwillige
Eigenmeldungen (Liste B) zusammengestellt.
Für die Aufnahme der Personen in die Vorschlagslisten ist
die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der
Bezirksverordnetenversammlung erforderlich. Bei der Aufstellung der
Vorschlagsliste sind die entsprechenden Vorschriften in der
Verwaltungsgerichtsordnung besonders beachtet worden.
Vorschlagsliste des
Bezirkes Neukölln für die Aufstellung von Personen als ehrenamtliche Richter
beim Verwaltungsgericht Berlin für die Amtsperiode ab 1. Januar 2009
Liste A
Bereits beim Verwaltungsgericht tätige bzw. in der letzten
Wahlperiode vorgeschlagene Personen:
Der Vorlage zur Beschlussfassung
wird mit Stimmen der SPD (20), CDU (17), Grünen (6), FDP (3), Grauen (3) und
LINKEN (3) bei einer Enthaltung eines fraktionslosen Bezirksverordneten
zugestimmt.