Auszug - Hitzeschutz auf Spielplätzen  

 
 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 13.12.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0396/XXI Hitzeschutz auf Spielplätzen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/SUV
Verfasser:Bruker, BeateBiedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Der mitberatende Jugendhilfeausschuss hat die Zustimmung in einer geänderten Textfassung empfohlen. Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Dr. Hofmann, der den Antrag begründet. Der Vorsitzende bittet die Verwaltung um Stellungnahme.

 

Neukölln verfügt über 125 öffentliche Spielplätze, wie Herr BzStR Biedermann mitteilt. Der Sonne ausgesetzte Flächen sind auf vielen Spielplätzen vorhanden und nur die wenigsten Spielplätze sind reine Schattenoasen. Dem Bezirk ist die Problematik natürlich bewusst und bestrebt, bei Neubauprojekten immer auch den Sonnenschutz der Kinder und Familien mit einzubeziehen. Leider sind konstruktive Sonnenschutzmaßnahmen so gut wie immer problematisch in Bezug auf den Vandalismus. So sind z.B. Sonnensegel im öffentlichen Raum nicht installierbar, auch schattenspendende Netze werden gestohlen, geklaut, beklettert oder zerstört. Guten Hitze- und Sonnenschutz bieten Bäume, welche bei Neubaumaßnahmen so gut es geht in die Planung integriert werden, allerdings ihren Hitze- und Sonnenschutz erst Jahre später wirklich erfüllen. Bezüglich des vom Jugendhilfeausschuss angefügten Satzes im Antrag, die Grün Berlin GmbH für die Beratung der Spielplätze im Britzer Garten mit einzubeziehen, weist er darauf hin, dass das Bezirk – da nicht Flächeneigentümer – hier keine direkten Einflussmöglichkeiten hat. Grundsätzlich entspricht der Antrag aber aktivem Verwaltungshandeln.

 

Da keine Wortmeldungen vorliegen, bittet der Vorsitzende um Abstimmung. Im Ergebnis wird der BVV einstimmig die Zustimmung des Antrags empfohlen.


 
 

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