Auszug - Wohnraum sichern: Illegale Vermietung von Ferienwohnungen unterbinden!  

 
 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 10.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 16.11.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:39 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0811/XX Wohnraum sichern: Illegale Vermietung von Ferienwohnungen unterbinden!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBzBm/Fin
Verfasser:Aßmann, CarlaHikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Mit dem Beschluss ist das Bezirksamt um Prüfung gebeten worden, ob ein verstärkter Personaleinsatz für die Verfolgung der illegalen Vermietung von Ferienwohnungen möglich ist und welche weiteren Maßnahmen zusätzlich zur Anwendung kommen können um gegen diese vorzugehen.

Die Prüfungen des Bezirksamtes haben ergeben, dass ein verstärkter Einsatz der Mitarbeitenden zur Verfolgung der illegalen Ferienwohnungsnutzung insofern nicht angezeigt ist, als das 5-köpfige Team vorrangig an die dringliche Bekämpfung der bezirksweiten Leerstände und der bereits anhängigen und in der Anzahl steigenden Abrissverfahren gebunden sind. Diese beiden Verfahrensarten haben bei einer Gesamtschau auf den dem Bezirksamt übertragenen Gesetzesauftrag der Sicherstellung der Bevölkerung mit angemessenem, bezahlbaren Wohnraum eine höhere Bedeutung als die Verfolgung einzelner, möglicherweise illegaler Ferienwohnungen. Insbesondere bei Abrissverfahren wird durch die aufgrund der geltenden Vorschriften außerordentlich aufwändige Bearbeitung erhebliche Kapazitäten der Mitarbeitenden gebunden. Zudem bedürfen auch die übrigen Antragsverfahren gesteigerter Aufmerksamkeit gegenüber der Verfolgung der illegalen Ferienwohnungsnutzung, da hier die Interessen der Bürger:innen an einer Bescheiderteilung im Vordergrund stehen.

Hinsichtlich der Frage nach weiteren Maßnahmen dürfte sich die Einführung einer Verpflichtung der Anbieter von Ferienwohnungen zur Angabe der genauen Adresse der Wohnung bereits vor der Buchung als effektiv erweisen, da dann Angebote ohne Angabe einer Registriernummer einfacher verfolgbar wären. Die Einführung dieser Maßnahme liegt allerdings nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 04.10.2022

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Redebeiträge: Herr BV Dehne, Herr BV Neudert, Frau BV Aßmann, Herr BV Stemmermann

 

Kenntnis genommen


 
 

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