Auszug - Bezirkliche Kitaentwicklungsplanung - Jahresplanung 2022  

 
 
12. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 17.11.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mädchenzentrum "Szenenwechsel"
Ort: Donaustraße 88a, 12043 Berlin
0514/XXI Bezirkliche Kitaentwicklungsplanung - Jahresplanung 2022
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/JugGesJugendhilfe
  Jahke, Franziska
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Begründung: Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet gemäß § 12 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in den ihr vorbehaltenen Angelegenheiten. Durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982) sind unter dem § 12, Abs. 2 BezVG zusätzliche Vorbehalts-Angelegenheiten aufgenommen worden. Danach entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung gemäß Nr. 10 u. a. über die „bezirkliche Kitaentwicklungsplanung“. Die Jugendämter Berlins sind im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung unter Einbeziehung der Träger der freien Jugendhilfe zur Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebotes der Kindertagesförderung nach § 19 KitaFöG verpflichtet. Dabei ist nach Absatz 4 der genannten Vorschrift eine Jahresplanung aufzustellen, in der das Platzangebot der Träger ausgewiesen ist, welches zur Bedarfsdeckung erforderlich ist. Nach § 7 der Verordnung zum KitaFöG sind die wesentlichen Schlussfolgerungen aus der Planung als „bezirkliche Maßnahmenplanung“ auszuweisen und zu beschließen. Insoweit wird in der Fachliteratur davon auszugehen, dass diese Jahresplanung der „bezirklichen Kitaentwicklungsplanung“ nach § 12, Abs. 2, Nr. 10 BezVG entspricht (Praxiskommentar zum Berliner Bezirksverwaltungsrecht, Ottenberg/Wolf, 01.01.22; link: https://bezirksverwaltungsrecht.berlin/kommentar-zum-bezirksverwaltungsgesetz /12-zustaendigkeit-der-bezirksverordnetenversammlung).

 

Der vorgelegten bezirklichen Kitaentwicklungsplanung (Jahresplanung 2022) gemäß §19 Kindertagesförderungsgesetz Berlin wir zugestimmt.

 

Herr H.J. Pade von der Jugendhilfeplanung Kita erklärt sehr differenziert wie sich die Zahlen zusammensetzen, insbesondere weist er darauf hin, dass der Bezirk keine „eigenen“ Kitas mehr hat, und dass bei einem Neubau einer Kita, der Träger 60 % der Baukosten tragen muss.

 

Nach kurzer Diskussion wird über den Antrag abgestimmt.

 

Der Antrag wird bei 2 Enthaltungen, keiner Neinstimme angenommen.


 
 

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