Auszug - Kita-Belegungsrechte für benachteiligte Kinder sichern
Antrag mit Änderung des Antragstellers:
Das Bezirksamt wird gebeten bis Juni 2023 zu prüfen, inwiefern Kooperationsvereinbarungen zwischen den freien Träger bzw. dem Eigenbetrieb und dem Schul- bzw. Jugendamt zur Versorgung von benachteiligten Kindern mit Kitaplätzen getroffen werden können. Die in diesem geschützten Marktsegment bereitgestellten Kitaplätze sollen von Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf, Kindern, die in überbelegten Wohnungen aufwachsen, Kindern mit schwer chronisch erkrankten Eltern, Kindern mit festgestelltem besonderen Förderbedarf usf. in Anspruch genommen werden können. Den Trägern soll kein finanzieller Nachteil entstehen.
Frau Sambefski erläutert als antragstellende Partei (LINKE) den Antrag.
Frau Dettmer äußert, dass aus ihrer Sicht es rechtlich und finanziell nicht möglich sei. Es sei schwer eine Vergabe der Kitaplätze nach bestimmten Einschränkungen vorzunehmen. Es bestehe zurzeit für jedes Kind das Recht auf einen Kitaplatz, hier gäbe es keine Einschränkungen. Es wird ergänzt, dass bereits 60 Sprachförderplätze geschaffen worden, jedoch wird das Angebot nicht angenommen. Die Eltern müssten besser unterstützt werden, damit Kita- oder Sprachförderplätze gefunden werden können. Hier wäre eine schnelle Umsetzung des Familienservicebüros hilfreich.
Der Antrag wird vorerst von Frau Sambefski als Antragstellerin zurückgestellt, da auch der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Handlungsbedarf sieht und gemeinsam eine Sitzung zu diesem Thema hätte. |
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