Auszug - Mittel für Müllentsorgung aus dem Aktionsprogramm „Saubere Stadt“ beantragen
Die antragstellende Fraktion der Grünen begründet den Antrag.
Herr Biedermann nimmt aus Sicht der Verwaltung Stellung. Mit Änderung des „Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin“ (Krw-/ AbfG Bln), die voraussichtlich im 1. oder 2. Quartal 2023 in Kraft tritt, sollen illegale Müllablagerungen auf Straßenland, Grün- und Erholungsflächen sowie den landeseigenen Waldflächen aus einer Hand von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) entsorgt werden. Die illegalen Ablagerungen umfassen auch Bauschutt. Die Bezirke werden mit Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr für die Beseitigung zuständig sein. Dies hat zur Folge, dass die Entsorgung von illegalen Abfällen dann nicht mehr über das Aktionsprogramm „Saubere Stadt“ finanziert werden kann. Die Mittel aus „Sauberes Berlin“ sind primär für bezirkliche Sensibilisierungskampagnen, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Verstärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements im Bereich Sauberkeit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit vorgesehen. Eine Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt im Rahmen der Kampagne ist durchaus erwünscht und findet in Bezug auf einzelne Schwerpunkte bereits statt.
Einstimmig bei JA von SPD (3x), Grünen (2x), CDU (2x), FDP (1x), Linken (1x), AfD (1x) wird der BVV die Annahme des Antrags in empfohlen. |
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