Auszug - Vorstellung des Fachbereiches Hygiene - aktueller Stand Einrichtungsbezogene Impfpflicht  

 
 
8. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Gesundheitsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 18.10.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Herr Dr. Kunitz stellt sich kurz als Leiter des Bereichs Hygiene und Umweltschutz im Gesundheitsamt vor und geht auf die Aufgaben des GESUNDHEITSAMT HYGIENE UND UMWELTSCHUTZES anhand der anliegende PowerPoint-Präsentation ein.

 

Er erklärt, dass die infektionshygienische Überwachung medizinischer und nichtmedizinischer Einrichtungen laut §§ 23 und 36 Infektionsschutzgesetz durchgeführt wird. Infektionshygienische Überwachung medizinischer Einrichtungen wie z.B. Kliniken, operativ tätige Arztpraxen, Beatmungs-Wohngemeinschaften, Entbindungs- und Dialysestationen, Rettungswachen, Tageskliniken, Tagespflegeeinrichtungen sowie Alten- und Pflegeheimen.

Die Einrichtungen werden hinsichtlich ihrer Einhaltung rechtlicher und technischer Erfordernisse überprüft.

Außerdem berichtet er, dass die infektionshygienische Überwachung im Bereich der Körper- und Schönheitspflege, Kosmetikstudio (Maniküre und/oder Pediküre), Körper- und Schönheitspflege-Einrichtungen, Fitnessstudios, Tätowier- und Piercingstudios, Saunen und Solarien (Landeshygieneverordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten) überprüft werden.

 

Die infektionshygienische Überwachung von Schwimmbädern und Badegewässern, Badewasserqualität der Frei- und Hallenbäder, die Technik zur Wasseraufbereitung von April bis September und die Wasserqualität der EU-Badegewässer werden auch überprüft.

Zudem erfolgt die infektionshygienische Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen und Kindertagesstätten), Gemeinschaftsunterkünfte (Übergangswohnheime für Asylbewerber), Obdachlosenunterkünfte und sonstige Einrichtungen, Behinderteneinrichtungen, betreute Wohneinrichtungen, Jugendherbergen und Freizeitheime, Campingplätze und Zeltlager sowie Freizeitanlagen (Reiterhöfe).

Es werden das Abwasser, Abfall sowie Anlagen zur Abwasserbeseitigung, Mülldeponien und Sondermüllzwischenlager überwacht und kontrolliert.

 

Es gibt noch die sonstige zu überwachende Einrichtungen wie Sportstätten, Kinderspielplätze, Großveranstaltungen (Messen und Jahrmärkte), Gaststätten, Hotels und Pensionen, lebensmittelverarbeitende Betriebe und Partyservice, öffentliche WCs, Friedhöfe und Krematorien, Schiffe, Häfen.

 

Herr Dr. Kunitz geht auf die Themen der Umweltmedizin, die Qualität von Trinkwasser und Badegewässern ein, auf die Einhaltung von Maßnahme- und Richtwerten sowie mögliche Einleitungen bezüglich ggf. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ein.

Sie informieren und beraten zu gesundheitlichen Belangen bei der Abwasserentsorgung, bei emmissionsbedingten Gesundheitsgefahren durch z. B. Feinstaub, Geruchsemmissionen, Gefahrstoff-Emissionen, bei Gesundheitsgefahren durch belastete Innenraumluft in z. B. Schulen oder Kindergärten, zu Bodenbelastungen und Bodenaltlasten - insbesondere bei Expositions- oder Dispositionsrisiko auf z. B. Schulhöfen oder Kinderspielplätzen. Sie verfassen Stellungnahmen im Rahmen der Bauleitplanung zu Lärmschutz, elektromagnetischen Feldern etc.

 

Zusätzlich wird die infektionshygienische Überwachung von Wasserversorgungsanlagen, zentralen und dezentrale Wasseranlagen, Trinkwasser-Eigenversorgungsanlagen, Heilwasserquellen, Dorfbrunnen/Laufbrunnen, öffentliche Trinkwasser-Hausinstallationen, mobile Trinkwasser Versorgungsanlagen (z.B. auf Campingplätzen oder Imbissbuden bei Großveranstaltungen) übernommen.

 

Zu Ihren Aufgaben gehören auch die Bekämpfung von Schädlinge und Lästlingen, die Beratung über Schädlinge im Wohnbereich, die Ermittlung, Anordnung und Überwachung von Bekämpfungsmaßnahmen bei Rattenbefall, Schaben, Fliegen und Pharaoameisen in Gemeinschaftseinrichtungen sowie die Beratung und ggf. Bekämpfung von Bettwanzen und Eichenprozessionsspinner.

 

Herr Dr. Kunitz kommuniziert die Themen in der Katastrophe, Krisenintervention und Unterbringung, Beratung bei Strahlungsereignissen, Biologischen Gefahren (z.B. Milzbrandt. -Terror), chemische Gefahren (Anschläge/Unfälle).

 

Als letzteres geht Herr Dr. Kunitz auf die Präventionen ein, wie z.B. eine primäre Prävention bei der Entstehung von Krankheiten zu verhindern ist. Sie müssen zudem sekundär die Prävention bei der Früherkennung von Krankheiten erforschen und tertiär die Prävention bei der Milderung und Beaufsichtigung von Krankheitsfolgen verfolgen.

 

Herr Dr. Kunitz beantwortet die einzelnen Nachfragen der Teilnehmenden der Ausschussmitglieder.

Frau Ausschussvorsitzende Gebhardt bedankt sich für die Präsentation und geht auf den nächsten Tagesordnungspunkt über.


 
 

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