Auszug - Neuköllner*innen müssen zügig von Wohngeldreform profitieren
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Die antragstellende Fraktion der SPD begründet den Antrag.
Herr Hikel nimmt aus Sicht der Verwaltung Stellung. Durch die Wohngeldreform 2023 soll der Kreis der berechtigten Haushalte ausgeweitet und eine Heizkostenpauschale dauerhaft in das Wohngeld integriert werden. Mit dem dritten Entlastungspaket wird der Umfang der geplanten Wohngeldreform beziffert, demnach sollen in ganz Deutschland ca. zwei Millionen Personen Wohngeld berechtigt werden. Laut dem statistischen Bundesamt waren 2020 insgesamt 618.165 Personen wohngeldberechtigt; d.h. der Empfängerkreis würde sich damit verdreifachen. Der Deutsche Städtetag hat sich hierzu bereits positioniert und darauf hingewiesen, dass dringend zusätzliches Personal erforderlich ist.
Die aktuelle Prognose der zuständigen Senatsfachverwaltung (vom Stand 29.09.2022) geht von einer erheblichen Antragssteigerung aus ist allerdings nur eine grobe Schätzung. Berlinweit wird die Zahl der abschließend zu bearbeitenden Wohngeldanträge auf insgesamt 141.915 Anträge geschätzt; für das BA Neukölln ist mit einer Antragssteigerung i.H.v. mindestens 13.770 Anträgen zusätzlich zu rechnen. Die Erweiterung des empfangsberechtigten Personenkreises hätte nicht nur Auswirkungen auf das Wohngeld, sondern auch auf die Bildung und Teilhabeleistungen(BuT). BuT – anspruchsberechtigt sind alle Kinder, deren Eltern Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Die Berechnung von BuT-Leistungen ist vom Schwierigkeitsgrad nicht mit der Berechnung von Wohngeld gleichzusetzen, sie ist allerdings sehr zeitraubend, da BuT-Leistungen für jedes Kind separat beschieden werden müssen, d.h. bei einer Familie mit vier Kindern wären auch vier Bescheide zu fertigen.
Für alle bezirklichen Wohnungsämter ist mit einem erheblichen Personalaufwuchs zu rechnen; für das Wohnungsamt Neukölln liegt dieser im zweistelligen Bereich und geht einher mit dem entsprechenden Bedarf an Räumen, IT-Ausstattung und Infrastruktur. Am 06.10.2022 wurde dieses Thematik im Lenkungskreis Bürgerdienste im Beisein der zuständigen StS*in Frau Borkamp erörtert. Die Senatsebene ist aktuell im Gespräch hinsichtlich der Unterstützung durch eine eventuelle digitale Vorprüfung oder auch durch die digitale Qualitätssicherung bei der Antragstellung. Fakt ist, dass die Erwartungshaltung ab dem 01.01.2023 bei den Bürgerinnen und Bürgern sehr hoch sein wird und das Verständnis für eine schleppende Bearbeitung eher gering. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass viele Bürgerinnen und Bürger einen Wohngeldantrag stellen werden, obwohl sie die Einkommensgrenzen überschreiten. Hier äußerte Herr Dr. Kleindick (StS für Digitales und Verwaltungsmodernisierung) die Erwägung, eine digitale Vorprüfung bzw. Berechnung implementieren zu wollen. Dies ist eine erste Idee, die sicherlich nicht bis zum 01.01.2023 umgesetzt sein wird, so dass es zunächst bei der Antragsflut in den bezirklichen Wohnungsämtern bleibt.
Es ist unbestritten, dass für die Bearbeitung der Antragsflut zusätzliches Personal erforderlich ist. Die Personalakquise gestaltet sich jedoch zunehmend schwieriger; die Dauer der Bearbeitungszeiten, die Rückstände und die Fluktuation fordern bereits jetzt schon sehr viel von den Mitarbeitenden ab. Unabhängig davon wäre eine landesweite Information der Öffentlichkeit sinnvoll, um über die Gesamtsituation und die zu erwartenden langen Bearbeitungszeiten zu informieren. Die SenFin sollte bereits jetzt schon Zusagen zur Einrichtung von BPos auf Basis der bekannten Prognosen treffen, damit mit den Stellenausschreibungen und der Personalakquise begonnen werden kann.
Die Fraktion der Grünen bringt eine Änderung des Antrags ein: „Um die zügige Umsetzung der Wohngeldreform zu gewährleisten, soll auf die Landesebene eingewirkt werden, um eine zügige Digitalisierung von Antragsverfahren zu ermöglichen.“
Mit Ja-Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, Linke, FDP, Grünen und Enthaltung der AfD wird der BVV die Annahme des Antrags in seiner durch die Fraktion der SPD geänderten Form empfohlen. |
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