Auszug - Vorstellung Frau Renate Neupert Schlichtungsstelle Jobcenter Neukölln (Drs. 0651/XX)  

 
 
8. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 05.10.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Der Ausschussvorsitzende begrüßt Frau Neupert, die mit Beschluss der BVV vom 26.9.2018 in die Funktion der Ombudsperson für die ehrenamtliche Schlichtungsstelle Jobcenter Berlin Neukölln berufen wurde (s. Drs. 2405/XX). Bezirksstadtrat Falko Liecke erläutert dem Ausschuss die im Zwischenbericht zur Drucksache 0651/XX bereits erläuterten Erwägungen, die Arbeit der Schlichtungsstelle zu diesem Zeitpunkt noch nicht aufzunehmen: Zwar wurde die Schlichtungsstelle formal eingerichtet und durch technische Ausstattung und erste Abstimmungen mit der Geschäftsführung des Jobcenters Neukölln grundlegende Vorbereitungen der Arbeitsfähigkeit geschaffen. Aufgrund der Auswirkungen der weiterhin anhaltenden SARS-CoV-2-Pandemie sowie darüber hinaus bislang ungeklärter und für die Umsetzung kritischen Fragen des Datenschutzes, der Erreichbarkeit sowie der konkreten Aufgabendefinition und –abgrenzung war eine tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit bisher nicht möglich. Mit der Einholung und Einordnung einer Stellungnahme des Rechtsamtes, der Neufassung des Entwurfs der Arbeitsgrundlage zur Zusammenarbeit zwischen Jobcenter, Bezirksamt und Schlichtungsstelle sowie der Beratung über datenschutzrechtliche Fragen, die insbesondere für die datenschutzkonforme Kommunikation über besonders schützenswerte Datenkategorien zwischen Jobcenter und Schlichtungsstelle erforderlich ist, sowie der konkreten Vorbereitung von Maßnahmen zur Information der Adressaten der Schlichtungsstelle und der grundsätzlich Übereinkunft zur Tätigkeit auch unter pandemischen Bedingungen sind zwischenzeitlich wesentliche Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme der Schlichtungsstelle – wenn auch nicht vollständig abschließend – geschaffen. Eine Arbeitsaufnahme war vor diesem Hintergrund spätestens zu Beginn des vierten Quartals 2022 realistisch absehbar. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf zur von der derzeitigen Bundesregierung geplanten Einführung des sogenannten „Bürgergeldes“ ist im neuen § 15b SGB II die Einrichtung eines Schlichtungsverfahrens vorgesehen. Zwar ist nicht absehbar, ob und in welcher Form eine solche vorläufige Planung letztlich Gesetzeskraft erlangt. Jedoch ist eine Beschlussfassung laut Äußerungen der derzeitigen Bundesregierung noch in diesem Kalenderjahr beabsichtigt. Das geänderte SGB II soll dann bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Nach vorläufiger Einschätzung des Bezirksamtes, des Jobcenters sowie der ebenfalls als kommunaler Vertreter in der Trägerversammlung des Jobcenters Neukölln vertretenen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ergeben sich aus dem Referentenentwurf erhebliche Fragen zur Umsetzung des Schlichtungsverfahrens, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschließend oder jedenfalls mit hinreichend hoher Wahrscheinlichkeit zutreffend beantwortet werden können. Nach Einschätzung des Bezirksamtes ist eine auf Ehrenamt beruhende Umsetzung für den Fall ausgeschlossen, dass – wie im Referentenentwurf formuliert – die Anrufung des Schlichtungsverfahrens einen individuellen Rechtsanspruch von Leistungsberechtigten nach dem SGB II darstellt. Um diese Rechte umfänglich und schon rein quantitativ umzusetzen, ist demnach eine hauptamtliche Stelle erforderlich, wovon wohl auch der Referentenentwurf auszugehen scheint. Zudem wird von der zuständigen Senatsverwaltung eine berlinweit einheitliche Lösung angestrebt, die zudem mit der Bundesagentur für Arbeit und der Trägerversammlung abzustimmen ist. Daher wird eine tatsächliche Umsetzung der Arbeitsaufnahme der Schlichtungsstelle zum aktuellen Zeitpunkt noch zurückgestellt. Inwiefern die bereits erfolgten Vorarbeiten im Rahmen der berlinweiten Beratungen und der Beschlussfassung über die Ausgestaltung des Schlichtungsverfahrens – so es denn gesetzlich verbindlich vorgesehen sein wird – in der Trägerversammlung Berücksichtigung finden können, wird laufend geprüft. Nur ergänzend weist Bezirksstadtrat Falko Liecke darauf hin, dass eine tatsächliche Arbeitsaufnahme rein praktisch an der Bereitstellung des bereits im Dezember 2021 zur Einrichtung an die bezirkliche IT-Stelle übergebenen und bis heute nicht bereitgestellten Laptop scheitert. Frau Neupert erhält die Gelegenheit zur Vorstellung und erläutert neben ihrem beruflichen und ehrenamtlichen Werdegang auch ihre Beweggründe, das Ehrenamt der Schlichtungsstellenperson auszuüben. Sie trägt vor, dass sie den Referentenentwurf zum Bürgergeld anders versteht und keine Notwendigkeit sieht, den Start der Schlichtungsstelle auszusetzen. Sie ist jedenfalls nach wie vor dazu bereit. Diese Auffassung wird vom Ausschussvorsitzenden geteilt.

Bezirksstadtrat Liecke stellt klar, dass in der aktuellen Wahlperiode wesentliche Schritte zur Umsetzung der Schlichtungsstelle umgesetzt wurden, die zuvor einige Jahre versäumt worden sind. Die weitere Umsetzung wird vom Geschäftsbereich Soziales vorangetrieben, aber mit Blick auf die oben genannten Hindernisse sorgfältig und in Abstimmung mit den beteiligten Trägern auch ressourcenorientiert durchgeführt. Frau Hammer hofft, dass die Schlichtungsstelle noch in diesem Jahr umgesetzt wird. Herr Frankl fragt nach dem Verhältnis der beiden in Rede stehenden Schlichtungsverfahren und was konkret die Arbeitsaufnahme verhindert. Herr Hecht wünscht sich eine zeitnahe Aufnahme der Arbeit der Schlichtungsstelle. Nach Ansicht des Ausschussvorsitzenden beruhte die Einschätzung des Stadtrats zunächst auf einem falschen Rechtsverständnis, wonach dieser davon ausging, dass eine rechtliche Beratung nur zugelassenen Rechtsanwält*innen gestattet sei. Diese im „Rechtsberatungsgesetz“ von 1935 enthaltene Regelung wurde jedoch bereits 2008 als verfassungswidrig durch das neue „Rechtsdienstleistungsgesetz“ abgeschafft. Zudem sei mit dem Antrag auch keine Rechtsberatung vorgesehen gewesen, sondern lediglich eine Vermittlung in Streitfällen zwischen Jobcenter und Leistungsberechtigten. Er frage sich, warum der Stadtrat der BVV niemals das Rechtsgutachten des Rechtsamts Neukölln zugänglich gemacht habe und vermutet, dass das Ergebnis wohl nicht den Erwartungen des Stadtrats entsprochen habe. Frau Neupert teilt die Auffassung des Vorsitzenden zum Rechtsdienstleistungsgesetz. Herr Rehfeldt erläutert die noch bestehenden Herausforderungen, die insbesondere in der IT-Ausstattung und berlinweiter Abstimmung bestehen. Der ebenfalls in der SenIAS bestehende Wunsch, eine berlinweit einheitliche Lösung zu ermöglichen, ist demnach ebenfalls zu berücksichtigen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist daher eine verbindliche Aussage über ein mögliches Nebeneinander oder Identität der ehrenamtlichen Schlichtungsstelle und des Schlichtungsverfahrens nach §15b SGB II (neu) nicht möglich. Herr Lippelt spricht sich dafür aus, kein Provisorium einzurichten, sondern auch die Umsetzung des Bürgergeldes abzuwarten. Herr Szczepanski weist darauf hin, dass im Referentenentwurf zu Paragraf 15a Bürgergeldgesetz lediglich eine Schlichtungsstelle für Streitigkeiten über die neue „Kooperationsverfahren“ angedacht ist. Darüber hinaus gebe es aber viele andere Unstimmigkeiten zwischen Leistungsempfangenden, die durch eine Schlichtung geklärt werden und dazu beitragen könnten, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu beantragen. Er ist nach wie vor der Ansicht, dass es ohne weiteres möglich sei, die von der BVV beschlossene Schlichtungsstelle sofort einzurichten und warf dem Stadtrat vor, diese bewusst verhindern zu wollen. Dem wird von Herrn Liecke widersprochen. Frau Jahke fragt, was das Problem mit dem Laptop ist. Herr Rehfeldt erläutert, dass die Schwierigkeiten in der Bereitstellung von IT-Technik zwar bekannt sind und bei der Umsetzung berücksichtigt wurden, dennoch aber viel mehr Zeit erforderlich ist, um den Laptop zur Verfügung zu stellen. Herr Frankl fragt nach, wie die Leistungsberechtigten von der Arbeit der Schlichtungsstelle erfahren sollen. Die Leistungsberechtigten sollen über Flyer und Information durch die Sachbearbeiter erreicht werden. Ein Hinweis in den Bescheiden wurde verworfen, da die dafür erforderlichen Eingriffe in das bundesweit durch die Bundesagentur für Arbeit betriebene Fachverfahren zu groß und nicht realisierbar sind. Auf die Frage, ob sie einen Laptop benötige stellt Frau Neupert klar, dass sie ohne Laptop nicht arbeiten kann.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen