Auszug - Abschluss der Ergänzungsvereinbarung zur Übergangszielvereinbarung zu Transfersteuerung, Qualitätsmanagement und Fach- und Finanzmonitoring in den Ämtern für Soziales für das Jahr 2022
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Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz unterrichtet das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung rechtzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben. Dazu gehören auch abzuschließende Ziel- und Servicevereinbarungen. Das Bezirksamt hat beschlossen, die bereits senatsseitig abgestimmte und mitgezeichnete Ergänzungsvereinbarung zur Übergangszielvereinbarung zu Transfersteuerung, Qualitätsmanagement und Fach- und Finanzmonitoring in den Ämtern für Soziales für das Jahr 2022 zu unterzeichnen. Damit wird die in 2021 geltende Übergangszielvereinbarung einmalig für 2022 verlängert. Ziel ist die Fortsetzung der bereits begonnenen Einführung und Umsetzung der zu verbesserten Steuerungsfähigkeit des Eingliederungshilfeträgers geplanten Maßnahmen, die pandemiebedingt in 2021 nicht zum erwarteten Abschluss gebracht werden konnten. Die erhofften vollumfänglichen Analysen über das auswertbare Antrags- und Bewilligungsgeschehen konnten daher noch nicht vorgenommen werden.
Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die in 2021 begonnenen Arbeitspakete fortzuführen:
Darüber hinaus findet in 2022 eine Schwerpunktverlagerung der Meilensteine des bislang vereinbarten Qualitätsbonus von rein qualitätsrelevanten Faktoren auf unabdingbare finanzrelevante Analysen statt. Im Rahmen der BTHG-Umsetzung wird der in 2021 gewährte Bonus in Höhe von 70.000 Euro pro Bezirk auch in 2022 gewährt. Die Ergänzungsvereinbarung wird unterzeichnet von dem für Finanzen zuständigen Bezirksamtsmitglied sowie dem Bezirksstadtrat für Soziales.
Berlin-Neukölln, 23. August 2022
Martin Hikel Falko Liecke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen. |
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