Auszug - Abschluss der Ergänzungsvereinbarung zur Übergangszielvereinbarung zu Transfersteuerung, Qualitätsmanagement und Fach- und Finanzmonitoring in den Ämtern für Soziales für das Jahr 2022  

 
 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 5.6
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 31.08.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Gropiusstadt, Großer Saal
Ort: Bat-Yam-Platz 1, 12353 Berlin
0418/XXI Abschluss der Ergänzungsvereinbarung zur Übergangszielvereinbarung zu Transfersteuerung, Qualitätsmanagement und Fach- und Finanzmonitoring in den Ämtern für Soziales für das Jahr 2022
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/SozBA/Soz
  Liecke, Falko
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz unterrichtet das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung rechtzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben. Dazu gehören auch abzuschließende Ziel- und Servicevereinbarungen. Das Bezirksamt hat beschlossen, die bereits senatsseitig abgestimmte und mitgezeichnete Ergänzungsvereinbarung zur Übergangszielvereinbarung zu Transfersteuerung, Qualitätsmanagement und Fach- und Finanzmonitoring in den Ämtern für Soziales für das Jahr 2022 zu unterzeichnen. Damit wird die in 2021 geltende Übergangszielvereinbarung einmalig für 2022 verlängert. Ziel ist die Fortsetzung der bereits begonnenen Einführung und Umsetzung der zu verbesserten Steuerungsfähigkeit des Eingliederungshilfeträgers geplanten Maßnahmen, die pandemiebedingt in 2021 nicht zum erwarteten Abschluss gebracht werden konnten. Die erhofften vollumfänglichen Analysen über das auswertbare Antrags- und Bewilligungsgeschehen konnten daher noch nicht vorgenommen werden.

 

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die in 2021 begonnenen Arbeitspakete fortzuführen:

  • Weiterentwicklung eines integrierten Fach- und Finanzsteuerungskonzeptes mit Qualitätskennzahlen.
  • Die weiterhin vollständige Übermittlung der bezirklichen Daten zum vereinbarten Kennzahlenset im jährlichen Berichtswesen für die Bereiche EH und HzP.
  • Die Weiterführung der Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs in der ambulanten Hilfe zur Pflege und vollständige halbjährliche Übermittlung der Daten für ein Fallcontrolling.

Darüber hinaus findet in 2022 eine Schwerpunktverlagerung der Meilensteine des bislang vereinbarten Qualitätsbonus von rein qualitätsrelevanten Faktoren auf unabdingbare finanzrelevante Analysen statt. Im Rahmen der BTHG-Umsetzung wird der in 2021 gewährte Bonus in Höhe von 70.000 Euro pro Bezirk auch in 2022 gewährt. Die Ergänzungsvereinbarung wird unterzeichnet von dem für Finanzen zuständigen Bezirksamtsmitglied sowie dem Bezirksstadtrat für Soziales.

 

Berlin-Neukölln, 23. August 2022

 

 

Martin Hikel Falko Liecke

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen