Auszug - Tätigkeitsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose ausweiten!  

 
 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 10.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 31.08.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Gropiusstadt, Großer Saal
Ort: Bat-Yam-Platz 1, 12353 Berlin
1294/XX Tätigkeitsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose ausweiten!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gr. FDPBA/Soz
Verfasser:Leppek, RolandLiecke, Falko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 37. Sitzung der XX. Wahlperiode am 28.08.2019 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass bei der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes und anderer Programme, die auf die Arbeitsmarktintegration langzeitarbeitsloser Menschen zielen, die Tätigkeitsbereiche befristet und arbeitsmarktnah ausgeweitet werden.

 

Für das Bezirksamt Neukölln von Berlin stelle ich fest, dass entsprechende Möglichkeiten nicht bestehen. Das Bezirksamt Neukölln hat keinen Einfluss auf die im Rahmen der Bundesgesetzgebung beschlossenen Bedingungen für die Förderung von Langzeitarbeitslosen am Arbeitsmarkt. Jedoch wurde die langjährige Forderung der Jobcenter, bei der Anpassung und Anwendung entsprechender Arbeitsmarktinstrumente auf die Kriterien Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und öffentliches Interesse zu verzichten, während der Gesetzesberatung eingegangen. Dies ist bereits seit Ende 2018 in Drucksache 19/5588 des Deutschen Bundestages nachzulesen. Insofern kann schon die in der Begründung des Antrages geäußerte Vermutung, „die Tätigkeitsbereiche für langzeitarbeitslose Menschen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie dem Teilhabechancengesetz“ seien eingeschränkt, nicht nachvollzogen werden. Zur Wirkung des Teilhabechancengesetzes liegt seit März 2021 eine Evaluation vor, die hier einsehbar ist: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2021/teilhabechancengesetz-wirkt.html

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 16. August 2022

 

i.V. Karin Korte

Martin Hikel Falko Liecke

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen