Auszug - Bericht zum Stand der Umweltzone in Berlin-Neukölln BE: Frau Schlimpert - Leiterin der Umweltzone  

 
 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wohnen und Umweltschutz
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Wohnen und Umweltschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 05.03.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Der Vorsitzende Herr Hiller eröffnet die Sitzung um 17:000 Uhr und begrüßt alle Anwesenden

Der Vorsitzende Herr Hiller eröffnet die Sitzung um 17:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden. Auf Nachfrage bestehen keine Einwände gegen die Tagesordnung.

 

 

Frau Schlimpert erläutert die Plakettenpflicht zum Befahren der Umweltzone und deren gesetzliche wie verordnungsrechtliche Grundlage entsprechend dem Berliner Luftreinhalte- und Aktionsplan 2005-2010. Sie beschreibt die Arbeitsgruppe bei der Straßenverkehrsbehörde (SVB) im Bezirksamt Neukölln beim Tiefbauamt.

 

Bei dem Arbeitsgebiet geht es um die Erteilung von Genehmigungen von Einzelausnahmen vom Fahrverbot für die Umweltzone für nicht plakettenfähige Kraftfahrzeuge durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde in den Bezirken. Zuständig sind hierfür die acht betroffenen Bezirke mit Umweltzone in Berlin, unabhängig vom Wohnort des Antragstellers. Dabei waren jedoch 95 % der Antragsteller in Neukölln auch hier mit ihrem Wohnsitz gemeldet. Es erfolgten aber auch Anträge aus dem gesamten Bundesgebiet und sogar aus Polen.

 

Die Bearbeitung erfolgt einheitlich in den Bezirken entsprechend eines Leitfadens der SenGUV.

 

Nachfolgend die Bearbeitungsstatistik zu den Ausnahmeanträgen bis heute :

 

Gesamtzahl der Anträge: 636 davon 103 mit privater KfZ Nutzung und 533 mit gewerblicher Nutzung. Hiervon 442 über Härtefallregelung, 38 über Fuhrparkregelung, 17 Sonderfahrzeuge und 36 als Sonderfall Nachrüstung/Ersatzbeschaffung. Es erfolgten 105 kostenlose informelle Ablehnungen. Es wurden 11 „geforderte“ Ablehnungsbescheide erlassen.

 

69 Anträge wurden zurückgezogen, es erfolgten 11 Widersprüche. Über drei Widersprüche wurde bereits entschieden, dabei erfolgte keine Abhilfe.

 

Insgesamt wurde bisher 482 mal die Spätsprechstunde genutzt. Grundsätzlich wird eine Ausnahme auf längstens 18 Monate erteilt und kann nur je einmal an ein Bezirksamt gestellt werden.

 

Nach der Beantwortung einiger weniger Nachfragen führt Herr BzStR Büge noch zum Abschluss des TOP aus, dass insgesamt die Wirksamkeit in Bezug auf die beabsichtigten Schadstoffreduzierungen sehr umstritten ist. So gäbe es auch kuriose Beispiele aus dem Bundesgebiet, wo eine Umweltzone lediglich nur eine Hauptstraße umfassen würde – so das Beispiel der Partnerstadt Leonberg.

 


 
 

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