Auszug - Bericht zum Stand der Umweltzone in Berlin-Neukölln BE: Frau Schlimpert - Leiterin der Umweltzone
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Der Vorsitzende Herr Hiller eröffnet
die Sitzung um 17:00 Uhr und begrüßt alle Anwesenden. Auf Nachfrage bestehen
keine Einwände gegen die Tagesordnung. Frau
Schlimpert erläutert die Plakettenpflicht zum Befahren der Umweltzone und deren
gesetzliche wie verordnungsrechtliche Grundlage entsprechend dem Berliner Luftreinhalte-
und Aktionsplan 2005-2010. Sie beschreibt die Arbeitsgruppe bei der
Straßenverkehrsbehörde (SVB) im Bezirksamt Neukölln beim Tiefbauamt.
Bei
dem Arbeitsgebiet geht es um die Erteilung von Genehmigungen von
Einzelausnahmen vom Fahrverbot für die Umweltzone für nicht
plakettenfähige Kraftfahrzeuge durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde in
den Bezirken. Zuständig sind hierfür die acht betroffenen Bezirke mit
Umweltzone in Berlin, unabhängig vom Wohnort des Antragstellers. Dabei waren
jedoch 95 % der Antragsteller in Neukölln auch hier mit ihrem Wohnsitz
gemeldet. Es erfolgten aber auch Anträge aus dem gesamten Bundesgebiet und
sogar aus Polen.
Die
Bearbeitung erfolgt einheitlich in den Bezirken entsprechend eines Leitfadens
der SenGUV.
Nachfolgend
die Bearbeitungsstatistik zu den Ausnahmeanträgen bis heute :
Gesamtzahl
der Anträge: 636 davon 103 mit privater KfZ Nutzung und 533 mit gewerblicher
Nutzung. Hiervon 442 über Härtefallregelung, 38 über Fuhrparkregelung, 17
Sonderfahrzeuge und 36 als Sonderfall Nachrüstung/Ersatzbeschaffung. Es
erfolgten 105 kostenlose informelle Ablehnungen. Es wurden 11 „geforderte“
Ablehnungsbescheide erlassen.
69 Anträge wurden zurückgezogen, es
erfolgten 11 Widersprüche. Über drei Widersprüche wurde bereits entschieden,
dabei erfolgte keine Abhilfe. Insgesamt wurde bisher 482 mal die
Spätsprechstunde genutzt. Grundsätzlich wird eine Ausnahme auf längstens 18
Monate erteilt und kann nur je einmal an ein Bezirksamt gestellt werden. Nach der Beantwortung einiger
weniger Nachfragen führt Herr BzStR Büge noch zum Abschluss des TOP aus, dass
insgesamt die Wirksamkeit in Bezug auf die beabsichtigten
Schadstoffreduzierungen sehr umstritten ist. So gäbe es auch kuriose Beispiele
aus dem Bundesgebiet, wo eine Umweltzone lediglich nur eine Hauptstraße umfassen
würde – so das Beispiel der Partnerstadt Leonberg. |
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