Auszug - Parkverbot am Britzer Damm vor ehemaligem Polizeiabschnitt 56
Herr Posselt führt aus, dass vor dem ehemaligen
Polizeiabschnitt 56 ca. 20 m eingeschränktes Haltverbot existiert, an das sich
sowieso keiner halten würde. Das Haltverbot beschränkt sich auf den Zeitraum
montags bis freitags von 8.00 bis 18:00 Uhr. Er sehe hier keinen Grund, warum an
dem eingeschränkten Haltverbot festgehalten werden sollte. Herr Bezirksstadtrat
Blesing kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht Auskunft darüber geben, ob das
eingeschränkte Haltverbot doch noch von anderen Gewerbeanliegern benötigt wird.
Mehrere Ausschussmitglieder wünschen sich eine Überprüfung. Herr Posselt ändert
seinen Antrag in einen Prüfauftrag an die Verwaltung um . Dieser Prüfauftrag kommt zur Abstimmung und wird
einstimmig angenommen. Herr Bezirksstadtrat Blesing berichtet in diesem
Zusammenhang, dass auf dem Britzer Damm in Höhe der Reichelt-Filiale und des
Grünzuges eine Mittelinsel eingebaut wird. Hier gibt es einen dringenden
Bedarf, da die nächste sichere Fußgängerquerung erst wieder an der
Franz-Körner-Straße ist. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bezahlt den
Einbau der Mittelinsel. |
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