Auszug - Energetische Sanierung bezirklicher Liegenschaften
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Herr Stiermann begründet kurz die Intention des Antrags. Da die Zuständigkeit für bezirkliche Liegenschaften nicht in diesem Ausschuss bzw. im Geschäftsbereich von Herrn BzStR Biedermann liegt, beschließen die anwesenden Ausschussmitglieder (AfD nicht anwesend) einstimmig ihre Nichtzuständigkeit und Rücküberweisung des Antrags an den Ältestenrat. Die Behandlung der Drucksache in diesem Ausschuss ist damit gegenstandlos. |
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