Auszug - Martin-Wagner-Ring
Herr Schulze erhält das Wort und begründet die Intention des Antrags. Der Vorsitzende bittet das Bezirksamt um Einschätzung. Herr BzStR Biedermann kann das Anliegen persönlich zwar nachvollziehen, aus Verwaltungssicht wird der Antrag gleichwohl kritisch gesehen. Einerseits sind Verkehrsspiegel keine Verkehrszeichen im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) und können daher nicht von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden, andererseits gilt § 10 StVO (Herr BzStR Biedermann verliest den Paragraphen). Das SGA als Straßenbaulastträger würde die Aufstellung ebenfalls ablehnen, da mit der Installation von Verkehrsspiegeln in der Vergangenheit leider negative Erfahrungen gemacht worden sind. Die Spiegel werden häufig beschädigt, verschmutzt oder beschlagen bei schlechter Witterung, so dass eine Nutzung als Sichthilfe nicht möglich ist und schlimmstenfalls nur eine trügerische Sicherheit vermittelt wird. Die Verwaltung wäre in diesen Fällen permanent verpflichtet, den Verkehrsspiegel in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Dafür stehen keine Mittel im ausreichenden Maße zur Verfügung. Der Vollständigkeit halber informiert Herr BzStR Biedermann noch über den einzigen Spiegel, den Neukölln im öffentlichen Straßenland hat: Fulhamer Allee Ecke Alt-Britz. Bei allem Verständnis für den Antrag wird dieser durch die Verwaltung skeptisch gesehen. Es folgt ein Redebeitrag von Herrn Szczepanski. Herr Schulze greift diesen auf und bittet für eine Überarbeitung des Antrags um Vertagung. Für Frau Manteuffel wäre es i.d.Z. gut zu wissen, welche Erfahrungswerte hinsichtlich der Wartung des Spiegels in der Fulhamer Allee bestehen. Der Ausschuss äußert keine Einwände gegen eine Vertagung. Der Antrag wird vertagt. |
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