Auszug - Vorstellung der Arbeit des Teilhabefachdienstes und den Anforderungen durch das BTHG  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses https://bezirksamt-neukoelln-geschaeftsbereich-6.collocall.de/don-ch3-t6m-2zd Zugangscode: 293228
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 07.04.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
 
Beschluss


Herr Steinke stellt mit Unterstützung von Frau Dittrich das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und die Arbeit des Teilhabefachdienst Jugend (THFD Jugend) anhand einer Power Point Präsentation vor. Die Power Point Präsentation wird dem Protokoll als Anhang zur Verfügung gestellt.

 

Frau Jahke bedankt sich bei Herrn Steinke für die Vorstellung und fragt, nach den Vorteilen der Antragserfordernis und welcher Grund für diese Erneuerung ausschlaggebend war?

Herr Steinke teilt mit, dass er im Gesetzgebungsverfahren für das BTHG nicht beteiligt war und daher nur eine Vermutung hinsichtlich der Gründe anstellen kann. Herr Steinke vermutet, dass der Gesetzgeber das Selbstbestimmungsrecht und die damit verbundene Eigenverantwortung der Eltern von Kindern mit Behinderungen mehr zum Tragen kommen und nicht die Mitarbeiter:innen des Teilhabefachdienst Jugend die fachlichen Vorstellungen und Wünsche über die Familie sprichwörtlich ausgießen soll.

Herr Steinke betont, dass im Bedarfsfeststellungsverfahren im Teilhabeinstrument Berlin die Eltern mit Personen aus ihrem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte gemeinsam besprechen, wie die aktuelle Lebenssituation des Kindes und der Familie ist und welche Probleme bestehen. Gemeinsam wird überlegt, welche Ziele zur Bearbeitung der Problemlagen aufgestellt werden sollen. Im Rahmen der Bedarfsplanung müssen die Eltern dann einen Antrag auf Unterstützung/Hilfen stellen.

 

Frau Bruker fragt, wie die Familien vom Teilhabefachdienst Jugend und von den Aufgaben erfahren? Können die Familien niedrigschwellig die Angebote des THFD Jugend nutzen?

Herr Steinke teilt mit, dass die Überweisungen von Familien mit Bedarfen in der Regel von Schulen, Kitas und dem Sozialpsychiatrischen Zentrum (SpZ) sowie ärztlichen Dienststellen erfolgen. Erste Termine im THFD Jugend werden häufig durch eine Fachkraft aus der jeweiligen Institution begleitet.

Während der akuten Phase der Corona Pandemie waren Kontakte zum THFD Jugend weiterhin möglich und die Erreichbarkeit konnte aufrechterhalten werden. Hilfekonferenzen wurde in Präsenz unter Einhaltung der jeweils aktuellen Corona Schutzmaßnahmen ermöglicht. Der THFD Jugend ist darüber hinaus mit einem Internetauftritt vertreten, jedoch werden Familien größtenteils durch andere Institutionen an den THFD Jugend vermittelt.

 

Frau Kemmer bestätigt die Ausführungen von Herrn Steinke und teilt mit, dass das dargestellte Modell in Neukölln sehr gut funktioniere.

 

Herr Wagner fragt, wie verhält es sich, wenn Eltern die Einschätzung von Fachkräften nicht teilen und wie geht der THFD Jugend bei einem dennoch offensichtlich bestehenden Bedarf vor?

Herr Steinke teilt mit, dass die Elternrechte sehr stark in der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verankert sind und Eltern ein Recht darauf haben zu entscheiden, ob ihr Kind gute, mittelmäßige oder schlechte Förderung erhält.

Bei ausbleibender Förderung können Familien in den Bereich des Kinderschutzes fallen.

Ärzte und Ärztinnen haben in Deutschland nach wie vor ein höheres Ansehen als Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Daher erfolgen Aufklärungsgespräche mit Eltern oft unter Hinzuziehung von medizinischen Fachkräften. Gelegentlich sind Eltern nicht in der Lage oder Willens das Ausmaß der Behinderung ihres Kindes zu erkennen und zu akzeptieren. In diesen Fällen ist eine Maßnahme des THFD Jugend eine ambulante Hilfe in den Familien einzusetzen, um die Perspektive der Eltern auf ihr behindertes Kindes zu verändern und dadurch bessere therapeutische Hilfen zu ermöglichen.

 

Frau Jahke hat eine Frage zu den Aufgabenbereichen das THFD Jugend im Gesamtplan des Teilhabeinstruments Berlin.

Herr Steinke erklärt, dass der Gesamtplan viele Lebensbereiche von Kindern und Erwachsenen beinhaltet. Der THFD Jugend ist nur für die Bereiche, die Kinder und Jugendliche bist zur Vollendung des 18. Lebensjahrs betreffen, zuständig. Mit Volljährigkeit geht die Zuständigkeit an den THFD Soziales (Soz) über.

 

Frau Jahke möchte wissen, wie sich die Zusammenarbeit mit Jugendfreizeiteinrichtungen gestaltet?

Herr Steinke teilt mit, dass der THFD Jugend keinen Einfluss auf die Freien Trägern hat. Freie Träger in Neukölln machen bereits inklusive Angebote. Dazu gab es bereits einen Austausch mit der bezirklichen Jugendhilfeplanung und es wurde deutlich, dass einzelne Jugendfreizeiteinrichtungen bereits Integrationsangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung anbieten (z. B. Behinderten-Disko der Lebenshilfe in der Wutzkyallee).

Der THFD Jugend möchte weiterhin für solche Angebote im Bezirk stärker bei freien Trägern und Einrichtungen der Jugendhilfe werben.

 

Frau Hermes teilt mit, dass sie an dem von Herrn Steinke beschriebenen Austausch teilgenommen habe und dort auch die Rückmeldung erfolgte, dass die genannte Einrichtung überfordert gewesen sei und die Teilnahme einer Jugendlichen mit Behinderung wegen mangelnder personeller Ressourcen nicht ermöglicht werden konnte. Der Wille der Umsetzung von inklusiver Teilhabe in der Jugendarbeit sei zwar vorhanden, aber die Ressourcen würden nicht ausreichen.

Herr Steinke teilt mit, dass er ein Gespräch mit der Jugendhilfeplanerin, Frau Sierks, gemeint habe und in diesem Austausch verschiedene bezirkliche Beispiele besprochen worden seien.

Am Austausch mit den Jugendfreizeiteinrichtungen habe Herr Steinke hingegen nicht teilgenommen. Er könne sich aber Schwierigkeiten bei der Umsetzung des BTHG in der Kinder- und Jugendarbeit aufgrund fehlender Ressourcen gut vorstellen. Ähnliche Beispiele seien auch im Bereich der Kindertagesstätten bekannt.

Frau Hermes äußert Bedauern darüber, dass Teilhabe gesonderte finanzielle Mittel erfordern, die nicht umgehend zur Verfügung stehen und eingesetzt werden könnten.

 

Frau Dittrich ergänzt, dass sie morgen mit Frau Sierks und Vertreterinnen aus der Senatsverwaltung im Gespräch sei zwecks fehlender Ressourcen und der auch bisher fehlenden Erfahrungen in der praktischen Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen in der Jugendarbeit.

 

Herr Steinke fügt hinzu, dass eine Aufgabe der sozialpädagogischen Einzelfallhilfe, als eine Unterstützungsleistung des SGB IX, sei, Jugendfreizeiteinrichtungen gemeinsam mit den behinderten Kindern oder Jugendlichen aufzusuchen und diese dort zu integrieren.

 

Frau Sierks klärt auf, dass mehrere Gespräche mit unterschiedlichen Akteur:innen stattgefunden haben.

Das Gespräch mit dem Teilhabefachdienst Jugend sei der Auftakt gewesen. Danach habe es ein Gespräch mit Kolleg:innen aus Jugendfreizeiteinrichtungen gegeben, die Interesse zeigten, das Thema der Inklusion in ihrer Einrichtung voran zu bringen. In diesem Gespräch habe es eine große Offenheit bei den Beteiligten gegeben, das Thema anzugehen und Rückmeldungen, dass bereits Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen in den Einrichtungen ankämen. Jedoch brauche es vor allem auch zeitlichen Ressourcen.

 

Frau Hoerschelmann fragt nach einer Verbindung der inklusiven Jugendarbeit zum Bereich des Jugendsports?

Frau Blumenthal teilt mit, dass es diesbezüglich vor längerer Zeit bereits Bemühungen im Rahmen gemeinsamer Gespräche von Sportverbänden mit Jugendarbeit sowie Jugendverbänden gegeben habe, die bisher aber nicht erfolgreich umgesetzt werden konnten bzw. gescheitert seien.

Frau Hoerschelmann ergänzt, dass ihr Verein in den Ferien für Kinder, die noch nicht schwimmen können, Schwimmkurse anbiete und vor allem einer von drei Vereinen in Berlin sei, der diese Kurse auch inklusiv anbiete. Dabei würde der Verein aber ebenfalls personell an die Grenzen kommen. Der Personalschlüssel ändere sich bei der Teilnahme von Kindern mit Behinderung. Dieser personelle Mehraufwand werde von der Senatsverwaltung nicht gezahlt.

Daraus ergebe sich bereits seit längerer Zeit die Frage, ob es Möglichkeiten ergänzender finanzieller Hilfen gäbe?

Herr Steinke antwortet, dass im Rahmen einer sozialpädagogischen Einzelfallhilfe die eingesetzte sozialpädagogische Fachkraft auch ein Kind zum Schwimmkurs begleiten könne.

 

Frau Dittrich ergänzt, dass derzeit alle inklusiven Angebote für Kinder und Jugendliche im Bezirk gesammelt und aufgelistet werden. Für anstehenden Gespräche mit der Neuköllner Präventionsbeauftragten, Frau Massel, können Vertreter:innen von Sportvereinen mit inklusiven Angeboten teilnehmen.

 

Frau Blumenthal bedankt sich bei Herrn Steinke und Frau Dittrich für dem Vortrag und begrüßt die Aufnahme von Gesprächen zur inklusiven Arbeit der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. Die Hinweise zu Hürden und/oder fehlender Ressourcen für die Umsetzung sollen bitte weiter auch im Rahmen des JHA benannt werden.

 

Frau Jahke bedankt sich ebenfalls bei Herrn Steinke und Frau Dittrich und verabschiedet beide.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_TOP 4_BTHG und THFD_ JHA, 07.04.2022 (326 KB)    

 
 

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