Auszug - Maßnahmen gegen das Befahren von Gehwegen mit Fahrrädern und Elektro-Rollern  

 
 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Ordnung Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 01.06.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0182/XXI Maßnahmen gegen das Befahren von Gehwegen mit Fahrrädern und Elektro-Rollern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPVerkehr und Tiefbau
Verfasser:Leppek, RolandPreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Text der Drs.:

Das Bezirksamt wird ersucht, im Bezirk geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um gegen die unbefugte Nutzung von Gehwegen durch Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Nutzerinnen und Nutzer von E-Rollern vorzugehen. Kontroll- und Aufklärungsmaßnahmen sollen schwerpunktmäßig an Fußwegen, die parallel zu neugeschaffener Fahrradinfrastruktur laufen, umgesetzt werden. Geeignete Maßnahmen können z.B. sein:

Verstärkte Kontrollen durch Ordnungsamt und Polizei

Information über geltende Regelungen

Visualisierung der geltenden Regeln

Kontaktierung von E-Roller-Anbietern und Fahrradverleihen, um sie zu bitten, auf ihren Rollern und Fahrrädern Hinweise zum Gehweg-Verbot anzubringen

Kontaktierung von Lieferdiensten mit der Bitte, ihr Lieferpersonal auf die geltenden Regeln hinzuweisen

Thematisierung des Problems auf Landesebene, um ein bezirksübergreifendes bzw. landesweites Vorgehen zu ermöglichen.

 

Begründung: Ein seit vielen Jahren bestehendes Ärgernis ist das Befahren von Fußwegen durch Radfahrerinnen und Radfahrer. In jüngster Vergangenheit wurde diese für Fußgängerinnen und Fußgänger gefährliche und lästige Situation durch das Aufkommen der Elektroroller verschärft, die von ihren Nutzerinnen und Nutzern auch sehr gern und bevorzugt auf Fußwegen gefahren werden. Gern wird von den Delinquentinnen und Delinquenten als Entschuldigung für ihr rücksichtsloses Verhalten vorgeschoben, dass es keinen geeigneten Radweg gebe und die Nutzung der Straße zu gefährlich sei. Trotz neugeschaffener Fahrradinfrastruktur, wie z.B. an der Hermannstraße, ist bisher keine Verbesserung der Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger zu beobachten. Neben Rücksichtslosigkeit und Unsicherheit führen auch Unkenntnis der geltenden Regeln zu unbefugter Nutzung der Fußwege. Dies gilt insbesondere bei der Begleitung von Kindern, die zur Nutzung der Fußwege berechtigt sind.

 

Die Fraktionen der SPD und der Grünen wiesen darauf hin, dass unter der Prämisse, dass die FDP den Antrag verkürzt und einige nicht realisierbare „Wunschgedanken“ streichen würde, beide Fraktionen den Antrag unterstützen würden. Daraufhin stellte die Fraktion der FDP ihren Antrag zur Überarbeitung zurück.


 
 

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