Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
3. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 06.04.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
 
Beschluss


Herr BzStR Liecke berichtet, dass es 76.671 Wahlberechtigte im Bezirk Neukölln gemäß Liste des LABO gab. Gewählt haben insgesamt 3620 Wahlberechtigte, was einer Wahlbeteiligung von 4,72 % entspricht. An der Briefwahl beteiligten sich 3089 Wahlberechtigte. In den Wahllokalen wählten 531 Wahlberechtigte. Insgesamt waren 3584 Wahlvorgänge/Abstimmungslisten gültig und 36 ungültig. Auf den 3584 gültigen Abstimmungslisten wurden 19.530 Stimmen abgegeben, was einem Durchschnitt von 5,4 Stimmen je Abstimmungsliste entspricht.

Gewählt wurden: Gabriele Küchler (1.930), Erwin Bender (1.809), Werner Schmidt (1.580), Christiane Wanjura-Hübner (1.500), Peter-Michael Heise (1.462), Doris Hammer (1.268), Rudolf Schultz (1.188), Wolfgang Rühlmann (1.133), Hannelore Gascho (994), Altin Aktürk (944), Angelika Pade (865), Renate Irrgang (821), Barbara Metzner (810), Heinrich Welz (799), Franziska Lorenz-Hoffmann (604), Helga Titze (534), Ahmad El Hussein (327).

Herr BzStR Liecke informiert die Ausschussmitglieder in diesem Zusammenhang darüber, dass auch Herr Eichholz gewählt wurde, jedoch zu seinem großen Bedauern am 21. März 2022 verstorben ist. Herr Eichholz hat großartige Arbeit in Neukölln geleistet und sich damit einen Namen gemacht. Zur Berufung waren 14 der 17 gewählten Personen anwesend. An die nicht Anwesenden erfolgt die Zustellung des Berufungsschreibens und der Urkunde per Post gegen Empfangsbekenntnis.

Im Anschluss erfolgte die konstituierende Sitzung der neuen Seniorenvertretung. Leitung erfolgte durch Frau Maryniak. Zum offiziellen Verfahren wurden die Unterschriften zur Annahme der Berufung eingeholt und Namensschilder und Ausweise vergeben. Im Anschluss erfolgte Erläuterung des weiteren Verfahrens und die Wahl der zu vergebenden Posten.

 

1) Vorsitz: Herr Bender wurde vorgeschlagen, es gab keinen weiteren Vorschlag und er wurde mit 14 Ja-Stimmen gewählt

 

2) Stellvertretender Vorsitz: vorgeschlagen wurde Frau Hammer, andere Vorgeschlagenen haben abgelehnt, sie wurde mit 13 Ja-Stimmen und einer Enthaltung gewählt

 

3) Schriftführung: Frau Küchler wurde vorgeschlagen, es gab keinen weiteren Vorschlag und sie wurde mit 14 Ja-Stimmen gewählt

 

4) Finanzen: Herr Schultz wurde vorgeschlagen, es gab keinen weiteren Vorschlag und er wurde mit 14 Ja-Stimmen gewählt.

 

Herr BzStR Liecke beglückwünscht Herrn Bender als neuen/alten Vorsitzenden der Neuköllner Seniorenvertretung und auch den anwesenden Frau Hammer und Frau Gascho spricht er seine Glückwünsche aus und hofft auf eine gute Zusammenarbeit. Er weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass es hinsichtlich der zukünftigen Ausrichtung der Arbeit der Seniorenvertretung aus seiner Sicht noch einige Baustellen gibt, die es abzuräumen gilt. Wie bereits in seiner Pressemitteilung deutlich gemacht, müssen die bezirklichen Seniorenvertretungen sichtbarer werden und relevanten Einfluss nehmen können.

 

Ukraine

Herr BzStR Liecke informiert darüber, dass im Amt für Soziales in der Donaustraße aktuell ein Rückgang der Hilfesuchenden zu verzeichnen ist. Am 5. April 2022 wurden für insgesamt 54 Bedarfsgemeinschaften mit zusammen 87 Personen Zahlkarten und alle erforderlichen Unterlagen ausgestellt. Es wurden etwas über 80 Nummern ausgegeben. Bemerkenswert war, dass es die Zahl der Antragssteller zugelassen hat, dass noch nach 09.30 Uhr Menschen eingelassen werden konnten. Es musste jedoch wieder eine nicht unerhebliche Anzahl an Menschen ohne Leistungen weggeschickt werden, da keine Zuständigkeit des Bezirksamtes Neukölln bestand. Am heutigen Tag der Ausschusssitzung um 06.50 Uhr warteten weniger als 10 Menschen auf den Sprechstundenbeginn.  Insgesamt wurden heute 28 Bedarfsgemeinschaften mit zusammen 37 Personen versorgt. Herr BzStR Liecke vermutet, dass der Rückgang auf das nun funktionierende Verteil- und Weiterleitungsmanagement im Ankunftszentrum Tegel zurückzuführen sei. Herr BzStR Liecke erläuterte in diesem Zusammenhang auch den Ablauf vor Ort. Nachdem die Geflüchteten eine Wartenummer erhalten haben, werden sie in beheizte Zelte auf dem Hof geleitet, wo auch Tee und Kaffee sowie Müsliriegel zur Verfügung stehen. Sie erhalten vor Ort auch Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge. Nach abschließender Bearbeitung erhalten die Geflüchteten eine Kassenkarte, mit der sie im Rathaus das entsprechende Geld an der Bezirkskasse abholen können. Er führt weiter aus, dass es dringend notwendig sei, dass sich die Situation verbessert, denn die Kolleginnen und Kollegen stehen seit Wochen unter einem massiven Druck. Im Asylbereich ist aktuell keine originär zuständige Sachbearbeiterin bzw. kein originär zuständiger Sachbearbeiter vor Ort, so dass hier seitens aller anderer Kolleginnen und Kollegen ausgeholfen wird. Alle Kolleginnen und Kollegen, die aushelfen, gehen nach Sprechstundenende an ihre originären Arbeitsplätze, um dann dort das liegengebliebene Tagesgeschäft aufzuarbeiten. Es wird nunmehr Entlastung geschaffen, indem seit kurzem Trainees eingesetzt werden. Sie haben bereits die erforderlichen Schulungen erhalten. Zudem werden am 1. Mai 2022 acht Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung vor Ort eingesetzt. Hinzu kommen zur Verbesserung der personellen Situation sechs Beschäftigungspositionen nach der Vergütungsgruppe E 6. Mit Blick auf die Unterbringungssituation führt Herr BzStR Liecke aus, dass aktuell keine größeren Bedarfe zu verzeichnen sind, so dass auch die Haarlemer Straße und die Carl-Legien Schule zunächst zurückgestellt wurden. Abschließend führt er aus, dass bisher in Neukölln in diesem Zusammenhang 1.329 Bedarfsgemeinschaften (2.263 Personen) bearbeitet wurden. Berlinweit sind es 18.752 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 32.410 Personen. Herr Seidel ergänzt an dieser Stelle, dass es sich bei den zuvor genannten Zahlen zu den Bedarfsgemeinschaften etc. um Zahlen handelt, die im Fachverfahren erfasst sind. Aber nicht alle Bezirke erfassen taggenau, so dass davon auszugehen ist, dass die Zahlen für das Land Berlin höher sein werden. In Neukölln werden nur Zahlungen geleistet, die auch im Fachverfahren erfasst wurden, denn nur dann ist ein Datenabgleich im Land Berlin möglich. Es gibt täglich Warnmeldungen aus anderen Bezirken im System, dass Menschen auch in anderen Bezirksämtern versuchen Anträge zu stellen. Im Anschluss zu den Ausführungen bedankt sich der Ausschussvorsitzende bei Herrn BzStR Liecke und allen Kolleginnen und Kollegen für die sehr gute Arbeit vor Ort in dieser herausfordernden Situation. Auch die Anstrengungen zur Verbesserung der Wartesituation hat er sehr positiv zur Kenntnis genommen. Auf Nachfrage von Herrn Pohl erklärt Herr BzStR Liecke, dass die Geflüchteten kein Asyl beantragen. Die Zahlungen bzw. Leistungen im Amt für Soziales werden jedoch auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes erbracht. Frau Hascelik macht darauf aufmerksam, dass auf der Homepage des Bezirksamtes die aktuellen Öffnungszeiten nicht veröffentlicht sind. Hierzu führt Herr Seidel aus, dass die veränderten Öffnungszeiten ausschließlich für aus der Ukraine Geflüchtete ausgeweitet wurden. Es gab eine entsprechende Absprache dazu im Krisenstab. Für alle anderen Klienten gelten weiterhin die üblichen Öffnungszeiten. Die veränderten Öffnungszeiten für Geflüchtete aus der Ukraine können gerne so in den Beratungsnetzwerken kommuniziert werden. Herr Seidel macht an dieser Stelle auch sehr deutlich, dass eine durchgehende Öffnung für alle Klientinnen und Klienten nicht umsetzbar wäre. Um zu verdeutlichen, wie groß der Aufwand ist, weist Herr Seidel noch einmal darauf hin, dass es bisher 1.329 neue Bedarfsgemeinschaften seit dem 24. Februar 2022 gibt. Es gibt einen Personalschlüssel im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes von 1:187. Das heißt eine Sachbearbeiterin bzw. ein Sachbearbeiter bearbeitet 187 Fälle. Bei 1.300 Neufällen fehlen allein hier sieben neue Sachbearbeiter. Das heißt die Kolleginnen und Kollegen leisten die Arbeit für diese sieben fehlenden Sachbearbeiter derzeit zusätzlich mit. Bei der Entwicklung könnte er jeden zweiten Tag eine neue Sachbearbeiterin bzw. einen neuen Sachbearbeiter einstellen, allein um auf einen Personalschlüssel von 1:187 zu kommen.

Herr Frankl schließt sich den Dank an die Kolleginnen und Kollegen an, bemängelt jedoch, dass die ausgeweiteten Öffnungszeiten ausschließlich für Ukrainische Geflüchtete vorgehalten werden, da es auch andere Kriegsflüchtlinge gibt. Er sieht keinen Grund, den Gleichheitsgrundsatz aufzugeben. Herr Hecht gibt zu bedenken, dass es sich um eine besonders große Gruppe handelt, die das erste Mal Leistungen beantragt und einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Er kann die Entscheidung und das Vorgehen daher durchaus nachvollziehen. An dieser Stelle macht Herr BzStR Liecke deutlich, dass hier lediglich eine bundesweite Regelung umgesetzt wird. Mit der Anwendung des § 24 Aufenthaltsgesetz liegt eine rechtliche Sondersituation vor, die es so noch nicht gegeben hat. Andere Flüchtlinge verfügen über einen anderen Status, für den es einen anderen Zugang in das System gibt. Es gibt also keinerlei Diskriminierung durch die Kolleginnen und Kollegen im Amt für Soziales oder durch ihn als Bezirksstadtrat. Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass auch 2015 Sonderstrukturen geschaffen wurden, um auf die besondere Situation zu reagieren. Frau Hascelik macht noch einmal deutlich, dass sie die Ausweitung der Öffnungszeiten für die Geflüchteten aus der Ukraine begrüßt und dankt für die schnelle Bearbeitung vor Ort, die wertvoll für die Geflüchteten ist. Ihre Eingangsfrage sollte in keinem Fall zu einer negativen Debatte führen. Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden informiert Herr BzStR Liecke darüber, dass es sich bei dem zuvor genannten Gebäude der Carl-Legien Schule um das Gebäude in der Leinestraße handelt und nicht im Dammweg. Nach Absprache mit Frau BzStR‘in Korte wurde diese Liegenschaft dem LAF für eventuell notwendige Unterbringungen angeboten. Bisher erfolgte jedoch keine Belegung. Frau Ouattara fragt nach den Kriterien, nach denen das LAF unterbringt. Hierzu führt Herr BzStR Liecke aus, dass es etwas ärgerlich ist, dass es keinerlei Rücklauf aus dem LAF gibt, wo die Menschen untergebracht werden, da dadurch eine Betreuung nur sehr schwierig umzusetzen ist. Hinsichtlich der Unterbringungen gibt es berlinweite Standards, die es einzuhalten gilt. Auch in Neukölln werden die eingehenden Angebote dahingehend sehr genau geprüft.

Der Ausschussvorsitzende teilt in diesem Zusammenhang mit, dass Herr BzBm Hikel im Partizipationsausschuss die Belegung von Einrichtungen im Bezirk mitgeteilt hat. Diese stellt sich wie folgt dar:

Karl-Marx-Straße 256: 153 von 155 Plätzen sind belegt

Haarlemer Straße: 389 von 600 Plätzen sind belegt

Kiefholzstraße: 185 von 215 Plätzen sind belegt

Töpchiner Weg: 92 von 88 Plätzen sind belegt (hierbei wurden auch Kleinkinder erfasst)

Des Weiteren wurden im Hotel Estrel 91 Menschen untergebracht.


 
 

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